Nutzung irreführender Dialer untersagen...

Aka-Aka

Chaostheoretiker
hab ich da was versäumt?
Beim Rufnummern-Missbrauch kann die Behörde laut B* direkt eingreifen und beispielsweise Anbietern die Nutzung irreführender Dialer untersagen. Verbraucher, die zuvor auf den entsprechenden Dialer hereingefallen sind, müssen eine daraus resultierende Rechnung dann nicht mehr zahlen.

Quelle: dpa, exemplarisch (heimatverbunden *grins*)
Donauwörther Zeitung

Versäumt, denn: Die RegTP hat doch die irreführenden Dialer gerade NICHT stoppen können, weil sie (*) zu dusselig waren, "irreführend" genau genug zu operationalisieren. Guter Pressesprecher, wie mir scheint...

(*) die RegTP? Die Politik? Beide? Wer verfasste denn die RegTP-Verfügungen?
 
Du interpretierst das Wort "kann" falsch, da steht nicht muß ..
auch hier
http://www.xdial.de/arch/2005/kw29/s17900.html

obwohl gemäß (nur im Cache, wo das jetzt steht ist mir zu mühselig zu suchen )
www.regtp.de/behoerde/start/in_01-03-00-00-00_m/+%22Rufnummern-Missbrauch%22&hl=de]Aufgaben der Regulierungsbehörde[/url]
Aufgaben der Regulierungsbehörde

Die Regulierungsbehörde hat die zentrale Aufgabe, auf der rechtlichen Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Postgesetzes (PostG) durch Liberalisierung und Deregulierung

* die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses,
....
Neben der Regulierung des Telekommunikations- und Postmarktes hat die Regulierungsbehörde noch weitere vielfältige Aufgaben, so
.......
* teilt Rufnummern den Betreibern zu und bekämpft den Rufnummern-Missbrauch (u. a. Dialer-Registrierung),
Hier die neue Adresse
Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch
Maßnahmen sind dabei unter anderem bei folgenden Sachverhalten ergriffen worden:

* Dialer, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
* Verwendung von Dialern in falschen Rufnummerngassen

...
Hat die Bundesnetzagentur sich gesicherte Kenntnis von einem Sachverhalt verschafft, ergreift sie nach pflichtgemäßer Ermessensausübung Maßnahmen wie beispielsweise:

* Abmahnungen
* Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln
* Abschaltung von Rufnummern
* Untersagung der Rechnungslegung
* Untersagung der Inkassierung
* Entzug von Rufnummern
* Widerruf oder Rücknahme von Registrierbescheiden
* Einleitung von Bußgeldverfahren
da sehe ich nichts von dieser Möglichkeit...

cp
 
Aka-Aka schrieb:
Wer verfasste denn die RegTP-Verfügungen?

Ich habe die RegTP kürzlich gefragt, wie die Amtsblattverfügung Nr. 4/2005 zustande kam und wer für die großzügige Übergangsregelung von vier Monaten für vor Inkrafttreten der Verordnung registrierte Dialer verantwortlich ist. Das war die Antwort:

Zur Amtsblattverfügung Nr.: 4/2005:
Mit Amtsblatt vom 11. August 2004 Mitteilung Nr. 259/2004 wurde ein erster Entwurf einer Verfügung in die öffentliche Anhörung gegeben. Gegenstand der Anhörung war die Gestaltung des Zustimmungsfensters vor Verbindungsherstellung (drittes Zustimmungsfenster).

Eingegangen sind daraufhin insgesamt 27 Stellungnahmen.

Nach einer vorläufigen Auswertung der Stellungnahmen wurden nachvollziehbare Kritikpunkte aufgegriffen, die Verfügung überarbeitet und ausgewählte Unternehmen und Verbände zu einer Gesprächsrunde eingeladen. Vertreter von sechs Verbänden und Unternehmen nahmen daran teil.

In dieser Gesprächsrunde wurden die Stellungnahmen nochmals mündlich dargelegt und mit Vertretern der Regulierungsbehörde erörtert.

Im Anschluss daran wurde die Verfügung überarbeitet und im Amtsblatt 25/2004 vom 22.12.2004 als Mitteilung Nummer 409/2004 informatorisch veröffentlicht.

Mit Schreiben vom 05.01.2005 nahm der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Stellung zu der mitgeteilten Verfügung.

Mit Schreiben vom 10.01.2005 wurde die Mitteilung der Verfügung von Anbietervertretern kommentiert.

In die Vorgaben der Gestaltung des Zustimmungsfensters vor Verbindungsaufbau sind die auf die entsprechende Anhörung eingegangenen Stellungnahmen – auch in Bezug auf das Inkrafttreten und die Übergangsvorschriften – maßgeblich eingeflossen.

Veröffentlicht wurde die Verfügung Nr. 4/2005 im Amtsblatt Nr. 3 vom 16. Februar 2005 von:

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Referat 512
Grundsätze der Verfolgung des Missbrauchs von Mehrwertdiensten
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

D.Opfer
_________________
Mein Vorschlag für das Unwort des Jahres: Mehrwertdienste
 
Im Rahmen dieser Anhörung haben auch Dialerschutz.de und Computerbetrug.de am 28.08.04 eine ausführliche Stellungnahme eingereicht. Einige - leider zu wenige - unserer wesentlichen Anregungen sind in die Verfügung mit eingeflossen.
 
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