Neues von der RegTP

Der Jurist

Teammitglied
http://www.regtp.de/aktuelles/pm/02852/index.html
bzw.
http://www.regtp.de/aktuelles/start/fs_03.html
Bonn, den 27. Oktober 2003

Regulierungsbehörde entzieht knapp 400.000 Dialern die Registrierung und ordnet die sofortige Abschaltung von Rufnummern an
Kurth: „Die neuen Regeln zum Rufnummernmissbrauch werden konsequent angewandt und zeigen Wirkung.“


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Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat auf Grundlage des neuen Mehrwertdienstemissbrauchsgesetzes unter Auswertung von Verbraucherhinweisen und eigenen Recherchen die Registrierung aller Dialer eines großen deutschen Dialer-Anbieters mit Wirkung ab dem 15. September 2003 (Tag der Registrierung) zurückgenommen. Dies hat zur Folge, dass die Dialer zu keinem Zeitpunkt als registriert galten. Diese Maßnahme betrifft insgesamt 398.791 Dialer des Anbieters.

„Wir wenden mit dieser Maßnahmen erstmals die Untersagungsbefugnisse des Rufnummernmissbrauchs gesetzlich an und machen deutlich, dass wir nicht hinnehmen werden, dass mittels mangelhafter Einwahlprogramme die Belange von Kunden beeinträchtigt werden. Die Dialer, deren Registrierung jetzt zurückgenommen wird, entsprechen nicht den Mindestanforderungen, die im Hinblick auf Transparenz und Verbraucheraufklärung zu fordern sind. Eine stichprobenartige Kontrolle hat diese Mängel ans Licht gebracht. Wir setzen mit unserer Vorgehensweise ein Signal, dass keine Grauzone im Dialer-Markt von uns hingenommen wird“, sagte der Präsident der Reg TP, Matthias Kurth.

Gleichzeitig wurde die sofortige Abschaltung folgender Rufnummern

(0)190-88 04 60, (0)190-88 04 61 und (0)190-80 56 40

gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen angeordnet, bei dem die genannten Rufnummern geschaltet sind. Es handelt sich dabei um die Rufnummern, über die sich sämtliche betroffenen Dialer einwählten.

Ergänzend wurde angeordnet, dass ab sofort keine Rechnungslegung für diese Rufnummern vorgenommen werden darf. „Sollte der Netzbetreiber, in dessen Netz die betreffenden Nummern geschaltet sind, unserer Vorgabe nicht nachkommen, muss er ein Zwangsgeld zahlen. Das Zwangsgeld wird nicht nur fällig, wenn die Rufnummern weiterhin erreichbar sind, sondern auch jedes Mal, wenn gegen unsere Anordnung zur Rechnungslegung verstoßen wird“, so Matthias Kurth.

„Die neuen Regeln zum Rufnummernmissbrauch werden konsequent von uns angewandt und zeigen Wirkung“, kommentierte Kurth diese Entscheidung.



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Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Pressestelle
Postfach 8001, 53105 Bonn / Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: (0228) 14-9921, Fax: (0228)14-8975, http://www.regtp.de
 
Jetzt wird es wohl keine 24 Stunden dauern, bis die bisherigen Mainpean-Partner auf Dialer der IBS Spamming AG umsteigen, die genau wie ein Stardialer funktionieren, auf demselben Einwahlserver in Berlin landen und deren Nummern keineswegs gesperrt sind. Registriert sind aber nur die Wenigsten, der von der Porno Hacker Crew z. B. nicht. Und falls IBS schlagartig mit 400000 Registrierungen bei der RegTP anklopft, und man dort auch nur einen Dialer startet, wird man bestimmt zwei und zwei zusammenzählen können.

Das Hauptproblem und gleichzeitig der Grund für diese große Anzahl Dialer liegt in der technischen Architektur der Dialerinfrastruktur: die Dinger wurden früher auf download.stardialer.de bzw. download.ibs-clearing.ch on-the-fly beim Herunterladen zusammengebaut. Dabei hat rein prinzipiell jeder Dialer seine Prüfsumme, die nie gleich ist. Mainpean und IBS mussten ihre Infrastruktur bestimmt erheblich umbauen, um überhaupt der Registrierpflicht nachkommen zu können.

/.
DocSnyder.
 
