PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro

http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,399510,00.html
Selbst für die wenigen, die es sich erlauben können, mit ihrem Arbeitsplatzrechner
nicht am Netz zu hängen - eine Spezies, die sich ohnehin dem Aussterben nähern dürfte -
gibt es kein Entkommen. Denn ein Mobiltelefon braucht heutzutage nun wirklich jeder Selbständige.
Und schon bald werden Handys - zumindest, wenn es nach Herstellern und Netzbetreibern geht -
mobile Mini-Fernseher sein.
Darum geht´s , Handys auf die Liste der GEZ...

cp
 
TV-Gebühren für Autobahnnutzer

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,399742,00.html
Wolfgang Andree schlägt vor, Tinnitus-Geschädigten Gebühren für das Sausen im Ohr abzuknöpfen,
...
Wilhelm Esser hält die Aussichten für so düster, dass er sich gleich in ganz schwarzen Humor flüchtet:
"Es soll ja Zeitgenossen geben, die aus Angst davor, lebend begraben zu werden, sich ein
Funkgerät oder Funktelefon in den Sarg einbauen lassen." Vermutlich denke man bei der GEZ
schon darüber nach, "wie man diese Geräte mit einer eintreibbaren Gebühr belegen kann".
cp
 
Der Vorschlag gefällt mir auch ganz gut:
Rundfunkstaatsvertrag heißt es sinngemäß, dass für jedes Gerät, welches technisch zum Empfang von Rundfunksendungen in der Lage ist, eine Gebührenpflicht besteht. Die Briefpost einer Rundfunksendeanstalt kann durchaus als 'Rundfunksendung' interpretiert werden

Aber im Ernst, wie soll so etwas z.B. in Firmen funktionieren.
In meiner Firma haben wir zig PC mit Internetanschluss und ungezählte Handys im Einsatz. Für jedes Gerät dann Gebühren? Das wäre doch eine ungeheure Abzocke!
Allein für Autoradios gehen bei uns die Gebühren bereits in 5-stellige € Beiträge pro Jahr.
 
Warum nicht auch Festnetztelefone einbinden. Die Sender bräuchten doch bloss eine paar Telefonnummern schalten unter denen das aktuelle Radioprogramm abgedudelt wird. Schon gibts etliche Millionen GEZ-pflichtige zum Empfang taugliche Geräte mehr.
 
AW: PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro

"Es soll ja Zeitgenossen geben, die aus Angst davor, lebend begraben zu werden, sich ein Funkgerät oder Funktelefon in den Sarg einbauen lassen." Vermutlich denke man bei der GEZ schon darüber nach, "wie man diese Geräte mit einer eintreibbaren Gebühr belegen kann".

Aus dieser Gebühr wird wohl nichts, denn der Trend geht eindeutig in Richtung Einäscherung. :lol:
 
AW: PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro

Captain Picard schrieb:
Darum geht´s , Handys auf die Liste der GEZ...
cp
Mein altes S35i kann alles was ich brauche und nichts, was potentiell gefährlich ist. (Java, Bluetooth, usw.)
Zudem hat es eine Verarbeitungsqualität, die bei modernen Handys wohl kaum noch zu finden ist. Es wird mir hoffentlich noch einige Jahre gute Dienste leisten.

Gruß A. John
 
AW: PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro

stieglitz schrieb:
Das wäre doch eine ungeheure Abzocke!
Ist es doch jetzt auch schon. Da werden einfach Streamingangebote, nach denen keiner gefragt hat, hingeknallt und jetzt sollen die, die nicht danach gefragt haben, dafür bezahlen? Vielleicht rettet die VRGZ da ja noch was mit ihrer Verfassungsklage :roll:
 
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Kostenpflichtig für öffentlich-rechtliche Institutionen

1. Für öffentlich-rechtliche Institutionen, die Mitarbeitern oder Gästen die Möglichkeit geben, diese Seite über ihre Infrastruktur zu nutzen, ist diese Seite kostenpflichtig.

