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Arbeitgeber dürfen regeln, in welchem Umfang ihre Mitarbeiter den Internetzugang am Arbeitsplatz für private Zwecke nutzen können. Der Betriebsrat habe in diesem Fall kein grundsätzliches Recht auf Mitbestimmung, berichtet der Personalverlag in Bonn. So können entsprechende Regelungen schon per Arbeitsvertrag getroffen werden. Der Arbeitgeber kann auf diese Weise die private Nutzung auch ganz verbieten.
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