Pressemeldung Verbraucherministerium

Heiko

root
Teammitglied
Nr. 139 vom 6. Mai 2002

Künast legt Vorschläge gegen Missbrauch von 0190-Dialern vor

Netzbetreiber und Diensteanbieter in die Pflicht nehmen

Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat Vorschläge zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen den Missbrauch von 0190-Nummern im Internet vorgelegt. "Unseriöse Praktiken der Anbieter von Mehrwertdiensten haben ein unerträgliches Ausmaß erreicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nicht ausreichend selbst dagegen schützen, auch nicht durch aufwändige Information. Daher haben wir nun Vorschläge für geeignete Änderungen des Telekommunikationsrechts vorgelegt", so Künast heute in Berlin. Die Ministerin fordert zudem die Telekom und andere Netzbetreiber dazu auf, sich nicht als Inkassounternehmen für die Schwarzen Schafe der Branche zu betätigen.

Seit einigen Monaten führen bestimmte Dialer-Programme zu extrem hohen Gebührenforderungen von Mehrwertdiensteanbietern. Probleme entstehen durch Kombination von drei Faktoren:
  • Die Dialer-Programme werden von Verbrauchern unbemerkt in den PC geladen.
  • Der Preis des Mehrwertdienstes, der über eine 0190-Rufnummer angeboten wird, ist den Verbrauchern nicht bewusst, weil die Preisangabe nicht transparent ist.
  • Netzbetreiber kassieren normalerweise die Forderungen der Mehrwertdiensteanbieter zusammen mit den Telefongebühren auf einer Rechnung ein. Das ging in Einzelfällen bis zur Androhung der Sperre des gesamten Telefonanschlusses, wenn eine 0190-Verbindung streitig war. Eine Existenzbedrohung für mittelständische Unternehmen und Privathaushalte.
Diese unseriösen Praktiken sind verbraucherpolitisch nicht hinnehmbar. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bestätigt, dass die Nutzer den Aufbau einer kostenpflichtigen 0190-Verbindung nicht immer erkennen können. Der Aufbau einer hochpreisigen Internetverbindung kann sich also unbemerkt vom Verbraucher abspielen. "Wenn so etwas möglich ist, kann man doch nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher den Schaden bezahlen lassen," so Künast. "Dann dürfen sich die Netzbetreiber, die die Leitungen zur Verfügung stellen und damit selbst am Geschäft beteiligt sind, nicht als Inkasso für unseriöse Anbieter missbrauchen lassen."

Nachdem Appelle an die Wirtschaft, diese Missstände durch kundenfreundliche Maßnahmen auszuräumen, ohne erkennbare Wirkung blieben, legte Künast nun eigene Vorschläge vor und hat inzwischen Gespräche darüber mit dem Bundeswirtschaftsministerium eingeleitet. Die Vorschläge beinhalten Änderungen im Telekommunikationsrecht die bewirken, dass die Pflichten der Netzbetreiber und der Anbieter von Mehrwertdiensten klar geregelt sind und ihre Einhaltung durchgesetzt werden kann. Dazu gehören insbesondere:
  • Verbraucher sollen rasch Zugang zu einer ladungsfähigen Anschrift des Mehrwertdiensteanbieters haben;
  • Netzbetreiber sollen das Inkasso für Forderungen der Mehrwertdiensteanbieter nur übernehmen, solange eine Forderung unbestritten ist; bei Widerspruch des Verbrauchers soll der Netzbetreiber weitere Inkassoversuche unterlassen;
  • bei der Zuteilung von Rufnummern für Mehrwertdienste sollen die Inhaber der Rufnummern darauf festgelegt werden, die Vorschriften zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb und die Vorschriften für besondere Vertriebsformen wie Fernabsatzverträge oder elektronischen Geschäftsverkehr einzuhalten; bei wiederholten Verstößen soll eine Sperre des Anschlusses vorgenommen werden können.
"Kurzfristig ermuntere ich die Netzbetreiber, allen voran die Deutsche Telekom, das Inkasso zu verweigern, wenn eine Forderung eines Telefonkunden bestritten ist, und bereits abgebuchte Beträge zurückzuerstatten", so Künast. Dann bleibt es dem Anbieter überlassen, seine Forderung gegenüber dem Verbraucher unmittelbar durchzusetzen. Erfolg darf er dabei aber nur haben, wenn er nachweisen kann, dass ein Vertrag mit dem Verbraucher über die angebotene Mehrwertdienstleistung zustande gekommen ist. Dazu muss der Verbraucher gewusst haben, dass er über eine Dialerschaltung eine Dienstleistung von einem anderen Anbieter als seinem Netzbetreiber in Anspruch nimmt. Zusätzlich muss er den Preis erkannt haben können und muss diesen auch akzeptiert haben. Mit den von Künast vorgeschlagenen rechtlichen Änderungen soll das für alle Beteiligten klargestellt werden.

