Organisation Transparenzregister e.V. transparenzregisterdeutschland.de

Rüdiger Kunz

Forenveteran
Unternehmen, Vereine und andere bekommen derzeit unverlangte eMails von dem im Betreff genannten Verein, angeblich aus Plauen. Die Empfänger fragen sich, was das soll:

Organisation Transparenzregister e.V. schrieb:
Leider müssen wir feststellen, dass Sie sich bis zum heutigen Tage nicht in das Transparenzregister eingetragen haben.

Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Daher fordern wir Sie auf, sich innerhalb von 10 Tagen zu registrieren

www.TransparenzregisterDeutschland.** (*de)


Verschärfte Meldepflichten ab Januar 2020

Juristische Personen des Privatrechtes, also GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Limited oder AG sowie alle eingetragenen Personengesellschaften, etwa OHG, KG oder GmbH & Co. KG sind meldepflichtig.

Diese Gesellschaften, selbst wenn sie nur eine sogenannte Ein-Personen-Gesellschaft sind, müssen dem beim Bundesanzeiger geführten elektronischen Transparenzregister Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern machen.

Wirtschaftlich Berechtigte sind im allgemeinen natürliche Personen, die entweder Eigentümer sind oder aber sonstige maßgebliche Kontrollen ausüben.

Das Transparenzregister wurde mit dem neuen Geldwäschegesetz (GwG) eingerichtet. In dem Register sollen die wirtschaftlichen Berechtigten, von im Gesetz näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst werden.

Auf Grundlage des § 23 Absatz 5 des Geldwäschegesetzes und der „Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister“, ist es seit dem 27.11.2019 möglich Einsicht zu nehmen.

Ab Januar 2020 müssen alle Unternehmen (Kapital- und Personenunternehmen), nicht mehr nur die wirtschaftlich Berechtigten benennen sowie die Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses, sondern beispielsweise auch die Staatsangehörigkeit.

Passiert dies nicht, drohen Ihnen hohe Bußgelder.

Eine weitere Änderung ist, dass dieses Register seit Januar 2020 öffentlich einsehbar ist und nicht wie bisher, auf einen kleinen Kreis eingeschränkt wird.


Geht man auf das Web, gelangt man zu einer Zahlungsseite. Angeblich sind Lastschrift, PayPal und Sofortüberweisung möglich. Bei meinem Test heute sprang die Lastschriftmöglichkeit jedoch zu PayPal.

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Heute nun eine weitere eMail mit der vermeintlichen Aufklärung:

Organisation Transparenzregister e.V. schrieb:
Richtigstellung unseres Anschreibens an Sie vom 21.02./22.02.2020


Organisation Transparenzregister e.V. i.G. ist eine Interessenvereinigung von Unternehmern, die sich zur Aufgabe gemacht hat, natürlichen und juristischen Personen bezüglich der vorgeschriebenen Eintragungen in das Transparenzregister zu informieren und bei diesen zu unterstützen. Hierbei sieht sich der Verein als Schnittstelle des Registers sowie den natürlichen und juristischen Personen. Die Tätigkeit des Vereins umfasst hierbei:

• Beratung und Hilfe von Mitgliedern
• Öffentlichkeitsarbeit und Informationsverbreitung
• Eintragen von natürlichen und juristischen Personen in das Transparenzregister
• Vermeidung von Bußgeldern

Am 21.01./22.01.2020 ging per Mail eine entsprechende Aufforderung an Sie heraus, sich im Transparenzregister zu registrieren. Dies ist unter anderen auch über den Link unseres Vereins möglich. Die Intention liegt hierbei darin, Unternehmen die Eintragung zu erleichtern und das gesamte Procedere zu übernehmen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die vom Verein berechnete Dienstleistung inklusive der Eintragsgebühren beläuft sich hierbei auf 49,00 Euro. Laut unseres Kenntnistandes übernimmt diese Eintragung auch Ihr Steuerberater. Die Kosten belaufen sich hierbei auf zwischen 90,00 bis 150,00 Euro.


Diese Kosten möchten wir unseren Mitgliedern gern ersparen.

Aktuell wird unser Verein im Internet als unredlich betitelt und die Seriosität in Frage gestellt. Diesem möchten wir energisch widersprechen und folgenden Sachverhalt richtigstellen:

Entgegen aller Mutmaßungen wurden am 03.01.2020 über unseren Notar alle zur Gründung des Vereins erforderlichen Daten an das Vereinsregister zwecks Eintragung übermittelt. Leider ist uns bei der Versendung der Ihnen bekannten E-Mail ein administrativer Fehler unterlaufen, da nicht explizit Organisation Transparenzregister e.V. i.G. angegeben wurde und somit nicht ersichtlich war, dass sich unser Verein in der Gründungsphase befindet.
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass ein Verein, der sich in der Gründung befindet, rechtlich gleichermaßen tätig werden darf, wie beispielsweise eine GmbH i.G. und von daher jegliche, geäußerte Verdachtsmomente haltlos sind.
Wir bitten die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Höflichkeit zu entschuldigen, selbstverständlich haben wir den Fehler umgehend behoben, nachdem wir darauf aufmerksam gemacht wurden.

Aufgrund des erhöhten Nachfrageaufkommens liegt die Bearbeitungszeit für die Eintragung unserer Mitglieder in das Transparenzregister aktuell bei bis zu 10 Werktagen.

Selbstverständlich stehen Ihnen auch in Zukunft weiterhin gern beratend zur Seite und bedanken uns auf diesem Wege gleichermaßen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.


Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Organisation Transparenzregister e.V. i.G.
Breitscheidstraße 66
08525 Plauen
 
Das Ganze hat ein G´schmäckle und erinnert an den Offertenbetrug für Handelsregistereintragungen. Auch wenn vielleicht (eine konkrete Analyse steht momentan noch aus) nicht über die ganze Wahrheit die Schreibe ist, wird eben aber doch hinreichend deutlich der Preis angezeigt.

Was dann tatsächlich passiert und insbesondere auch mit den Daten, ist derzeit nebulös. Aber eines ist klar - wer die geforderten 49 € bezahlt, ist diese los und ob es eine dem Geld werte Gegenleistung gibt, wage ich persönlich zu bezweifeln.

Wer Fragen zu der "Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister" hat, möge sich informieren, z. B. >HIER< oder seinen Steuerberater fragen. So einem trittbrettfahrenden Verein würde ich pauschal erst einmal nicht trauen.
 
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