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http://www.heise.de/newsticker/meldung/65852
Medien dürfen Dialer-Anbieter, die unlauteres Geschäftsgebaren an den Tag legen,
einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt zufolge als "Parasiten"
bezeichnen. Das OLG bestätigte (Az. 16 W 17/05) damit das Landgericht (LG) Frankfurt,
das in erster Instanz den Antrag einer einstweiligen Verfügung ablehnte.
Der News-Dienst onlinekosten.de hatte am 18. Juli 2003 mit der Überschrift
"Die Dialer-Parasiten kommen" über dubiose Angebote des Dialer-Anbieters M.D.
berichtet. Dieser hatte dem Bericht zufolge mit der Schlagzeile "KazaA – Download kostenlos"
Nutzer auf seine Seiten gelockt. Statt der vermeintlichen "Vorabversion" des P2P-Clients
KazaA erhielten demnach Surfer einen Dialer, der sich für 29,95 Euro pro Anruf einwählte
und lediglich Hilfetexte zur Tauschbörse anbot