1.1. Unter öffentlich-rechtlichen Institutionen versteht dieses Blog:

* Die Bundesregierung, alle Institutionen des Bundestags und der Bundesregierung, einschließlich aller Ministerien, Ämter und ähnlichen Behörden sowie kommerzieller Unternehmungen des Bundes und aus Bundesmitteln finanzierte Organisationen.
* Alle Institutionen der Landesregierungen und deren Behörden sowie aus Landesmitteln finanzierte Organisationen.
* Alle Institutionen der Kommunen und deren Behörden sowie aus Kommunalmitteln finanzierte Organisationen.
* Alle exekutiven Institutionen des Bundes und der Länder wie Bundeswehr, Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst und Polizei.
* Alle gesetzlichen Krankenkassen und deren Tochterorganisationen.

2. Ausnahmen
Von der Gebühr ausgenommen sind Universitäten, Hochschulen, Schulen und öffentliche Büchereien.
Ebenfalls ausgenommen sind Kliniken, Krankenhäuser, Waisenhäuser, Kindertagesstätten und staatliche Altenpflegeheime.
Für staatlich geförderte Jugend- und Migrationsprojekte gilt ebenso kostenloser Zugang zu diesem Angebot.
Diese Institutionen werden von der Bundesregierung ohnehin schon zu Tode gespart.
Auch Gerichte und Staatsanwaltschaften sind von den Gebühren ausgenommen, solange sie mir bezüglich dieser Gebühren wohlgesonnen sind.

3. Höhe der Gebühren
Die Höhe der Gebühren beträgt pro Rechner der entsprechenden Institution 17,83 Euro im Monat, pro internetfähigem Handy nur 8,52 Euro. Registriert werden alle Institutionen, die ich in meinen Besucherstatistiken erfasse.

4. Rechnungsstellung und Zahlungsarten
Die erste Rechnung beläuft sich prinzipiell auf nur 17,83 Euro und wird auf dem Postweg jeweils zum 15. eines Monats zugestellt. Der ersten Rechnung beiliegend wird ein Fragebogen über die Anzahl der internetfähigen Geräte der Institution mitgeschickt, der wahrheitsgetreu ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Auf seiner Basis ergehen die Rechnungen der Folgemonate.
Selbstverständlich können alle Institutionen die Gebühr auch als Sachleistung erbracht werden. Ich wollte schon immer mal einen Panzer, eine Limousine, einen Polizeiwagen und eine Luftwaffen-Maschine besitzen.

5. Befreiung
Eine Befreiung von der Gebührenpflicht dieses Angebots kann nur dann gewährt werden, wenn die Institution nachweist, dass sie technisch nicht mehr die Möglichkeit besitzt, dieses Angebot zu nutzen oder wenn sie den Beweis erbringt, durch Konkurs nicht mehr zahlungsfähig zu sein.
Sollten die Geräte veräußert oder anderweitig aus der Hand gegeben worden sein, müssen die neuen Besitzer der Geräte bekannt gegeben werden, sofern es sich um eine Institution handelt, die unter 1.1. aufgezählt wurde.
Es versteht sich von selbst, dass ich persönlich stichprobenartige Kontrollen vornehme.

6. Begründung zu dieser Gebühr
Dieses Angebot ist für jeden zugänglich, informativ, zutiefst realistisch und absolut unterhaltsam. Aber die Pflege und Bereitstellung dieser Seite kostet auch Arbeit, Energie, sowie Server- und Domaingebühren. Außerdem schlagen die zur Pflege notwendigen Programme mit weiteren Kosten zu Buche. Somit entspricht dieses Angebot im Grunde den Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender und muss natürlich ebenso finanziert werden. Nachdem die Bundesregierung uns aber ab Januar 2007 mit satten 3% Mehrwertsteuer zur Kasse bittet und ebenfalls ab 2007 eine “Spezialgebühr” auf Computer erhoben werden soll, wird es Zeit, sich ein wenig Geld vom Verursacher, also der Bundesregierung und den öffentlich-rechtlichen Institutionen, zurück zu holen. Es ist also zwingend erforderlich, diese Gebühr zu erheben, um weiterhin in der Lage zu sein, dieses Angebot am Leben zu erhalten.

