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Gewerbliche Internet-Händler müssen Kunden in dauerhaft zugänglicher Form über ihr Widerrufsrecht belehren. Nach Ansicht des Landgerichts in Kleve reiche es nicht aus, dass der Kunde die Belehrung sofort ausdrucken oder auf seinem Computer speichern könne. In diesem Fall verdopple sich die Widerrufsfrist auf vier Wochen.
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