Sigurd
Frisch registriert
Hallo Leute, alle reden vom Sparen und ich will auch mitmachen. Deshalb habe ich mein Handy wirklich nur für Notfälle. Und natürlich läuft es mit Prepaid-Karte.
Aber hat jemand schon mal in die AGB für debitel T-D1 geschaut (alle anderen sehen genauso aus)?
§ 7 Nutzung der Karte:
Absatz 1 Phone Time
Die Karte ermöglicht für einen aufgeladenen Guthabenbetrag von 15 EURO Verbindungen für einen Zeitraum von 215 Tagen.
Absatz 2 Message Time
Nach Ablauf der Phone Time ermöglicht die Karte Ihnen im Inland für einen weiteren Zeitraum von 92 Tagen .... weiterhin den Empfang von ANKOMMENDEN Gesprächen und SMS.
§ 14 Kündigung der Telefonkarte
Absatz 2 Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der in § 7.2 genannten 92-tägigen Message Time.
§ 9 Guthaben-Konto
Absatz 5 Im Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf dem Guthaben-Konto bestehende Guthaben verfallen..
Ich habe inzwischen 17 EURO und ein paar Centimeter Guthaben und befinde mich bereits in der zweiten „Message Time“, müsste also schon wieder 15 EURO !!!!! aufladen um selbst telefonieren zu können.
Kann es sein, dass eine derartige Vertragsgestaltung etwas mit Sittenwidrigkeit zu tun hat?????
Was meinen unsere Juristen?
Viele Grüße
Aber hat jemand schon mal in die AGB für debitel T-D1 geschaut (alle anderen sehen genauso aus)?
§ 7 Nutzung der Karte:
Absatz 1 Phone Time
Die Karte ermöglicht für einen aufgeladenen Guthabenbetrag von 15 EURO Verbindungen für einen Zeitraum von 215 Tagen.
Absatz 2 Message Time
Nach Ablauf der Phone Time ermöglicht die Karte Ihnen im Inland für einen weiteren Zeitraum von 92 Tagen .... weiterhin den Empfang von ANKOMMENDEN Gesprächen und SMS.
§ 14 Kündigung der Telefonkarte
Absatz 2 Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der in § 7.2 genannten 92-tägigen Message Time.
§ 9 Guthaben-Konto
Absatz 5 Im Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf dem Guthaben-Konto bestehende Guthaben verfallen..
Ich habe inzwischen 17 EURO und ein paar Centimeter Guthaben und befinde mich bereits in der zweiten „Message Time“, müsste also schon wieder 15 EURO !!!!! aufladen um selbst telefonieren zu können.
Kann es sein, dass eine derartige Vertragsgestaltung etwas mit Sittenwidrigkeit zu tun hat?????
Was meinen unsere Juristen?
Viele Grüße