Nr. 139 vom 6. Mai 2002
Künast legt Vorschläge gegen Missbrauch von 0190-Dialern vor
Netzbetreiber und Diensteanbieter in die Pflicht nehmen
Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat Vorschläge zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen den Missbrauch von 0190-Nummern im Internet vorgelegt. "Unseriöse Praktiken der Anbieter von Mehrwertdiensten haben ein unerträgliches Ausmaß erreicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nicht ausreichend selbst dagegen schützen, auch nicht durch aufwändige Information. Daher haben wir nun Vorschläge für geeignete Änderungen des Telekommunikationsrechts vorgelegt", so Künast heute in Berlin. Die Ministerin fordert zudem die Telekom und andere Netzbetreiber dazu auf, sich nicht als Inkassounternehmen für die Schwarzen Schafe der Branche zu betätigen.
Seit einigen Monaten führen bestimmte Dialer-Programme zu extrem hohen Gebührenforderungen von Mehrwertdiensteanbietern. Probleme entstehen durch Kombination von drei Faktoren:
Nachdem Appelle an die Wirtschaft, diese Missstände durch kundenfreundliche Maßnahmen auszuräumen, ohne erkennbare Wirkung blieben, legte Künast nun eigene Vorschläge vor und hat inzwischen Gespräche darüber mit dem Bundeswirtschaftsministerium eingeleitet. Die Vorschläge beinhalten Änderungen im Telekommunikationsrecht die bewirken, dass die Pflichten der Netzbetreiber und der Anbieter von Mehrwertdiensten klar geregelt sind und ihre Einhaltung durchgesetzt werden kann. Dazu gehören insbesondere:
Mit diesem Bündel an Maßnahmen könnten Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt und damit das Vertrauen in das Internet als modernem und vielgenutztem Medium wieder hergestellt werden. Zugleich würden die zahlreichen seriösen 0190-Rufnummernverbindungen, die sich - wie beim Wetterdienst oder Auskünften der Verbraucherzentralen - vielfach bewährt haben und in der Praxis einfach zu handhaben sind, wieder Vertrauen bei den Verbrauchern gewinnen.
Künast legt Vorschläge gegen Missbrauch von 0190-Dialern vor
Netzbetreiber und Diensteanbieter in die Pflicht nehmen
Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat Vorschläge zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen den Missbrauch von 0190-Nummern im Internet vorgelegt. "Unseriöse Praktiken der Anbieter von Mehrwertdiensten haben ein unerträgliches Ausmaß erreicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nicht ausreichend selbst dagegen schützen, auch nicht durch aufwändige Information. Daher haben wir nun Vorschläge für geeignete Änderungen des Telekommunikationsrechts vorgelegt", so Künast heute in Berlin. Die Ministerin fordert zudem die Telekom und andere Netzbetreiber dazu auf, sich nicht als Inkassounternehmen für die Schwarzen Schafe der Branche zu betätigen.
Seit einigen Monaten führen bestimmte Dialer-Programme zu extrem hohen Gebührenforderungen von Mehrwertdiensteanbietern. Probleme entstehen durch Kombination von drei Faktoren:
- Die Dialer-Programme werden von Verbrauchern unbemerkt in den PC geladen.
- Der Preis des Mehrwertdienstes, der über eine 0190-Rufnummer angeboten wird, ist den Verbrauchern nicht bewusst, weil die Preisangabe nicht transparent ist.
- Netzbetreiber kassieren normalerweise die Forderungen der Mehrwertdiensteanbieter zusammen mit den Telefongebühren auf einer Rechnung ein. Das ging in Einzelfällen bis zur Androhung der Sperre des gesamten Telefonanschlusses, wenn eine 0190-Verbindung streitig war. Eine Existenzbedrohung für mittelständische Unternehmen und Privathaushalte.
Nachdem Appelle an die Wirtschaft, diese Missstände durch kundenfreundliche Maßnahmen auszuräumen, ohne erkennbare Wirkung blieben, legte Künast nun eigene Vorschläge vor und hat inzwischen Gespräche darüber mit dem Bundeswirtschaftsministerium eingeleitet. Die Vorschläge beinhalten Änderungen im Telekommunikationsrecht die bewirken, dass die Pflichten der Netzbetreiber und der Anbieter von Mehrwertdiensten klar geregelt sind und ihre Einhaltung durchgesetzt werden kann. Dazu gehören insbesondere:
- Verbraucher sollen rasch Zugang zu einer ladungsfähigen Anschrift des Mehrwertdiensteanbieters haben;
- Netzbetreiber sollen das Inkasso für Forderungen der Mehrwertdiensteanbieter nur übernehmen, solange eine Forderung unbestritten ist; bei Widerspruch des Verbrauchers soll der Netzbetreiber weitere Inkassoversuche unterlassen;
- bei der Zuteilung von Rufnummern für Mehrwertdienste sollen die Inhaber der Rufnummern darauf festgelegt werden, die Vorschriften zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb und die Vorschriften für besondere Vertriebsformen wie Fernabsatzverträge oder elektronischen Geschäftsverkehr einzuhalten; bei wiederholten Verstößen soll eine Sperre des Anschlusses vorgenommen werden können.
Mit diesem Bündel an Maßnahmen könnten Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt und damit das Vertrauen in das Internet als modernem und vielgenutztem Medium wieder hergestellt werden. Zugleich würden die zahlreichen seriösen 0190-Rufnummernverbindungen, die sich - wie beim Wetterdienst oder Auskünften der Verbraucherzentralen - vielfach bewährt haben und in der Praxis einfach zu handhaben sind, wieder Vertrauen bei den Verbrauchern gewinnen.