Nochmal Talkline und Dialer

Re: Ich auch!

chimbo schrieb:
Was passiert, wenn ich nicht zahle? Kommen die dan nin meine Wohnung, und nehmen Wertgegenstände mit?
Hi,
Wir leben in einem Rechtsstaat. Alles was du bisher erhalten hast, sind private!!! Forderungen.
Erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht käme, würde es zum ersten Mal offiziell.
Wie schon einige Dutzend Mal in diesem Forum erklärt, hättest du dann 14 Tage Zeit, um (ohne jede Begründung)
Widerspruch einzulegen. dann würde es zu einer ordentlichen Hauptverhandlung kommen.
Dann müßten die Forderungen vor Gericht begründet werden und vor allem welche Leistungen
denn eigentlich erbracht sein sollen , die diese Forderungen rechtfertigen.

siehe auch:
http://www.dialerundrecht.de/rechtslage4.htm

Zitat:
Der Netzbetreiber hat also zunächst darzulegen und zu beweisen, daß dem hohen Entgelt eine adäquate Leistung gegenüberstand. Damit ergibt sich eine kuriose Situation: Je dreister der Dialer, desto besser für den Verbraucher!

Also, niemand wird vor der Tür stehen, bevor die rechtlichen Voraussetzungen (von einem Gericht) erfüllt sind.
 
@technofreak

Dankeschön für diese Ausführung.
Es ist sehr beruhigend, dass das erst vor Gericht ernst wird. Ich habe das Gefühl, dass die Situation (der Dialer) bei mir besonders dreist und absurd ist, so dass ich mich nicht nur nach gesundem Menschenverstand sondern auch juristisch im Recht sehe.
Die Leistung (ob nun erwünscht oder untergejubelt (ich hatte ja eh DSL)), für die Geld verlangt wird, wurde nicht erbracht. Das ist doch ein unschlagbares Argument:)

Ich werde auf jeden Fall immer vom neusten Stand berichten.

Grüße,
Chimbo.
 
mir fällt mal grade so ein: der Brief von den Anwälten ist nur ne Kopie - und kein einziger Brief war ein Einschreiben...... also müsste ich die ja eigentlich gar nicht beachten?

@technofreak:
"Bezüglich der Mahnbescheidgebühren , respektive ev. Prozesskosten muß
ich mich auch erst mal schlau machen. "
dann tu das bitte noch rechtzeitig :)



danke für den link - wie ich sehe:

Talkline muss, wenn du bei Gericht Widerspruch einlegst, ihre Forderungen
vor Gericht begründen. Falls du keine Info's von Talkline über deine
angebliche Verbindung erhalten hast, muss sich Talkline den Vorwurf gefallen
lassen, warum sie erst vor Gericht die Karten aufdeckt. Wenn Talkline alles
nachweisen kann, warum dann nicht nach dem ersten Widerspruch, da muss was faul sein.


also dann :argl: wünscht mir Glück (wenn ich nicht doch noch kneif)
 
Hallo telecoin.de,

ich schicke Ihnen gerne eine Kopie der Papiere zu.

Aber vorher hätte ich da 2 Fragen:
- Wozu brauchen sie diese Papiere?
- Was tun Sie als Technologielieferant dagegen, dass Talkline und deren Handlanger-Briefkastenfirmen Ihre Technologie mißbrauchen (und somit auch in Verruf bringen)?

Gruß,
Chimbo
 
telecoin, alias pornopapst wird, nachdem er von denen eins auf die mütze gekriegt hat, umtriebig, auch bei den geschädigten, material einsammeln, um sich zu rächen. und dann kommt sein dsl-patent im neuen jahr. 8)
 
...man redet hier immerhin mit einem Moderator des Jaginforums, da ist schon Stiel angesagt!
Oder was geht ab??? :roll:
 
@crusador,

Hier (unverbindlich) die Gebühren für eine Forderung von bis zu 300Euro:

Mahnbescheid:
Gerichtskosten: 12,50 E
Anwalt 33,35 E
gesamt: 45,85

Prozeß erste Instanz:
Gerichtskosten: 75 E
Gesamt: incl Anwalt 175,05E , bei zwei Anwälten 275,10E (für beide Parteien)

Dazu können gegebenfalls noch Sachverständigenkosten kommen, die aber nicht vorher zu bestimmen sind.

Zu beachten, dies gilt jeweils für den Fall des Nachgebens gegenüber den Mahnbescheid
bzw. Unterliegens im Prozeß.

Gruß
tf
 
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