7. Rechtliche Grundlage
Diese Gebühr entbehrt selbstverständlich jeder rechtlichen Grundlage. Allerdings gibt es auch weder ein Urteil noch ein Gesetz, dass ich diese Gebühr NICHT erheben darf. Bis zu einer entsprechenden, allgemein gültigen Regelung fordert mich die Bundesregierung quasi dazu heraus, diese Gebühren zu erheben.
Gefunden bei http://www.farliblog.de/2006/06/18/kostenpflichtig-fuer-oeffentlich-rechtliche/

M. Boettcher
 
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Wüsste jetzt nicht, was es an einer PC Gebühr auszusetzen gäbe, wenn auch bald die Luft besteuert wird *heavyironiemoduson* :lol:
 
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oder offene Fenster... Es wäre ja möglich, dass ich bei der Musik eines vorbei fahrenden Autoradios oder dem über den Rechner meines Nachbarn herunter geladenen Fernseprogramm zuhören könnte.

Mein Freund ist jedenfalls ziemlich sauer, denn gestern tauchte in der Firma, in der er arbeitet (stellen vor Allem Software für Musikinstrumente etc. her) auch so ein GEZ-Typ auf, der betr. Computer den Geschäftsführer und die Anzahl der Rechner sehen wollte. Der wurde schlicht weg mehr oder minder höflich mit dem Argument vor die Türe gesetzt, dort werde gearbeitet und nicht fern gesehen.

Das ist ohnehin absolut kurzsichtig gedacht. Wenn etwa die Universitäten oder weiterführenden Schulen für jeden Rechner Gebühren zahlen sollten, bloss weil ja die Möglichkeit besteht, sich damit ins öffentlich rechtliche System einzuklicken, dann würde schon durch die Gebühren deren ohnehin knappes Budget schnell überproportional belastet
 
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Oder wie heute zu sehen war, wie die Uni Erfurt 155.000 Euro an GEZ zahlen soll, weil die ihre Lehrfilme über normale Fernseher ablaufen lassen...
 
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Aber Eins muss man der GEZ zugute halten: Das ewige Leben scheint noch was zu zählen....

mein Nachbar verstarb vor ca. 3 Jahren. Dies wurde der GEZ auch schriftlich mitgeteilt. Nichtsdestotrotz tauchte regelmässig ein Agent der GEZ auf und fragte nach diesem verstorbenen Erdenbürger, da er angeblich keine Gebühr mehr entrichte.... Gott möge Ihnen für die Störung der Totenruhe vergeben :lol: :lo: :lol:
 
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Adele schrieb:
bloss weil ja die Möglichkeit besteht, sich damit ins öffentlich rechtliche System einzuklicken
Für Rechner mit TV-Karte wäre das ja auch völlig in Ordnung. Die TV-Karte nutze ich dann wissentlich, vorsätzlich oder wie auch immer, um das Angebot der ÖRs zu nutzen. Warum ich allerdings für ein Streaming-Angebot bezahlen soll, das ich nicht nutze und nach dem ich auch nicht gefragt habe, sondern dass die ÖRs mir einfach vorgesetzt haben, sehe ich irgendwie nicht ein. Wenn die ÖRs für ihr Streaming-Angebot Kohle sehen wollen, dann gezielt von denen, die das wirklich nutzen, sollen sie den Kram also auf DRM umstellen und gut is...
 
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Du ich kann sogar Radiowellen per telepatischer Fähigkeiten empfangen... nur kann mir das keiner nachweisen *ellerbätsch* :lol:
 
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