AW: profi win
Du hast ja so recht...
Das passiert, wenn man schneller schreibt als denkt.:scherzkeks:
Vollstreckungsbescheid kommt natürlich nur, wenn man auf einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht reagiert. Und auch diesem kann man widersprechen.
Bei einem widersprochenem Mahnbescheid kann der Mahnende eine Klage anstrengen, muss er aber nicht. Und so ist in den meisten Fällen Schluss. Oder es wird jämmerlich weitergedroht wie Antiscammer es beschrieben hat.
Viele Grüße,
Jens