TimWerner
Frisch registriert
Immer mehr Telekommunikationsanbieter schließen entweder die Nutzung datenintensive Dienste wie Skype oder WhatsApp ganz aus oder lassen sich die Nutzung extra bezahlen. So wirbt beispielsweise Vodafone mit seinem Red M Tarif für unbegrenztes Telefonieren und Surfen. Doch scrollt und klickt man sich durch die vielen zusätzlichen Informationen steht fest: Nicht alle Dienste, die das Internet bietet, können mit diesem Tarif genutzt werden. Eine klare Irreführung der Verbraucher, so dass der Verbraucherzentrale Bundesverband Vodafone abgemahnt hat.
Abmahung gegen Vodafone
Keine peer-to-peer-Anwendungen für Vodafone-Nutzer
Unbegrenzt Telefonieren und Surfen – so wirbt Vodafone für seinen Red M Tarif. Aber schaut man ganz genau hin, wird klar, dass Vodafone jegliche peer-to-peer-Anwendungen und Instant Messaging ausschließt.
Der Verbraucher bemerkt diese Einschränkung beim Abschluss des Vertrages nicht: Aufgrund der Werbung von Vodafone, geht er davon aus, dass er mit einem Internetanschluss alle Produkte und Dienstleistungen mit Hilfe des Internets, also auch das Instant Messaging oder Filesharing nutzen kann. Dabei ist nicht klar, um welche konkreten Anwendungen es sich handelt. Ist die Nutzung des Facebook Chat und Skype damit nur möglich, wenn man die 9,95 Euro monatlich zusätzlich für diese Anwendungen zahlt? Muss der Verbraucher nun immer kontrollieren, auf welche Art ein Software-Update herunter geladen wird, da dieser Download per Bittorrent durchgeführt werden könnte?
Gerade die mobile Datenübertragung wird von Verbrauchern vor allem in ländlichen Gebieten mangels Alternativen als Festnetzersatz eingesetzt. Es muss daher ein ausdrücklicher und deutlicher Hinweis erfolgen, welche konkreten Funktionen nicht im Vertrag inbegriffen sind, sondern kostenpflichtig hinzu gebucht werden müssen. Die Werbung für den Red M Tarif täuscht den Verbraucher und verstößt demnach gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bis Anfang März kann Vodafone nun die Werbung für den Tarif „Red M“ ändern und eine Unterlassungserklärung abgeben.
Netzneutralität muss gesetzlich verankert werden
Solche Maßnahmen, wie von Vodafone, schränken den Zugang und die Nutzungsmöglichkeiten des Internets teilweise erheblich ein. Sie verstärken die digitale Spaltung, da es allein von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Anbietenden oder Nutzenden abhängig ist, ob sie einen Internetdienst nutzen können. Auch behindern derartige Tendenzen den freien Wettbewerb in den Märkten für Online-Inhalte, Online-Anwendungen und Online–Dienstleistungen. Sie schaffen hohe Barrieren, weil neue Inhalte und Dienste nicht mehr kostengünstig im Netz eingestellt und leicht von den Nutzern abgerufen werden können.
Verbraucher sollten Anspruch haben auf eine Internetverbindung, die ihnen ermöglicht, Inhalte ihrer Wahl zu senden und zu empfangen, Dienstleistungen und Anwendungen ihrer Wahl zu nutzen sowie Hardware ihrer Wahl anzuschließen und Software ihrer Wahl zu verwenden, solange diese dem Netzwerk keinen Schaden zufügt. Sie sollten Anspruch haben auf eine Internetverbindung, die frei von Diskriminierung ist in Bezug auf Art der Anwendung, der Dienstleistung, des Inhalts oder der Adresse des Senders oder Empfängers. Die Netzneutralität muss daher gesetzlich festgeschrieben werden, reine Transparenzpflichten und verbesserte Wechselmöglichkeiten für Verbraucher reichen nicht aus.
Abmahung gegen Vodafone
Keine peer-to-peer-Anwendungen für Vodafone-Nutzer
Unbegrenzt Telefonieren und Surfen – so wirbt Vodafone für seinen Red M Tarif. Aber schaut man ganz genau hin, wird klar, dass Vodafone jegliche peer-to-peer-Anwendungen und Instant Messaging ausschließt.
Der Verbraucher bemerkt diese Einschränkung beim Abschluss des Vertrages nicht: Aufgrund der Werbung von Vodafone, geht er davon aus, dass er mit einem Internetanschluss alle Produkte und Dienstleistungen mit Hilfe des Internets, also auch das Instant Messaging oder Filesharing nutzen kann. Dabei ist nicht klar, um welche konkreten Anwendungen es sich handelt. Ist die Nutzung des Facebook Chat und Skype damit nur möglich, wenn man die 9,95 Euro monatlich zusätzlich für diese Anwendungen zahlt? Muss der Verbraucher nun immer kontrollieren, auf welche Art ein Software-Update herunter geladen wird, da dieser Download per Bittorrent durchgeführt werden könnte?
Gerade die mobile Datenübertragung wird von Verbrauchern vor allem in ländlichen Gebieten mangels Alternativen als Festnetzersatz eingesetzt. Es muss daher ein ausdrücklicher und deutlicher Hinweis erfolgen, welche konkreten Funktionen nicht im Vertrag inbegriffen sind, sondern kostenpflichtig hinzu gebucht werden müssen. Die Werbung für den Red M Tarif täuscht den Verbraucher und verstößt demnach gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bis Anfang März kann Vodafone nun die Werbung für den Tarif „Red M“ ändern und eine Unterlassungserklärung abgeben.
Netzneutralität muss gesetzlich verankert werden
Solche Maßnahmen, wie von Vodafone, schränken den Zugang und die Nutzungsmöglichkeiten des Internets teilweise erheblich ein. Sie verstärken die digitale Spaltung, da es allein von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Anbietenden oder Nutzenden abhängig ist, ob sie einen Internetdienst nutzen können. Auch behindern derartige Tendenzen den freien Wettbewerb in den Märkten für Online-Inhalte, Online-Anwendungen und Online–Dienstleistungen. Sie schaffen hohe Barrieren, weil neue Inhalte und Dienste nicht mehr kostengünstig im Netz eingestellt und leicht von den Nutzern abgerufen werden können.
Verbraucher sollten Anspruch haben auf eine Internetverbindung, die ihnen ermöglicht, Inhalte ihrer Wahl zu senden und zu empfangen, Dienstleistungen und Anwendungen ihrer Wahl zu nutzen sowie Hardware ihrer Wahl anzuschließen und Software ihrer Wahl zu verwenden, solange diese dem Netzwerk keinen Schaden zufügt. Sie sollten Anspruch haben auf eine Internetverbindung, die frei von Diskriminierung ist in Bezug auf Art der Anwendung, der Dienstleistung, des Inhalts oder der Adresse des Senders oder Empfängers. Die Netzneutralität muss daher gesetzlich festgeschrieben werden, reine Transparenzpflichten und verbesserte Wechselmöglichkeiten für Verbraucher reichen nicht aus.