Teleton
Sehr aktiv
Für mich liest sich das glaubhaft.
Wer einen Prozess gewonnen hat kann seine Kosten (z.B. verauslagte Gerichtskosten) im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen und erhält dann einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen den Unterlegenen.
Das Gericht holt die Kohle nicht selber ein, darum muss sich der Inhaber des KFB selber kümmern z.B. durch Sach und/oder Kontenpfändung. Darüber erhält er dann natürlich auch Nachricht.
Wer einen Prozess gewonnen hat kann seine Kosten (z.B. verauslagte Gerichtskosten) im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen und erhält dann einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen den Unterlegenen.
Das Gericht holt die Kohle nicht selber ein, darum muss sich der Inhaber des KFB selber kümmern z.B. durch Sach und/oder Kontenpfändung. Darüber erhält er dann natürlich auch Nachricht.