Online-Durchsuchung: Der Bundestrojaner ist einsatzbereit

können sie nicht: http://www.zeit.de/digital/2016-04/bka-gesetz-zu-terrorbekaempfung-ist-teilweise-verfassungswidrig
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Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Die Möglichkeiten der Behörde zur heimlichen Überwachung griffen in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Richter machten zahlreiche Vorgaben, damit die Regelung vorerst weiter angewandt werden kann und setzten dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung bis Ende Juni 2018....
Das BKA-Gesetz, das auch Grundlage für den Bundestrojaner ist, sei zwar "im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar", heißt es in der Entscheidung. Die "derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen" genüge aber in "verschiedener Hinsicht nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz" und erfülle zahlreiche Anforderungen nicht.
 
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