Prepaid-Karten und Message Time und Handy-Guthaben

Sigurd

Frisch registriert
Hallo Leute, alle reden vom Sparen und ich will auch mitmachen. Deshalb habe ich mein Handy wirklich nur für Notfälle. Und natürlich läuft es mit Prepaid-Karte.

Aber hat jemand schon mal in die AGB für debitel T-D1 geschaut (alle anderen sehen genauso aus)?

§ 7 Nutzung der Karte:
Absatz 1 Phone Time
Die Karte ermöglicht für einen aufgeladenen Guthabenbetrag von 15 EURO Verbindungen für einen Zeitraum von 215 Tagen.
Absatz 2 Message Time
Nach Ablauf der Phone Time ermöglicht die Karte Ihnen im Inland für einen weiteren Zeitraum von 92 Tagen .... weiterhin den Empfang von ANKOMMENDEN Gesprächen und SMS.
§ 14 Kündigung der Telefonkarte
Absatz 2 Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der in § 7.2 genannten 92-tägigen Message Time.
§ 9 Guthaben-Konto
Absatz 5 Im Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf dem Guthaben-Konto bestehende Guthaben verfallen..

Ich habe inzwischen 17 EURO und ein paar Centimeter Guthaben und befinde mich bereits in der zweiten „Message Time“, müsste also schon wieder 15 EURO !!!!! aufladen um selbst telefonieren zu können.

Kann es sein, dass eine derartige Vertragsgestaltung etwas mit Sittenwidrigkeit zu tun hat????? :oops:

Was meinen unsere Juristen?

Viele Grüße
 
Sittenwidrig ist es wohl nicht, da es in den AGB´s ja drinsteht. Soll heißen, es muss ja keiner den Vertrag abschliessen.
Wohlgemerkt, ich halte diese Vertragsbedingungen schon für heavy, aber ich denke, da ist nicht viel zu machen...
Der Hintergrund ist schon klar, man will eben nicht, dass Du Dein Handy nur mit Dir rumschleppst. Du sollst gefälligst munter telefonieren.
:evil:
 
Prepaid Karten

Danke für die ermunternden Worte, habe die ganze Nacht grübel, grübel und dann kam die Erleuchtung. Da war doch mal was mit Telefonkarten mit Verfallsdatum: BGH vom 12.06.01 AZ XI ZR 274/00 ist das nicht anwendbar?
Viele Grüße
 
Hm, das ist jetzt was für die Rechtsgelehrten. In dem BGH-Urteil wird die zeitliche Begrenzung der Telefonkarten für öffentliche Fernsprecher bemängelt. Die Begründung lautet, dass die Telekom in diesen Fällen keine Alternative anbietet. So hab ich das jedenfalls rausgelesen. Deshalb seien die AGB´s nach §9 AGBG in diesem Punkt unwirksam.
vgl. hier: http://www.ra-kotz.de/telefonkarten2.htm
Ob das jetzt unisono auf die Prepaid-Karten übertragbar ist, müßte jetzt genau durchleuchtet werden, da die Mobilfunkanbieter ja eine Alternative mit dem festen Vertrag anbieten...
 
Devilfrank schrieb:
.....
Ob das jetzt unisono auf die Prepaid-Karten übertragbar ist, müßte jetzt genau durchleuchtet werden, da die Mobilfunkanbieter ja eine Alternative mit dem festen Vertrag anbieten...


Zur Telefonkarte gab und gibt es auch eine Alternative: den alten Münzfernsprecher.


Meine Einschätzung ist, dass die AGBs einer gerichtlchen Überprüfung nicht standhalten werden.

Es gilt die Einschränkung: Auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand. :-?
 
Prepaid Karten

@Jurist @Devilfrank
In dem Urteil heißt es aber auch: "Der Verbraucher werde unangemessen benachteiligt, wenn noch vorhandene Guthaben ersatzlos verfielen"
 
virenscanner schrieb:
Zur Telefonkarte gab und gibt es auch eine Alternative: den alten Münzfernsprecher.
Nicht ganz... Genau diese alten Münzfernsprecher wurden nach Einführung der Telefonkarte abgeschafft. Bei mir in der Gegend gibt es ausschließlich Kartentelefone.


Das ist richtig, dass die Telekom die Münzfernsprecher mehr und mehr verschwinden ließ, aber es gab ab und an noch einen.

Aber auch die Kartentelefone werden verschwinden. Sie werden von den mobilen Telefonen verdrängt.

Bei der Frage, ob es eine Alternative gab, sind aber die guten, alten Münzfernsprecher aber doch noch zu berücksichtigen.
 
Der Jurist schrieb:
Das ist richtig, dass die Telekom die Münzfernsprecher mehr und mehr verschwinden ließ, aber es gab ab und an noch einen.