HAHAHA

WIE GEIL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

NACH WOCHENLANGEM ÄRGER ENDLICH EINE ENTSCHÄDIGUNG FÜR DEN GANZEN STRESS UND DANN AUCH NOCH DIESE BELUSTIGUNG IN DEM PRO DIALER FOREN.


JUHUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUU!!!!!!!!!!!!!!

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viele Nr..

Eine kurze Frage...

Mein Anbieter hat mir heute erzählt das ein Unternehmen nur eine Nr regestrieren lassen muß. Verfügt er über mehrer Nr reicht es aus, nur eine Nr zu regestrieren. Die restlich gelten somit auch als "OK"...

Und nu ?
 
Re: viele Nr..

Obstinacy schrieb:
Eine kurze Frage...

Mein Anbieter hat mir heute erzählt das ein Unternehmen nur eine Nr regestrieren lassen muß. Verfügt er über mehrer Nr reicht es aus, nur eine Nr zu regestrieren. Die restlich gelten somit auch als "OK"...

Und nu ?

Diese Aussage ist falsch. Jeder Dialer muss registriert werden, auch wenn immer die selbe Nummer gewählt wird. Im vorliegenden Fall haben die knapp gesperrten 400.000 Dialer auf nur drei Nummern zugegriffen.
 
Schau mal hier:

http://www.regtp.de/imperia/md/content/mwdgesetz/vfg37.pdf

Erläuterungen
Zu 2.1.3 Verankerte Zielrufnummer und die ebenfalls verankerten möglichen weiteren Adressierungsmerkmale zur Auswahl des MWD-Angebots
Es handelt sich um die im Programm verankerte Zielrufnummer, mittels der die entgeltpflichtige Verbindung zu dem betreffenden Mehrwertdienst hergestellt werden soll. Entsprechend der zu erfüllenden Mindestvoraussetzungen kann ein Anwählprogramm nur monolithisch, d. h. komplett, einschließlich der fest eingeprägten Zielrufnummer und der fest eingeprägten möglichen weiteren Adressierungsmerkmale (wie z.B. „Uniform Resource Locator“, nachfolgend URL genannt) zur eindeutigen Auswahl eines Zieles eines MWDAngebots, registriert werden. Das heißt, in einem Anwählprogramm dürfen z.B. nicht mehrere Start-URLs verankert sein. Sofern der Registrierungsverpflichtete beabsichtigt, mehrere Ziele (z. B. Start-URLs) unter einer MWD-Rufnummer ansteuern zu wollen, so muss er hierfür für jedes Ziel jeweils ein Anwählprogramm registrieren lassen.

Ok?
 
Die Bundesregierung stellt sich demonstrativ hinter die RegTp:

http://www.bundesregierung.de/Nachrichten-,417.524172/artikel/Bundesregierung-bekaempft-den-.htm

Bundesregierung bekämpft den Missbrauch von 0190er-/ und 0900er-Rufnummern

Mi, 29.10.2003

letzter Stand:
Mi, 29.10.2003




Verbraucherinnen und Verbraucher werden nun besser vor Missbrauch von 0190ern- und 0900er-Rufnummern geschützt. Nachdem die Bundesregierung im Sommer die Regelungen zum Rufnummernmissbrauch deutlich verschärft hatte, griff die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) erstmals gegen die Dialer-Branche durch. Die Folge: Knapp 400.000 Dialern wurde die Registrierung entzogen, weil diese die Verbraucherrechte missachteten. Diese und weitere Maßnahmen sollen zukünftig für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen.

Der Präsident der Reg TP, Matthias Kurth, kommentierte die Entscheidung: "Die neuen Regeln zum Rufnummernmissbrauch werden konsequent angewandt und zeigen Wirkung". Die Bundesregierung hatte im April 2003 mit dem Gesetzesentwurf auf zunehmende Klagen von Verbrauchern über die missbräuchliche Nutzung der sogenannten Mehrwertdienste-Rufnummern reagiert. Das Mehrwertdienstemissbrauchsgesetz trat daraufhin im August in Kraft. Die Rufnummern dienen dazu, telefonisch oder über PC abgerufene Dienstleistungen, etwa Beratungsdienste, schnell und einfach über die Telefonrechung der Telekommunikationsgesellschaft abzurechnen. Die sogenannten Dialer (automatische Anwählprogramme) schalten sich zum Teil unbemerkt auf PCs und verursachen erhebliche Kosten. Auch bei der telefonischen Inanspruchnahme von diesen Rufnummern kam es in der Vergangenheit immer wieder zu betrügerichschen Handlungen.
Nun wurde die Registrierung aller Dialer eines großen deutschen Dialer-Anbieters ab dem 15. Septembers, dem Tag der ursprünglichen Registrierung, zurückgenommen. Dies bedeutet, dass die 398.791 beroffenen Dialer zu keinem Zeitpunkt als registriert galten. Der Anbieter hatte die Mindestanforderungen im Hinblick auf Transparenz und Verbraucheraufklärung nicht erfüllt. Gleichzeitig ordnete die Reg TP die Abschaltung von folgenden drei gebührenpflichtigen Rufnummern an:

