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Das ist aber als Preis für einen Rechtsstaat zu zahlen.Und trotzdem wirkt sich Dauer des Ermittlungsverfahrens meist noch strafmildernd aus.
Wenn den Knaben wirklich so schröckliches widerfahren ist, wäre das nur einWas in den Jahren den Beschuldigten so alles
wiederfahren war, steht natürlich kaum in den Pressemeldungen.
[edit]Die 17. Strafkammer hat die beiden 22 und 31 Jahre alten Angeklagten zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Du übersiehst den Resozialisierungaspekt: Schließlich warten mit IP-BillingP.S.: Gibt es da eigentlich jetzt ein Standardurteil "2 Jahre auf Bewährung",
Ich vergesse doch immer wieder die volkswirtschaftliche Komponente. Die 2 Millionen waren quasi eine "Start-up-Hilfe", unbürokratisch eingezogen durch die Telekom. Hmm, angesichts der Milliarden, die in diesem Land in einem Sumpf aus Mafia, Korruption und Bestechung versandeln, könnte man es doch so machen: Die Mehrwertsteuer wird von 19 auf 9% gesenkt und der Deutschlandclan bedient sich regelmässig per IP-Billing oder per reverse-billed SMS oder sonstwie. Die entsprechenden technischen Voraussetzungen könnte man als Zusatzfunktion in den Bundestrojaner integrieren. ooops, off topic, sorry...Du übersiehst den Resozialisierungaspekt: Schließlich warten mit IP-Billing neue Aufgaben für hochqualifizierte Webprogrammierer...
I guess they will be silent now and may talk later to have a basis for negotiations with the judge...The defendants don't comment the reproaches
...und dann hat man ratz fatz gedealt...?Die 17. Strafkammer des Essener Landgerichts hat für den Prozess zunächst noch sechs Verhandlungstage bis zum 13. April vorgesehen
Ein schöner Abschluss.Ich finde das gut. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie gelacht wurde, als ich den Einsatz von Dialern als Betrug wertete.
Heute Abend: Rotwein und zwar vom guten. Ob die StA auch weiter denkt, etwa an Geldwäsche?
Das passt aus meiner Sicht auf alle Spielarten der Dialerei. Da könnten die Gerichte doch gleich mal weitermachen.LG Essen schrieb:Der Geschädigten wurden hierfür insgesamt 60,44 € berechnet. Eine brauchbare Gegenleistung erhielt sie dafür nicht.
Wer Meldungen über den Windows-Nachrichtendienst an Internetnutzer versendet, die diesen suggerieren, auf ihrem Computer befinde sich eine erhebliche Sicherheitslücke, um die betreffenden Nutzer dadurch zu veranlassen, der Installation eines Dialer-Einwahlprogrammes zuzustimmen, über das kostspielige Verbindungen zu Internetseiten hergestellt werden, macht sich eines Betruges nach § 263 StGB schuldig.
Wer Mails an Internetnutzer versendet, die diesen suggerieren, sie hätten einen Preis gewonnen oder jemand habe nach ihnen gesucht, um die betreffenden Nutzer dadurch zu veranlassen, Internetseiten zu besuchen, auf denen ihnen automatisiert kostenpflichtige Mitgliedschaften untergejubelt werden, macht sich eines (versuchten) Betruges nach § 263 StGB schuldig.
Das 2006 gefällte Urteil im Osnabrücker Autodialer-Prozess um illegale Einwahlprogramme ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision der Angeklagten verworfen und die Staatsanwaltschaft daraufhin die ihrerseits eingelegte Revision zurückgenommen, teilte das Landgericht Osnabrück laut dpa mit.
Nach der Haft warten die Millionen
Dass die verurteilten Täter ihre Beute behalten dürfen, bedauerte der Vorsitzende des Landgerichts. Die Kammer konnte angesichts der noch gültigen Rechtslage den, von der Staatanwaltschaft geforderten, "erweiterten Verfall" von 7,55 Mio. Euro nicht anordnen. Der Satz: "Straftaten dürfen sich nicht lohnen", klang vor diesem Hintergrund wie ein frommer Weihnachtswunsch.