118xx schrieb:
drboe schrieb:
Und da sehe ich das Problem. Wenn ich z. B. ein "Kundenkonto" bei einem Versandhaus habe, so kann der Lebensmittelhändler, Frisör oder meinetwegen eine Versicherung da nicht einfach "abbuchen" mit der Begründung, es bestünde eine Forderung gegen mich.
Doch wenn eine Forderung besteht und wirksam an das Versandhaus abgetreten wird. Gegen eine Abtretung kannst Du Dich i.d.R. nicht wehren, wenn die zugrunde liegende Hauptforderung besteht.
Moment! Dabei kann man nur verrechnen, wenn man etwas besitzt. Beim Versandhaus existiert nichts, was zum Ausgleich der Forderung geeignet ist (Zahlung erfolgt gegen Rechnung, Konto im Soll). Eine behauptete Geschäftsbeziehung dürfte wohl nicht reichen. Bei einem Prepaid Kontostand 0, gleicher Fall, wird eine auf die Zukunft gerichtete Forderung belastet. M. E. zu Unrecht. Zudem werden Behauptungen aufgestellt. Wenn ich einem Lebensmittelhändler gegenüber behaupte, ich besäße eine Forderung gegen meinen Nachbarn in Höhe von 1.000 EUR und der kauft diese angebliche Forderung an, wird er Probleme haben, diese beim nächsten Einkauf dem Nachbarn zu belasten. Nehmen wir an, der Nachbar läßt "anschreiben", dann entspräche das einem Konto. Das möchte ich sehen, dass der Händler den Kontostand um 1.000 EUR ändern kann und damit durchkommt.
118xx schrieb:
Das "Konto" dient eben nur zur Verrechnung zwischen den beiden Parteien.
Es gibt kein Konto. Prepaid ist m.E. ein ganz normaler Mobilfunknutzungsvertrag nur i.d.R. auf Vorkasse.
Es gibt kein Konto im Sinne eines Bankkontos. Der Buchhalter spricht aber schon von "Konten". Teil des Vertrages ist aber doch, dass Leistungen nur aus Guthaben erbracht werden.
118xx schrieb:
Wenn über "Vorkasseguthaben" hinaus Leistungen erbracht werden ists ein Darlehn der Telco an den Kunden, oder bei Abtretung halt eine schlichte Forderung. Dass dies edvmässig nach internen "Konten" abgerechnet wird, ändert daran nichts.
Diese Darlehensmöglichkeit bestreite ich. Die vereinbarten Leistungen werden doch laut Vertrag ausschließlich auf der Basis "Vorkasse des Konsumenten" erbracht. Es gibt keine Kreditkomponente.
118xx schrieb:
Jamba und Co buchen von so einem Verrechnungskonto aber "Leistungen" ab, die einer Mitgliedschaft im Buchclub o. ä. entsprechen. Dabei belasten sie auch dann, wenn auf dem Prepaid-"Konto" gar kein Guthaben vorhanden ist und eine Leistung gar nicht erbracht wird.
Wie gesagt, da wird dem Prepaidinhaber ein Darlehen gewährt.
Es wird ihm eines aufgezwungen. Und das ist m. E. etwas anderes.
118xx schrieb:
Von der fehlenden Geschäftsfähigkeit der wohl meist jugendlichen Opfer ganz zu schweigen. Die Mehrzahl der Verträge müßte m. E. nichtig sein, weil die Zustimmung der Eltern nicht vorliegt.
118xx schrieb:
So einfach leider nicht. Vertragspartner des Prepaidvertrages ist regelmässig ein Erwachsener.
Da hast Du vermutlich recht. Man kauft das Teil und verschenkt es, bleibt aber selbst der Vertragspartner. Dagegen spricht ein wenig der Text, den ich bei einer Prepaidkarte finde:
D2 schrieb:
Mit deiner neuenCallYa-Karte ... kannst du mobil telefonieren ... Deine PIN findest Du ... Du steckst deine D2-Karte in dein Handy, schaltest es ein und gibst deine Pin ein. Nun rufts du kostenlos ... Dein Startkapital wird automatisch auf dein D2-Konto geladen. Deine D2-CallYa-Karte ... kannst du sofort mobil telefonieren
Hervorhebung von mir. Wen man da wohl anspricht? Beim Postpaid-Vertrag heisst es aber:
D2 schrieb:
Ihre drei Schritte ins .... Stecken Sie die ... in Ihr Handy. Geben Sie ...
Man macht erkennbar Unterschiede. Ist es völlig abwegig zu anzunehmen, dass die im ersten Fall von einem minderjährigen Nutzer ausgehen?
118xx schrieb:
Und dann kommt wieder das Gedöhns mit der Duldungsvollmacht, d.h. der Minderjährige schliesst Verträge als Vertreter des Karteninhabers mit Wirkung für den Erwachsenen.
An dieser Stelle kann man aber den Hebel versuchen anzusetzen. Als Karteninhaber hafte ich nur für echte Gesprächsentgelte und nicht für alle anderen Leistungen die nur per Telefon bestellt werden.
Ausserdem könnte man an der Werbung ansetzen "volle Kostenkontrolle" (wird damit überhaupt noch geworben?).
Und natürlich bleibt die spannende Frage des allg. Vertragsrecht, ob überhaupt bei der derzeitigen Bewerbung ein Abo/Preisvereinbarung zustande kommt.
Das meine ich. M. E. fehlt da zum Vertrag einiges. Und wenn ich Vertragsnehmer bin, berechtigt das andere (die Kids als Benutzer) doch nicht, zu meinen Lasten Verträge abzuschliessen.
118xx schrieb:
Ich hoffe, dass irgendwann einmal die Grundlage dieser Abzocke geklärt wird. Beim Abschluß eines Prepaid-Vertrages...
Muss mich berichtigen. in dem Verfahren das ich erwähnte gehts um Abos auf einer Partnerkarte. "Geklärt" wird also nur die Frage, ob ein Abo zustande kommt.
Schade. Aber ein Schritt kann es ja sein, wenn dabei die Frage des Abos geklärt wird.
M. Boettcher