Mit diesem Bündel an Maßnahmen könnten Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt und damit das Vertrauen in das Internet als modernem und vielgenutztem Medium wieder hergestellt werden. Zugleich würden die zahlreichen seriösen 0190-Rufnummernverbindungen, die sich - wie beim Wetterdienst oder Auskünften der Verbraucherzentralen - vielfach bewährt haben und in der Praxis einfach zu handhaben sind, wieder Vertrauen bei den Verbrauchern gewinnen.
 
Dieses Fax habe ich heute abend nach Redaktionsschluss bekommen.
Komisch, monatelang passiert nichts, und dann 1 Tag vor der Plusminus-Sendung. Aber erst mal abwarten, ob eine "erweiterte Selbstkontrolle" bei Telekom, Hansenet etc. wirkt...und wann, vor allem.
Ich glaube, Druck ist noch nicht besonders auf Telekommunikationsanbieter ausgeübt worden (Stand von vor 10 Tagen), aber vielleicht trägt die heutige Künastsche Pressemitteilung ja dazu bei.
 
Heiko schrieb:
"Kurzfristig ermuntere ich die Netzbetreiber, allen voran die Deutsche Telekom, das Inkasso zu verweigern, wenn eine Forderung eines Telefonkunden bestritten ist, und bereits abgebuchte Beträge zurückzuerstatten", so Künast. Dann bleibt es dem Anbieter überlassen, seine Forderung gegenüber dem Verbraucher unmittelbar durchzusetzen. Erfolg darf er dabei aber nur haben, wenn er nachweisen kann, dass ein Vertrag mit dem Verbraucher über die angebotene Mehrwertdienstleistung zustande gekommen ist. Dazu muss der Verbraucher gewusst haben, dass er über eine Dialerschaltung eine Dienstleistung von einem anderen Anbieter als seinem Netzbetreiber in Anspruch nimmt. Zusätzlich muss er den Preis erkannt haben können und muss diesen auch akzeptiert haben. Mit den von Künast vorgeschlagenen rechtlichen Änderungen soll das für alle Beteiligten klargestellt werden.

Das bedeutet endlich die hier geforderte Beweislastumkehr.
Nicht der Verbraucher muss beweisen, dass er den "Vertrag" so nicht gewollt hat, sondern der Anbieter muss beweisen, dass der "Vertrag" in seinem Sinn und nur mit dem Wissen und Wollen des Verbrauchers zustande gekommen ist.
Also jetzt ran, liebe Politiker und das ganze in einen Gesetzestext gemeißelt!
:3d:

Gruss Frank
 
Um von vornherein keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, ich stehe den 0190 Diensten
außererordentlich skeptisch gegenüber. Das habe ich schon in mehreren Postings zum Ausdruck gebracht.

So lobenswert der Vorstoß von Frau Künast ist, er packt das Problem noch immer nicht von der Wurzel her an,
sondern versucht nur die Auswüchse zu begrenzen. Dabei wird aber u.U ein Boomerangeffekt erzeugt, der m.E
die ganze Mehrwertdienstgeschichte ( zumindest per Dialer) zum Scheitern verurteilt.
Wenn jetzt, was absolut richtig ist, die Beweislast umgekehrt werden soll, werden früher oder später die ersten
Trittbrettfahrer versuchen, sich als zu Unrecht Geschädigte
hinzustellen. Damit wird die Beurteilung, ob es sich um berechtigte oder unberechtigte Einsprüche handelt
immer schwieriger und es wird u.U. eine Lawine von Einsprüchen losgetreten von Leuten, die versuchen, sich um
die Bezahlung tatsächlicher Leistungen zu drücken.
Das Problem ist doch erst nach einer "Anlaufphase" sprich, die Gangster mußten erst mal auf den Trichter
kommen, wie leicht vor allem mit den frei tarifierbaren 01900 Nummern sich dicke Kohle machen läßt ,
aufgetreten. Solange es keine klaren d.h Mechanismen gibt, mit denen sich ein 0190 Zugang sofort nachvollziehen läßt,
wird es zu keiner für den "Otto Normalverbraucher" und den Mehrwertdienstanbieter sicheren Position kommen.

