technofreak
Forenveteran
Re: Ich auch!
Wir leben in einem Rechtsstaat. Alles was du bisher erhalten hast, sind private!!! Forderungen.
Erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht käme, würde es zum ersten Mal offiziell.
Wie schon einige Dutzend Mal in diesem Forum erklärt, hättest du dann 14 Tage Zeit, um (ohne jede Begründung)
Widerspruch einzulegen. dann würde es zu einer ordentlichen Hauptverhandlung kommen.
Dann müßten die Forderungen vor Gericht begründet werden und vor allem welche Leistungen
denn eigentlich erbracht sein sollen , die diese Forderungen rechtfertigen.
siehe auch:
http://www.dialerundrecht.de/rechtslage4.htm
Zitat:
Der Netzbetreiber hat also zunächst darzulegen und zu beweisen, daß dem hohen Entgelt eine adäquate Leistung gegenüberstand. Damit ergibt sich eine kuriose Situation: Je dreister der Dialer, desto besser für den Verbraucher!
Also, niemand wird vor der Tür stehen, bevor die rechtlichen Voraussetzungen (von einem Gericht) erfüllt sind.
Hi,chimbo schrieb:Was passiert, wenn ich nicht zahle? Kommen die dan nin meine Wohnung, und nehmen Wertgegenstände mit?
Wir leben in einem Rechtsstaat. Alles was du bisher erhalten hast, sind private!!! Forderungen.
Erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht käme, würde es zum ersten Mal offiziell.
Wie schon einige Dutzend Mal in diesem Forum erklärt, hättest du dann 14 Tage Zeit, um (ohne jede Begründung)
Widerspruch einzulegen. dann würde es zu einer ordentlichen Hauptverhandlung kommen.
Dann müßten die Forderungen vor Gericht begründet werden und vor allem welche Leistungen
denn eigentlich erbracht sein sollen , die diese Forderungen rechtfertigen.
siehe auch:
http://www.dialerundrecht.de/rechtslage4.htm
Zitat:
Der Netzbetreiber hat also zunächst darzulegen und zu beweisen, daß dem hohen Entgelt eine adäquate Leistung gegenüberstand. Damit ergibt sich eine kuriose Situation: Je dreister der Dialer, desto besser für den Verbraucher!
Also, niemand wird vor der Tür stehen, bevor die rechtlichen Voraussetzungen (von einem Gericht) erfüllt sind.