Der Jurist
Teammitglied
Re: Urteil gefunden,Amtsgericht Jena
Hast Du jetzt aus einer Mahnung zitiert. Da bringen manche von den Geldeintreibern das Beispiel vom Busfahren. Allerdings passt das nicht. Denn zu Beginn gibt es beim Bus die Möglichkeit sofort wieder auszusteigen, bei Dialern oft nicht.
Es ist richtig, dass kein Vertrag bei "Schwarzfahrten" von Kindern geschlossen wird, weil selbst beim sog. konkludenten Handeln die Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt wird. Allerdings ist bei der Schwarzfahrt oft Schadensersatz bzw. das negative Interesse (den Vertragspartner so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn er nicht auf den Bestand des Vertrages vertraut hätte) zu zahlen. Da Busse oft nur auf Kostenbasis abrechnen entspricht der Schadensersatz den Kosten für eine Fahrt.
der ohne Rechtschutz schrieb:Servus
es geht hierbei zwar ums "Schwarzfahren" in Bussen/Bahnen aber die Begründung könnte interessant sein.
Zitat:
Minderjährige dürfen Verträge mit finanziellen Folgen nur mit Erlaubnis der Eltern schließen.Deshalb seien "Schwarzfahr-Verträge" von Kindern rechtlich ungültig (22 C 21/01).
mfg Markus
Hast Du jetzt aus einer Mahnung zitiert. Da bringen manche von den Geldeintreibern das Beispiel vom Busfahren. Allerdings passt das nicht. Denn zu Beginn gibt es beim Bus die Möglichkeit sofort wieder auszusteigen, bei Dialern oft nicht.
Es ist richtig, dass kein Vertrag bei "Schwarzfahrten" von Kindern geschlossen wird, weil selbst beim sog. konkludenten Handeln die Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt wird. Allerdings ist bei der Schwarzfahrt oft Schadensersatz bzw. das negative Interesse (den Vertragspartner so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn er nicht auf den Bestand des Vertrages vertraut hätte) zu zahlen. Da Busse oft nur auf Kostenbasis abrechnen entspricht der Schadensersatz den Kosten für eine Fahrt.