Das Problem der Transparenz d.h ob sich der Zugang zu einer Seite überhaupt lohnt, ist dabei noch überhaupt
nicht angesprochen. Wenn ich nach dem Download feststelle, daß es sich bei den angeblichen tollen Programmen
um minderwertigen Schrott handelt , was dann?? :(
 
Technofreak schrieb:
Das Problem der Transparenz d.h ob sich der Zugang zu einer Seite überhaupt lohnt, ist dabei noch überhaupt
nicht angesprochen. Wenn ich nach dem Download feststelle, daß es sich bei den angeblichen tollen Programmen
um minderwertigen Schrott handelt , was dann?? :(
Theoretisch hast Du zwei Wochen Rückgaberecht (Fernabsatzgesetz).

Mir ist nur nicht ganz klar, inwieweit das hier anwendbar ist.
 
Technofreak gehört offensichtlich auch zu den Leuten die ein Photo umdrehen um zu schauen, wie die Leute von hinten aussehen... ;) ;) ;)
 
Lästert Ihr nur über einen kleinen Member :D

Ihr werdet schon sehen was ihr davon habt. Wie hat mir mal jemand gesagt:
Glauben sie ja nicht, was sie denken, wer ich bin! :lol:
 
Abzocke = hohe Steuern

Ist doch klar das unsere Regierung kein Interesse hat das schnell etwas gege Dailer getan wird. Überlegt euch doch mal die wieviel Steuern ohne Dailer von unser Bundeseichel weniger einkassiert werden. :argue:
 
Dialer im Netz

Bi zwar noch nicht geschädigt ( hoffentlich) aber,
warum läßt sich unsere Regierung soviel Zeit mit der Novilierung eines Gesetzes zum Schutz der Internetgemeinde und unterstützt durch den Verzug somit den Betrüger. :argue: Vieleicht gibts ja nen Rechtsanwalt, der die Regierung wegen Beihilfe zum Betrug (gelächter) vor den Kadi zieht . Die Regierung sollte sich mit diesem Thema schleunigst außereinander setzen, viel Zeit bleibt nicht bis zum September.
Ein ehemaliger Wähler dieser Caos-Regierung
 
Telefon- und Dialer-Betrug

1. Es is sehr schwierig von T-Online etwas zurückzubekomme. Ich habe es zweimal probiert und nach jeweils ca. einem Jahr aufgegeben. Gott sei Dank waren es weniger als 50 DM.

2. Es ist besser der Telekom bzw. T-Online den automatischen Geldeinzug zu verbieten, so müssen sie nämlich das Geld fordern und beweisen.

3. Durch Fehlbedienung oder Besucherscherze oder Kinder oder Elektronikfehelr kann es zu einer Verbindung zu einer 019...-Nummer kommen. Die brauct nur sehr kurz sein und trptzdem können riesige Forderung daraus reslutieren, obwohl bei der Kürze klar ist, dass es nur Betrug sein kann.
Wieso muss der Anbieter nicht nachweisen, dass er eine Leistung erbracht hat?

4. Wieso muss man für das alleinige Zustandekommen einer Verbindung u.U. schon hohe Summen zahlen? Wer hat sich nicht schon mal verwählt?
 
Hi Technofreak,

Ich zitiere:
Wenn jetzt, was absolut richtig ist, die Beweislast umgekehrt werden soll, werden früher oder später die ersten Trittbrettfahrer versuchen, sich als zu Unrecht Geschädigte hinzustellen. Damit wird die Beurteilung, ob es sich um berechtigte oder unberechtigte Einsprüche handelt immer schwieriger und es wird u.U. eine Lawine von Einsprüchen losgetreten von Leuten, die versuchen, sich um die Bezahlung tatsächlicher Leistungen zu drücken.

