ich glaube, hier wird im Kreis herumdiskutiert.
Die einen sind der Meinung, daß jemand, der einfach drauflosklickert ohne zu LESEN und zu VERSTEHEN, ein gewissen Maß an Mitschuld an den Folgen trägt.
Dem wird entgegengehalten, daß der Verbraucher - hier beim Klick auf einen Dialer - nicht richtig aufgeklärt wird, weil wichtige Informationen kleingeschrieben sind oder sich farblich schlecht abheben.
Im Falle von Nichtinformation oder gezielter Falschinformation kann man ja einer Argumentation in Teilen folgen, die da besagt, daß es sich um Betrug handelt.
Aber im Falle von schlecht präsentierter Information sieht die Sache meiner Meinung nach etwas anders aus.
Selbst bei farblich ungünstig gestalteten Informationen kann ich mir die Mühe machen, diese zu lesen.
Wenn etwas unklar ist: Finger weg und jemanden fragen. Auch das wurd im vorliegenden Fall schlicht unterlassen.
Und selbst wenn man dem Spruch des Gerichtes folgen mag, daß manche Dialeranbieter ihre Opfer absichtlich nicht mit klaren Hinweisen auf die Folgen aufmerksam machen, ändert das nichts daran, daß im vorliegenden und in vielen anderen Fällen die Opfer SICH SELBST durch NICHTLESEN schon mal komplett der Möglichkeit berauben, vorhandene Informationen aufzunehmen und zu beurteilen. Wer nicht LIEST, kann auch nicht urteilen. Wer nicht liest, ist schon mmal selbst Schuld.
Wer liest und dann Unklarheit hat und nicht fragt sondern ok klickt, hat auch selbst Schuld.
Und dann, ich wiederhole mich, von einem 10 - 12-Jährigen erwarte ich nicht das Wissen und die Reife. Aber von einer 18-Jährigen Studentin zumindest teilweise schon. Zumindest so viel, daß die Alarmglocken schrillen und erst mal nachgefragt wird.
Wir haben hier im Forum einen ähnlichn Fall, wo es um das ebay-Angebot einer "Box" geht. Auch da müssen sie Alarmglocken schrillen, da es sich offenbar tatsächlich nur um die Box, also leere Verpackung handelte.
Es gibt einfach Fälle, wo jemand Informationen erhält und falsch handelt.
Es gibt Fälle wo absichtlich falsche Informationen gegeben werden. Da handelt es sich um Betrug.
Und es gibt die Fälle, wo man durch gesunden Menschenverstand, logisches Denken und eine natürliche Skepsis unvollständige oder irreführende Informationen zumindest unterstellen kann. Wer dann nicht nachfragt oder die Finger davon läßt, hat zumindest teilweise Mitschuld.
Und das ist im vorliegenden Falle wohl so.
<<Ein seriöser Kaufmann würde seine Kunden nicht verwirren mit "kostenlosen Zugangstools", wenn die Kunden bis zum Kauf die Verwirrungsabsicht erkennen könnten, weil er sie damit verärgern würde.
Wer darauf hofft, sie zu einem unbewussten Kauf verleiten zu können, schreibt die Preisinformation kryptisch in kleiner Schrift bei schlechtem Kontrast in irgendeine unauffällige Ecke>>
Das ist korrekt. Aber selbst dann habe ich die Möglichkeit zu lesen. Zwar mit mehr Mühe, aber ich habe. Lese ich nicht, beraube ich mich selbst der Möglichkeit zur Information
Die einen sind der Meinung, daß jemand, der einfach drauflosklickert ohne zu LESEN und zu VERSTEHEN, ein gewissen Maß an Mitschuld an den Folgen trägt.
Dem wird entgegengehalten, daß der Verbraucher - hier beim Klick auf einen Dialer - nicht richtig aufgeklärt wird, weil wichtige Informationen kleingeschrieben sind oder sich farblich schlecht abheben.
Im Falle von Nichtinformation oder gezielter Falschinformation kann man ja einer Argumentation in Teilen folgen, die da besagt, daß es sich um Betrug handelt.
Aber im Falle von schlecht präsentierter Information sieht die Sache meiner Meinung nach etwas anders aus.
Selbst bei farblich ungünstig gestalteten Informationen kann ich mir die Mühe machen, diese zu lesen.
Wenn etwas unklar ist: Finger weg und jemanden fragen. Auch das wurd im vorliegenden Fall schlicht unterlassen.
Und selbst wenn man dem Spruch des Gerichtes folgen mag, daß manche Dialeranbieter ihre Opfer absichtlich nicht mit klaren Hinweisen auf die Folgen aufmerksam machen, ändert das nichts daran, daß im vorliegenden und in vielen anderen Fällen die Opfer SICH SELBST durch NICHTLESEN schon mal komplett der Möglichkeit berauben, vorhandene Informationen aufzunehmen und zu beurteilen. Wer nicht LIEST, kann auch nicht urteilen. Wer nicht liest, ist schon mmal selbst Schuld.
Wer liest und dann Unklarheit hat und nicht fragt sondern ok klickt, hat auch selbst Schuld.
Und dann, ich wiederhole mich, von einem 10 - 12-Jährigen erwarte ich nicht das Wissen und die Reife. Aber von einer 18-Jährigen Studentin zumindest teilweise schon. Zumindest so viel, daß die Alarmglocken schrillen und erst mal nachgefragt wird.
Wir haben hier im Forum einen ähnlichn Fall, wo es um das ebay-Angebot einer "Box" geht. Auch da müssen sie Alarmglocken schrillen, da es sich offenbar tatsächlich nur um die Box, also leere Verpackung handelte.
Es gibt einfach Fälle, wo jemand Informationen erhält und falsch handelt.
Es gibt Fälle wo absichtlich falsche Informationen gegeben werden. Da handelt es sich um Betrug.
Und es gibt die Fälle, wo man durch gesunden Menschenverstand, logisches Denken und eine natürliche Skepsis unvollständige oder irreführende Informationen zumindest unterstellen kann. Wer dann nicht nachfragt oder die Finger davon läßt, hat zumindest teilweise Mitschuld.
Und das ist im vorliegenden Falle wohl so.
<<Ein seriöser Kaufmann würde seine Kunden nicht verwirren mit "kostenlosen Zugangstools", wenn die Kunden bis zum Kauf die Verwirrungsabsicht erkennen könnten, weil er sie damit verärgern würde.
Wer darauf hofft, sie zu einem unbewussten Kauf verleiten zu können, schreibt die Preisinformation kryptisch in kleiner Schrift bei schlechtem Kontrast in irgendeine unauffällige Ecke>>
Das ist korrekt. Aber selbst dann habe ich die Möglichkeit zu lesen. Zwar mit mehr Mühe, aber ich habe. Lese ich nicht, beraube ich mich selbst der Möglichkeit zur Information