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DTAG-Rechnung schrieb:BT (Germany) GmbH & Co. oGH (N)
Barthstrasse 22
80339 München
E-Mail: [email protected]
Rufnummer ...
Verbindungen vom 21.02.04 bis 21.02.04
Gutschriften (Art.Nr. 41267) -171,22
Internet-Gebühren (46712) 61,35
talknet by call
Summe BT (Germany) GmbH & Co. oHG (N) -109,87
Das zur Aktualität des Schreibens - der Dr. M. F. ist schon seit drei Monaten nicht mehr bei der BT.KatzenHai schrieb:i.V. Dr. M. F.
Rechtsanwalt/ Legal Counsel
Präsident des Amtsgerichts Berlin schrieb:Angelegenheiten nach dem Rechtsberatungsgesetz
hier: Firma NEXNET GmbH, Am Borsigtum 12, 13507 Berlin
Ihr Schreiben vom 25.05.2004
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
unter Bezugnahme auf obiges Schreiben, welches mir vom Präsidenten des Landgerichts Berlin zuständigkeitshalber übersandt wurde, teile ich mit, das ich der oben genannten Firma eine Erlaubnis gem. Art. 1 § 1 RBerG bislang nicht erteilt habe.
Bei mir ist das Genehmigungsverfahren nach dem Rechtsberatungsgesetz für die NEXNET anhängig, wobei eine Genehmigung nicht zu erteilen wäre, soweit die NEXNET entsprechend eigener Aussage Forderungserwerb (Factoring) betreibt oder nach der neuesten Rechtsprechung (BVerwG NJW 2003, S. 2767) erlaubnisfrei wäre. Es ist dabei unerheblich, ob es sich hierbei um echtes oder unechtes Factoring handelt. Es ergibt sich aus dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt daher kein Anlass, innerhalb der von mir wahrzunehmenden Zuständigkeit tätig zu werden.
Es ist bei der Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Aktenzeichen 409 e Gen 40/02 ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anhängig, der dortige aktuelle Verfahrensstand ist mir jedoch nicht bekannt.
EuroEule schrieb:Falls wiederum ja und die Auskunft selbst negativ (wie ich jetzt mal annehme) : Könnte ich die dann auch verwenden? Oder muß ich mir die Negativauskunft noch mal selbst aus Berlin bescheinigen lassen?
KatzenHai schrieb:EuroEule schrieb:Falls wiederum ja und die Auskunft selbst negativ (wie ich jetzt mal annehme) : Könnte ich die dann auch verwenden? Oder muß ich mir die Negativauskunft noch mal selbst aus Berlin bescheinigen lassen?
Das kommt auf den Verwendungszweck an. Auf das Schreiben an mich lässt sich ja nicht berufen, auf mein Zitat hier auch nicht.
KatzenHai schrieb:Falls also irgendwo eine entsprechende Erklärung urkundlich belegt werden muss - selber nachfragen. Ansonsten: Nicht übertreiben, der Präsident hat auch anderes zu tun (z.Zt. z.B. die Verarbeitung der Neuordnung der Kostenvorschriften ...)