jupp11
Sehr aktiv
Die Prüfung ob fahrlässig oder vorsätzlich hätte man in den vergangenen sieben Jahren getrost den
Strafrichtern überlassen können. So konnte diese Frage bisher de facto nicht mal ansatzweise strafrechtlich
geklärt werden. Zivilgerichte haben im Gegensatz dazu schon mehrfach sehr eindeutige und
unmißverständliche Beurteilungen zu dieser Geschäftsmethode abgegeben.
Strafrichtern überlassen können. So konnte diese Frage bisher de facto nicht mal ansatzweise strafrechtlich
geklärt werden. Zivilgerichte haben im Gegensatz dazu schon mehrfach sehr eindeutige und
unmißverständliche Beurteilungen zu dieser Geschäftsmethode abgegeben.