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Die genannte Entscheidung ist ein Armutszeugnis für die beteiligten Organe der Rechtspflege.Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Betroffene sind Kinder, Jugendliche sowie sozial schwache Mitbürger, die im Umgang mit Rechtsfragen über wenig Erfahrung verfügen. Diesen treibt das Mahndrohtheater die blanke Angst ein.Allerdings könne Opfern von Abofallen im Internet „ohne weiteres zugemutet werden“, sich einer möglichen zivilgerichtlichen Auseinandersetzung zu stellen.
Diese Aussage ist eine Schande(*). Und am schlimmsten ist: Diese Schande hat System:StA München schrieb:Das wecke zwar bei manchen Menschen die Angst vor strafrechtlichen Folgen, wenn man nicht zahle. Den schwarzen Peter schiebt die Staatsanwaltschaft allerdings auch hier den Opfern zu: „Es ist jedem Bürger zuzumuten, einem solchen „Druck“ standzuhalten“.
Von der Arroganz einer Staatsanwaltschaft - Augsblog - Augsburger Allgemeine CommunityGStA Celle schrieb:"Es mag richtig sein, dass es für die Tatbestandsmäßigkeit des Betruges keine Rolle spielt, ob der Getäuschte bei sorgfältiger Prüfung die Tauschung hätte erkennen können. Richtig ist aber auch, dass es nicht Aufgabe des Strafrechts ist, sorglose Menschen von den Folgen ihrer Entscheidungen freizustellen" (...). Oder anders ausgedrückt: Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts den Mitbürger vor einer grober Sorgfaltspflichtverletzung zu schützen."
Die untertänige Bereitstellung eines Persilscheins ist mehr als ärgerlich.
Zu gut deutsch:Maßgeblich ist schließlich, dass es die eigene souveräne Entscheidung des jeweiligen Mandanten der Beschuldigten ist, ob eine gerichtliche Geltendmachung erfolgen soll.
Dass dieser in den meisten Fällen davon Abstand nehmen wird, erscheint allein schon deshalb gut verständlich, weil er zivilprozessual die Beweislast dafür trägt, dass - ungeachtet der mit der Seitengestaltung verbundenen zivilrechtlichen Problematik - ein Vertragsschluss gerade mit der beklagten Person vorliegt, also die beklagte Person die Anmeldung durchgeführt hat. Ein solcher Nachweis der Passivlegitimation wird dem Online-Dienstanbieter kaum je gelingen, da insoweit die IP-Adresse nicht ausreicht, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Dritter sich unter falscher Identität angemeldet hat. Zudem erbringt die IP-Adresse keinen Anscheinsbeweis dafür, der Inhaber des Internetanschlusses habe die Anmeldung durchgeführt. Eine Nachweisbarkeit wird allenfalls dann gegeben sein, wenn die betreffende Person den Anmeldevorgang einräumt.
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Der Hinweis der Staatsanwaltschaft München I, Opfern sei es „zumutbar“, diesem Druck standzuhalten, ist einfach nur zynisch!
Stattdessen wird der Freibrief für Katja Günther bei vielen Menschen das Vertrauen in den Rechtstaat erschüttern.
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat nicht nur dem Verbraucherschutz in Deutschland einen Bärendienst erwiesen. Mehr als das: Sie hat dem Inkasso-Stalking durch dubiose Firmen und ihre Helfershelfer Tür und Tor geöffnet.
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Sie reiht sich damit nahtlos in die Tradition deutscher Sta ( Frankfurt, Mannheim, Fulda) ein,Die Münchner Staatsanwaltschaft hat nicht nur dem Verbraucherschutz in Deutschland einen Bärendienst erwiesen. Mehr als das: Sie hat dem Inkasso-Stalking durch dubiose Firmen und ihre Helfershelfer Tür und Tor geöffnet.
Mehr davon.Nun hat auch das AG Marburg den Prozessbevollmächtigten eines Abofallen-Betreibers wegen Beihilfe zum versuchten Betrug auf Schadensersatz verurteilt. Ausführlich erklärt der Richter in seinem Urteil, warum ein Portal wie opendownload.de, das unter einem versteckten Hinweis auf ein entgeltliches Abonnement kostenfreie Downloads anbietet, den Interessenten täuscht, um sich einen rechts*widrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Beklagte zu 2) hätte als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen müssen, dass er für den Abofallenbetreiber eine offensichtliche Nichtforderung geltend macht.
Abzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße „vermutlich einstellen“, erklärte deren Sprecher G. N. auf Anfrage unserer Zeitung.
Von Landingpages per Googeleadsensewerbung haben die Strafverfolger wohl noch nie was gehört:In der weiteren Begründung der Entscheidung zog die Staatsanwaltschaft zwei Verfahren gegen Aboabzocker-Firmen heran, die unlängst eingestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt stellte die Ermittlungen wegen Betruges gegen eine dieser Firmen ein, weil ein Landgericht keine betrügerische Seitengestaltung feststellen konnte. Damit sei der Vorwurf der Beihilfe zum Betrug gegen Günther nicht haltbar. Die Internetseiten zweier weiterer Firmen, die Polyphem Media und Onlinequiz GmbH, würden "bei zumutbarer Aufmerksamkeit ein hinreichend wahrnehmbarer Kostenhinweis" zeigen. Dadurch sei auch der Vorwurf auf Täuschung über die Kostenpflichtigkeit nicht haltbar. Weiterhin könne Günther nicht nachgewiesen werden, dass sie Forderungen geltend macht, deren Unbegründetheit von vornherein feststeht. Kosten bei unsicherer Rechtslage einzufordern sei kein Betrug, so die Staatsanwaltschaft.
Die Geltendmachung von Forderungen, von denen man, gerade als Jurist, wegen Kenntnis vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell wissen muss, dass sie nicht bestehen, ist Betrug.
In vielen anderen Fällen, in denen die Rechtslage oftmals wesentlich unsicherer ist, sind die Staatsanwaltschaften häufig weniger zimperlich eine Anklage zu erheben.
Was diese Robenträger treiben, ist ein gefährliches Spiel: Sie untergraben das Vertrauen in den Staat. Eine derartige Erosion des Vertrauens kann schlimme Folgen haben - dann wird es wieder keiner gewesen sein wollen.
Dieser "Erkenntnis" folgen Juristen konsequent. Gerechtes Urteilen und Handeln sind daher bloße Zufälligkeiten.Auf den ersten Blick gehören und Recht und Gerechtigkeit untrennbar zusammen, so dass von der Rechtswissenschaft auch ein wichtiger Beitrag zur inhaltlichen Bestimmung von Gerechtigkeit erwartet werden darf.
Dieser Annahme steht aber der gewichtige Einwand entgegen, den Hans Kelsen in seinen großen Schriften „Was ist Gerechtigkeit?“ und „Die Illusion der Gerechtigkeit“ formuliert hat. Demnach ist es nicht möglich, wissenschaftlich fundierte Aussagen zur Gerechtigkeit zu tätigen. Die Gerechtigkeit ist damit auch kein möglicher Gegenstand der Rechtswissenschaft.