Sehe ich auch so, und ich finde es o.k. Wirklich o.k.!!!!

Überleg doch mal: So würden dialerhersteller und -anbieter endlich zur absoluten Klarheit gezwungen: Das Angebot muß so klar formuliert sein, dass auch kein Trittbrettfahrer eine Chance hat. Was besseres kann doch nicht passieren.
Und: Wären für solche Standards und deren Durchsetzung oder zumindest als Richtungsweisung nicht schon immer unsere Freunde von der "Feindlichen Selbstschutztruppe aller Telefonbetrüger.." ( http://www.fst-ev.de ) zuständig gewesen. Hätten die mal ihren Job gemacht, ....
Aber hinterher jammern gibts nicht.

Ich sehe es so wie z.B. bei Räuber-Beute-Modellen oder so.
Altes Gleichgewicht -> Störung/Crash/Aussterben einer Tierart/Gesetzesänderung/Bankrott von Firmen/Krieg/Meteoriteneinschlag/was auch immer -> neues Gleichgewicht.
Ich habe den Eindruck, Du hast Angst, dass das Leben nach so einem Eingriff nicht weitergeht. Die Angst kenne ich. Ich hatte (und z.T. habe) sie auch. Ich bin das erste mal beim Führerschein durchgerasselt. Ich dachte, das Leben hört auf. Tut es nicht. Ich verspreche es Dir.

Ich bin absoluter Pazifist und will bestimmt keinen Krieg oder Menschenrechtsverletzung rechtfertigen. Aber oft ist aus Kriegen hinterher etwas ganz neues entstanden. Interessant sind auch solche Forschungen/Überlegungen, nachdenen Katastrophen, wie z.B. der Meteoriteneinschlag, der für das Aussterben der Dinosaurier verantwortlich war, die Entwicklung der Evolution vorangetrieben hat.
Im Vergleich dazu erscheint die Beweislastumkehr doch geradezu mikroskopisch.
Und wie gesagt, vielleicht bringt sie ja auch mehr Glaubwürdigkeit, Vertrauen und dann auch Arbeitsplätze und eine florierende Industrie.
Spätestens, wenn ich meine 0190/92/93/../900 usw. entsperre und diese Dienste nutze, weißt Du, dass es stimmt.
Ich gebe Dir bescheid. :wink:

