Opendownload.de: Betrugsanklage gegen Brüder und Anwalt erhoben

Sascha schrieb:
Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals www.opendownload.de und der Art und Weise wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkludente Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen”, so das Gericht damals wörtlich.
...ein etwas makaberer Satz, wenn man bedenkt, dass der ehrenwerte "sehende" Richter von Marburg leider nichts sieht.

Bei der Analyse der Geschehnisse ist Obacht angesagt! Geht diese Chause beim LG Darmstadt für die Strafverfolger in die Hose, dann ist das mehr als nur ein Persilschein. Ein für Verbraucher negatives Urteil würde sich mMn auch negativ im Prozess gegen den Burgherrn von Rodgau niederschlagen. Das könnte positiv für die Angeklagten in beiden Verfahren ausgehen, die ohnehin vom selben, erfahrenen Anwalt vertreten werden.
 
Die Sta in D haben sich fast sieben Jahre lang stur fast ausnahmslos jeglicher Strafverfolgung entgegengestellt
und haben Strafanzeigen zigtausender Betroffener als irrelevante Meckerei von Internetnutzern, die zu blöd sind,
zu lesen eingestuft. Daher glaube ich erst an strafrechtliche Konsequenzen für die aktiven Beteiligten, wenn auch die Berufungsinstanzen Schuldsprüche bestätigt haben und das kann viele Jahre dauern.

Grund zum Jubeln gäbe es außerdem erst, wenn die Herrschaften auch die Gelder, die sie abkassiert haben, wieder rausrücken müßten, was wenig wahrscheinlich ist abgesehen davon, dass diese mit Sicherheit aus dem Zuständigkeitsbereich deutscher Justiz in Sicherheit gebracht worden sind. Merkwürdig daher, dass man so lange gewartet hat, bis seit geraumer Zeit sichtbar wurde, dass Abofallen als Millionengeschäft de facto am Ende sind.

Präzendenzfälle in Sachen Abofallen gibt es bisher erst einen einzigen, bei dem sich drei Studenten aus Göttingen als Amateurabofallenabzocker betätigt hatten und sich so dusselig angestellt hatten, das Sta und Gericht sich einem Schuldspruch nicht verweigern konnten.

Selbst wenn es zu einem Schuldspruch gegen den Anwalt käme, dürfte er mit Sicherheit so ausfallen,
dass er seine Anwaltszulassung nicht verlieren dürfte.
Den Gebrüdern würde es mit Sicherheit am A... vorbeigehen. Sie haben alle ihre Schäfchen im Trockenen

Insofern erscheint mir das Ganze eher als eine Alibiaktion, um sich nicht nachsagen lassen zu müssen, man habe nie etwas unternommen, auch wenn die Prozesse ( falls es überhaupt dazu kommt, was ja noch nicht sicher ist) noch Jahre dauern werden und zu keiner ernsthaften Konsequenz mehr führen werden.
 
Da paßt doch die zweite Ablibiveranstaltung wie A ...auf Eimer
http://www.bmj.de/SharedDocs/Presse..._Gesetz_gegen_Internetabzocke.html?nn=1468940
Zur ersten Lesung des Gesetzes zum Vorgehen gegen Abo- und Kostenfallen im Internet erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Jetzt wird es eng für Internetabzocker. Der Deutsche Bundestag berät über den von mir vorgelegten Gesetzentwurf gegen Kostenfallen im Internet. Mehr als fünf Millionen Internetnutzer sind laut einer Umfrage schon in die Falle getappt. Die Angebote sehen kostenlos aus und sollen dann doch etwas kosten. Der neue Internetbutton schützt wirksam vor Kostenfallen.
Sachkenntnis nicht mal in homöopathischen Dosen vorhanden....
 
Doch, schon... Ich kriege das Zitat von Urban Schramm nicht wörtlich hin... aber der sagte so ungefähr "Nein, es ist kein totaler Schmarrn, was die Politiker machen, es nützt schon was - nur gehören sie und ich nicht zu den Leuten, denen es nützt".
 
Der österreichische Richter tut sich leicht mit dieser Begründung, muss er doch nicht die strafrechtliche Relevanz erarbeiten. Da das Urteil aber sicher auch den zuständigen, deutschen Behörden hinreichend bekannt ist, dürfte sich eine Nachfrage erübrigen. Übrigens, die Strafbarkeit legt das Gericht, an dem Anklage erhoben wurde, anhand des Sachverhalts fest und nicht die StA!
 
Ironietags vergessen. Viele StA und sehr viele Richter lehnen "standardmäßig" Betrug ab, solange irgendwo der Preis steht, egal, wie er dort steht und egal, wie davon abgelenkt wird. Das ist eine Lücke im Betrugs-Straftatbestand. Und dadurch ist "Betrug" im geschätzten Milliardenbereich plötzlich "legal".
 
Das "Problem" sind nicht die Richter, sondern das deutsche Recht. Man kann halt mal keinen Betrug fahrlässig begehen.

Aber man kann bewusst und gewollt durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung wahrer Tatsachen Verbrauchern vorgaukeln, sie könnten sich auf einer Internetseite die von ihnen gesuchte kostenlose Software herunterladen...
 
Wenn das angeblich nicht geht: Wieso geht das dann immer bei den armen Phishing-Finanzagenten so problemlos? Die handeln zu über 99 % ohne Wissen, was sie da tun - und damit ohne Vorsatz. Trotzdem werden sie wegen Beihilfe zum Computerbetrug und zur Geldwäsche belangt. Mindestens um einen Strafbefehl kommen die nicht rum.

Auch die BAFIN, die bei Penny-Stock-Spam immer mindestens 3 Monate braucht, bis die Aktie vom Handel ausgesetzt wird (bis dahin haben die Spammer längst den Reibach eingefahren...) schafft es bei den Phishing-Mulis plötzlich immer ganz schnell, die Ordnungsgeldbescheide wegen Verstoß gegen KWG (ungenehmigte Auslandsfakturierung...) zuzustellen.
 
Wenn das angeblich nicht geht: Wieso geht das dann immer bei den armen Phishing-Finanzagenten so problemlos? Die handeln zu über 99 % ohne Wissen, was sie da tun - und damit ohne Vorsatz. Trotzdem werden sie wegen Beihilfe zum Computerbetrug und zur Geldwäsche belangt. Mindestens um einen Strafbefehl kommen die nicht rum.
Aber in der Regel nicht wegen Geldwäschen oder Beihilfe, sondern eher wegen § 54 KWG. Das kann man auch fahrlässig begehen.
 
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