OLG Frankfurt: Abofallen sind Betrug

AW: OLG Frankfurt: Abofallen sind Betrug

Könnten wir hier nicht einen allgemeingültigen Text aufsetzen, der auf diese Urteil verweist,
Es ist kein Urteil. > haufe.de
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit einem neuen Beschluss den juristischen Druck auf die Betreiber von Abo-Fallen im Web erhöht und derartige Angebote als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft.
Ein Urteil steht bisher aus.
 
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Interessante Meldung, nun frag ich mich als Laie, handelt es sich nun rückwirkend bei allen Abofallen ebenfalls um Betrug, oder nur bei denen, die ab Wirkung des Gerichtsurteils im Web zur Verfügung gestellt werden.
Wie bereits geschrieben handelt es sich zunächst "nur" um einen Beschluss. Und der ändert ja nicht die Gesetzeslage, sondern legt diese anders aus. Insofern müssten dann auch bei Abofallen, die vor Fassung des Beschlusses aktiv waren, die Verfahren wieder aufgenommen werden.

Wem aktuell Rechnungen ins Haus flattern, der kann dann zweierlei tun:
Einmal eben mit einer Strafanzeige reagieren und zum anderen die Bank anschreiben und ihr unter Hinweis auf den OLG-Beschluss mitteilen, dass sie gegenwärtig Betrügern mit der Bereitstellung eines Kontos in der Beutesicherungsphase behilflich ist. Da sollten bei den Instituten eigentlich alle Alarmglocken an gehen.
 
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Daß es die Deutsche Bank ist habe ich ja vorher geschrieben, ich meine, ob es da einen speziellen Kontakt für solche Anzeigen gibt.

---------- Artikel hinzugefügt um 15:59:49 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 15:56:10 ----------

Ahh - Danke, vielleicht kann man es (als Kopie) auch direkt hier eintragen?
 
AW: OLG Frankfurt: Abofallen sind Betrug

....handelt es sich nun rückwirkend bei allen Abofallen ebenfalls um Betrug, oder nur bei denen, die ab Wirkung des Gerichtsurteils im Web zur Verfügung gestellt werden.
Beides ist nicht richtig.

Neben der Signalwirkung, die der Beschluss im Internet und an Stammtischen ausgelöst hat, geht es hier nur um die Gestaltung des Layouts eines hessischen Anbieters. Vor allem steht auf dem Prüfstand, ob es Betrug ist, wenn der Preis nur im scrollbaren Bereich bei gängiger Bildschirmauflösung angezeigt wird, obwohl im Empfängerhorizont des Nutzers bis dahin alle notwendigen Informationen im sichtbaren Bereich mitgeteilt wurden. Es geht um die "alten" Seiten, wie Genialogie.de, bei denen der Nutzer keine Veranlassung dazu hatte, weiter nach unten, unterhalb des Anmeldebutton, zu scrollen.
Seiten, bei denen die Preisangabe mehr oder weniger sichtbar im Bildschirmbereich des Anmeldefensters angebracht war, sind von dem Beschluss und den zu erwartenden Entscheidungen des LG Frankfurt nicht betroffen und auch keine anderen Anbieter.
 
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. Es geht um die "alten" Seiten, wie Genialogie.de, bei denen der Nutzer keine Veranlassung dazu hatte, weiter nach unten, unterhalb des Anmeldebutton, zu scrollen.
Dann brauchen sich die progressiven Nutzlosen doch eigentlich gar keine
Sorgen zu machen. Bis das Wissen über die "neuen" Techniken wie z.B.
Landingpages und dass Webseiten nicht in Granit gemeißelt sind, auch in Justizkreise
durchgedrungen ist, werden vermutlich noch mal fünf Jahre vergehen...
 
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