@Werner,
Überweisung/Einzug ist eher von praktischer/pragmatischer Bedeutung, solange es zu keinen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Wenn es hart auf hart kommt (gerichtlich) spielt die Art der Bezahlung keine Rolle mehr. Richtig ist, dass die Gegenseite das Geld eintreiben muß. Aber auf den Prozeßverlauf, Anwalts-und Gerichtskosten usw. hat dies dann keinen Einfluß mehr.
Ich habe mich mit dem Thema Bankeinzug auch schon mal intensiver beschäftigt, auch mit Bänkern besprochen. Im Geschäftsverkehr haben wir meistens per Bankeinzug (u.U. auch wegen besserer Skonti, solange noch genug Geld auf dem Konto war :wink: ) abbuchen lassen.
Ich möchte hier noch auf den Unterschied zwischen einem Bankeinzugsverfahren=Lastschriftverfahren und einem Abbuchungsauftrag (vielleicht heißt das Wort auch etwas anders ?) hinweisen (ist den meisten unbekannt).
Unterschreibst Du z.B. einen Abbuchungsauftrag ist Dein Geld erst einmal futsch. Du kannst es nicht zurückrufen (ähnlich wie bei einer Überweisung), sondern nur zurückfordern und u.U. klagen.
Also Hände weg von diesen Abbuchungsaufträgen. Der Bankeinzug ist da eher unproblematisch.
Noch was: Tatsache ist: Jeder, der Deine Bankverbindung kennt, kann von Deinem Konto abbuchen. Es muß nur eine Prüfung durch die Bank desjenigen, der abbucht, stattfinden. Dies kann z.B. so aussehen: Jemand meldet ein z.B. Internet-Gewerbe an und erklärt der Bank glaubhaft, dass er z.B. meistens kleinere Beträge für das Download bestimmter Tools von Kunden abbuchen muß, um besser an sein Geld zu kommen. Prüfung bestanden. Jetzt kann diese Person, sobald sie Deine Kontoverbindung kennt, von Dir jeden beliebigen Betrag abbuchen ohne jegliche weitere Prüfung oder gar einer Unterschrift Deinerseits oder irgendeiner Gegenleistung (was mich wieder an unser Thema "dialer" erinnert :wink: ). Deine Hausbank prüft nur das Überschreiten von Limits (kommst Du ins Minus/Dispokredit überzogen?) nichts sonst. Ansonsten verläßt sie sich auf die Richtigkeit des Verfahrens durch die Gegenbank. Das ganze funktioniert auf allen Seiten bestens natürlich über onlinebanking, geht aber auch "konventionell".
Daher sollte jeder seine Konten regelmäßig kontrollieren, auch derjenige, der in seinem ganzen Leben noch nie eine Bankeinzugsermächtigung unterschrieben hat. Auch für diesen gilt die Sechswochenfrist !!!!
Normalerweise ist dies auch nicht so schlimm. Denn wer wird schon versuchen auf eigenen Namen völlig durchsichtig 1000,- Euro von einem Konto abzuheben, von dem er erstens nicht weiß, ob das Geld überhaupt drauf ist, wo er zweitens weiß, dass dieses Geld stand pedem zurückgerufen wird, und schließlich drittens mit einer Strafanzeige (Konto auf eigenen Namen!) zu rechnen hat.
Anders sieht die Sache in folgendem Fall aus:
Du bekommst von der Nigeria-Connection ein recht dubioses Angebot: Schwarzgelder in dreistelliger Millionenhöhe müssen in Europa gewaschen werden. Dazu soll das Geld ausgerechnet auf deinem Konto zwischengebunkert werden (welche Ehre :wink: ). Dafür würdest Du natürlich einen ansehnlichen Anteil bekommen, mußt dafür aber Deine Bankverbindung angeben. Dein Konto wird (u.U. durch Zwischenschaltung mehrerer Zwischenkonten) per Bankeinzug geräubert. Alle Konten und Zwischenkonten werden schlagartig aufgelöst. Die Inhaber sind unauffindbar in Afrika. :( Guter Rat teuer. Schlecht gelaufen.


:P Rahmat :P
 
Hi Rahmat,

ich glaube unsere Ansichten gehen nur minimal auseinander. :)

Nur habe ich, seitdem ich das zitierte Posting geschrieben habe,
natürlich auch noch Gelegenheit gehabt, die ganze Problematik noch weiter zu überdenken.
Wie sagte Adenauer einmal: "Kein Mensch kann mir verbieten, jeden Tag ein bißchen schlauer zu werden".
Böse Zungen zitieren ihn aber: "Was schert mich das Geschwätz von gestern" :wink:

In dem Posting hab ich gleich zu Anfang gesagt, daß ich der ganzen 0190 Geschichte äußerst skeptisch gegenüber stehe.

1. Als Telefon(Sprach) mehrwertdienst sehe ich die Geschichte noch am problemlosesten.
Schließlich kann jeder bei bekannten Kosten/min selbst entscheiden ob,ihm die mehr
oder wenig echten akustischen Beiträge zusagen und den Hörer auflegen.
Dabei kann die Verbindung nicht gegen den Willen des Anrufers aufrecht erhalten werden.

2. Als Faxabrufe wird die Geschichte schon problematischer, weil der abrufende schon nicht mehr
voll die Ablaufzeit vorher!! beurteilen kann. Aber auch hier kann der Abrufer, wenn es ihm zu bunt wird,
die Verbindung abbrechen.