Interessanterweise gibt es in vielen Großstädten von Konkurrenten der Telekom kleine bescheidene Münzfernsprecher.
Gruß
tf
 
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Ich hab's gefunden :D
OLG Brandenburg Az.: 3 U 251/98 befasst sich mit dem "Verfallsdatum" von Prepaid-Karten. Kann das Urteil selbst aber nirgends finden, weiß also nicht ob es rechtskräftig ist. :-?
Viele Grüße
 
@ Sigurd


Das Urteil ist rechtskräftig. Es wurde noch die Festsetzung der Streitsummen angegriffen, aber vom BGH 18. Juli 2000 VIII ZR 12/00 zurückgewiesen.

Ich vermute, die wollen über die Revisionsgrenze kommen, kann dies aber auf die Schnelle nicht nachprüfen.
 
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@Der Jurist: Danke Jurist für die ausführlichen Erläuterungen. Aber getreu nach dem Lied von Max Raabe: "kein Schwein ruf ich an, keine Sau interressiert sich dafür".
Das Urteil kann ja wohl als sogenanntes "Grundsatzurteil" angesehen werden, aber keiner der Mobilfunkanbieter hat bisher seine AGB's geändert. :evil:
Welche Möglichkeiten habe ich denn nun (bin ja kein Jurist).
Meinen Anbieter anschreiben und auf das Urteil hinweisen?
Viele Grüße
 
AW: Prepaid-Karten und Message Time

http://www.heise.de/newsticker/meldung/75792
Im Streit um die Gültigkeit der Prepaid-Guthaben auf Handykarten lenkt das Mobilfunkunternehmen O2 ein. Künftig wird das Guthaben der Prepaid-Karten nicht mehr nach einem Jahr verfallen, kündigte eine Unternehmenssprecherin am Freitag an und bestätigte damit einen Bericht von Focus Online. O2 werde ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts München akzeptieren und keine Revision einlegen.
...
Zwar gilt die Entscheidung vorerst nur für die Kunden von O2, allerdings müssen nach dem Münchner Urteil auch die anderen Mobilfunkunternehmen ihre Praxis bei Prepaid-Handykarten überdenken. Die klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte nach dem Urteil angekündigt, bei Vorlage entsprechender Beschwerden auch gegen die anderen Anbieter vorgehen zu wollen.
siehe auch
http://www4.justiz.bayern.de/lgmuenchen1/presse/presse1.html
07.02.2006 "Guthaben guthaben" Urteil vom 26.01.2006, Az.: 12 O 16098/05
 
AW: Prepaid-Karten und Message Time

http://www.heise.de/newsticker/meldung/75930
Wegen der umstrittenen Praxis der deutschen Mobilfunkanbieter, vorab bezahltes Guthaben auf SIM-Karten-Konten (Prepaid) nach einer bestimmten Zeit verfallen zu lassen, gehen Verbraucherschützer nach O2 jetzt auch gegen Vodafone vor. Am morgigen Mittwoch ist vor dem Landgericht Düsseldorf der erste Verhandlungstag. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte Vodafone im August 2005 unter anderem auf Streichung einer Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) veklagt, nach der ein Guthaben nach 15 Monaten verfällt, wenn es nicht innerhalb dieser Zeit wieder aufgeladen wird.
 
AW: Prepaid-Karten und Message Time

http://www.heise.de/newsticker/meldung/76112
T-Mobile plant freiwillige Regelung für Prepaid-Guthaben

Die Kunden von T-Mobile können auf mehr Kulanz bei ihren Prepaid-Verträgen hoffen, heißt es bei der Mobilfunktochter der Deutschen Telekom. Derzeit verfallen Gesprächsguthaben, wenn der vorausbezahlte Betrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist vertelefoniert wurde. "Wir prüfen derzeit, ob eine freiwillige Lösung gefunden werden kann, wonach die Guthaben nicht verfallen", sagte ein Konzernsprecher.
 
AW: Prepaid-Karten und Message Time

T-Mobile plant freiwillige Regelung für Prepaid-Guthaben

(...) mehr Kulanz (...) "Wir prüfen derzeit, ob eine freiwillige Lösung gefunden werden kann, wonach die Guthaben nicht verfallen", sagte ein Konzernsprecher.
Ist die Vorwegnahme eines negativen Urteils noch "Kulanz" und "freiwillig"??
 
AW: Prepaid-Karten und Message Time

http://www.heise.de/newsticker/meldung/76215
Mobilfunker rudern bei Verfallsdaten für Prepaid-Guthaben zurück

Die deutschen Mobilfunkunternehmen wollen die Guthaben ihrer Prepaid-Kunden nicht mehr verfallen lassen. Damit reagieren sie auf ein richtungsweisendes Urteil des Oberlandesgerichtes München gegen den Netzbetreiber O2 und rücken von einer lang gepflegten Tradition ab. Nachdem O2 das Urteil bereits akzeptiert hat und T-Mobile eine freiwillige Lösung in Aussicht stellte, kündigte nun auch E-Plus an, die Guthaben nicht mehr verfallen lassen zu wollen. Ob die Summen ausbezahlt oder mit künftigen Mobilfunkleistungen verrechnet werden sollen, sei noch nicht klar, sagte ein Unternehmenssprecher gegenüber dem ZDF-Magazin WISO
 
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