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Fehlerhafte Rechnungen vom Telefon- oder DSL- Anbieter berechtigen den betroffenen Kunden noch nicht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Rechnung sei eine so genannte Nebenpflicht und werde auch durch eine fehlerhafte Abrechnung erfüllt, erklärte die Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorf aus Berlin am Donnerstag.
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