3. Bleibt das sogenannte "Micropayment". Was dabei "micro" sein soll weiß ich nicht , eher "macro" :evil:

Das bösartige bei den Mehrwertdiensten über das WWW ist, daß sie so extrem leicht gegenüber Laien
mißbraucht werden können. Wenn aber Mechanismen , die eine Authorisierung und damit Beweisbarkeit
gegenüber beiden Vetragsseiten gegeben sein soll, sehe ich nicht, wieso das nicht wie bisher mit den Anmeldungs,
Authorisierungs- und normalen Zahlungsverfahren, wie z.B. Lastschrift erfolgen kann. Ich kenne diese Verfahren,
weil ich mal die Gelegenheit hatte zwei Monate in einer solchen Firma hinter die Abrechnungskulissen
zu kucken und die funktionierten zemlich reibungslos. Im Gegensatz zu den Behauptungen der Dialerbetreiber
gab es kaum Reklamationen oder Lastschriftrückrufe,

Das hirnrissigste Argument ist die anonyme Abrechnung über die Telefonrechnung!!!
Entweder ich bin Single, dann weiß kein Aas was bei mir abgebucht wird.
Oder ich bin kein Single wie immer, dann wird die Mami bestimmt bei
einer Telefonrechnung von hunderten Euro bestimmt keinen Verdacht schöpfen! :rofl:

4. Als Zahlungsmittel für materielle Güter bin ich nicht bereit auch nur noch einen Kommentar abzugeben!

Mein ganz persönliches Fazit: Weg mit 0190 Mehrwertdiensten im WWW!

bis bald :P
Technofreak
 
Hi Technofreak,

das mit der "Telefonrechnung" und dem "Bankeinzug" sehe ich genauso wie Du. Ist eine Sache.

Eine andere mit der Beweislast. Und die sollte bei "vernünftigen" Anmeldungen im Netz doch geregelt werden können. Und da meinte ich lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende, auch wenn mal der verkehrte auch auf der Gegenseite einen herben Rückschlag hinnehmen muß.
Und zum Bankeinzug habe ich in meinem letzten posting noch was eingefügt.

:wink: Rahmat :wink:
 
Erlauchte!
(der Geruch von Lauchgemüse schleicht sich bei mir da immer ein... )
Das hirnrissigste Argument ist die anonyme Abrechnung über die Telefonrechnung!!!
Ja, das ist schon Dadaismus. Oder einfach Verarschung.
Da sitzen wir im Glashaus. Und man erzählt uns was über die Vorteile der Anonymität.
"Du brauchst soviel, was Du nicht brauchen kannst. Und willst Du es nicht brauchen, dann helfen wir gerne nach." (Zukünftiges Zitat von Gildo Westernwelle, 2003)
Gruß, der versehentlich miterlauchte
:wink:
 
Hey Dialerfucker,

stimmt 100 pro.

Das mit dem "Lauch" war mir bis heute neu.
Bei "Rookie" und "Member" hatte ich den Eindruck, das kommt automatisch mit der Zahl der Postings ?
Aber der Lauch? Ich habe doch schon ewig nichts mehr gepostet. Vielleicht hängt es ja mit der Zeit seit dem ersten posting Zusammen. Erlaucht hört sich ja auch so ein bißchen wie ergraut an.

Oder hat da Heiko seine Finger im Spiel. Und: Wenn der befördern kann, kann er einen dann auch wieder degradieren. Lametta weg, Lauch weg nur noch Pizza Margereta :wink: . Und was gibt es noch für weitere Beförderungsmöglichkeiten? Eure Durchlauchtigtskeit? Und wie muß ich mich verhalten, um diese Ehrungen zu genießen? Fragen über Fragen?
Hoffentlich ist Heiko ob dieser Unwissenheit und Ignoranz nicht erbost.

:-? :-? :-? :-? :-?
:-? durchlauchtigst Rahmat :-?
 
Rahmat schrieb:
@Werner,
Überweisung/Einzug ist eher von praktischer/pragmatischer Bedeutung, solange es zu keinen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Wenn es hart auf hart kommt (gerichtlich) spielt die Art der Bezahlung keine Rolle mehr. Richtig ist, dass die Gegenseite das Geld eintreiben muß. Aber auf den Prozeßverlauf, Anwalts-und Gerichtskosten usw. hat dies dann keinen Einfluß mehr.
Allerdings solltest Du schon vorher zeigen, daß Du mit dem Abbuchen des Geldes nicht einverstanden bist und entsprechend zurückfordern. Sonst wird evtl. eine Art Einverständnis hineininterpretiert.
 
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