(0)190-88 04 60, (0)190-88 04 61 und (0)190-80 56 40.

Über diese Rufbnummern hatten sich sämtliche betroffenen Dialer eingewählt. Weiterhin wurde dem Anbieter verboten, Rechnungen für Telefongebühren zu stellen. Kurth kündigte an: "Sollte der Netzbetreiber, in dessen Netz die betreffenden Nummern geschaltet sind, unserer Vorgabe nicht nachkommen, muss er ein Zwangsgeld zahlen."

Die Regulierungsbehörde beweist somit die Wirksamkeit dessen neuen Gesetzes. "Wir setzen mit unserer Vorgehensweise ein Signal, dass keine Grauzone im Dialer-Markt von uns hingenommen wird", so Kurth.

Das Mehrwertdienstemissbrauchsgesetz behinhaltet folgende Punkte:

Die Verbraucherin/der Verbraucher erhält einen Auskunftsanspruch gegen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Dadurch kann sie/er erfahren, wer sich hinter einer 0190er-Mehrwertdiensterufnummern verbirgt.


Die 0900er-Mehrwertdienste-Rufnummern (ersetzen seit dem 1. Januar 2003 mit Übergangsfrist die 0190er-Mehrwertdienste-Rufnummern) werden in einer Datenbank erfasst. Diese wird im Internet veröffentlicht.


Die Dienstleister sind verpflichtet bei der Werbung und bei der Inanspruchnahme für 0190er-/0900er-Mehrwertdienste-Rufnummern die Preise anzugeben. Dies gilt mit einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten auch für die Inanspruchnahme aus Mobilfunknetzen. Das sorgt für Transparenz.


Die Einführung von Preisobergrenzen von drei Euro pro Minute bzw. 30 Euro pro Einwahl und die Pflicht zur Zwangstrennung nach einer Stunde. So kann das Kostenrisiko für die Nutzerin/den Nutzer durch ein missbräuchliches Angebot begrenzt werden.
Außerdem müssen die Anwählprogramme (sogenannte Dialer), die sich zum Teil unbemerkt auf den PC aufgeschaltet haben und erhebliche Kosten verursachten, künftig vor ihrer Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden. Daneben werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben angepasst. Dadurch wird es möglich, die 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern ungekürzt zu speichern und die Verbraucher so besser zu informieren.

Telefongesellschaften haften für 0190-Dialer

Das Kammergericht Berlin wies die Klage des Berliner Telefondienstleisters Berlikomm ab, der von einer Kundin 8000 Euro einklagen wollte, die durch den Gebrauch eines Dialers angefallen sind. Der 16-jährige Sohn der Beklagten hatte die Einwahlsoftware auf einer Website heruntergeladen und installiert. Nachdem er keinen Zusatznutzen feststellen konnte, löschte er die Software wieder. Dabei übersah er jedoch, dass sich das Programm als Standardeinwahl im DFÜ-Netzwerk von Windows eingenistet hatte. Danach schlugen alle Internetverbindungen mit 1,85 Euro statt 1,7 Cent pro Minute zu Buche, die Kosten summierten innerhalb weniger Wochen auf 8000 Euro.


Das Urteil dürfte für viele Betroffene eine interessante Wendung bedeuten: Da die Berlikomm nicht über ein eigenes Netz verfügt, sondern die Leitungen der Deutschen Telekom nutzt und bei Forderungen der 0190-Anbieter in Vorleistung tritt, war das Berliner Unternehmen in den Augen der Richter in diesem Fall Wiederverkäufer. Die Richter argumentierten, dass es dem Unternehmen bekannt sein dürfte, dass Dialer in erheblichem Umfang von unseriösen Anbietern genutzt werden; zudem verdiene Berlikomm 13 Cent pro Minute an der Dialernutzung.
Wer betroffen ist durch eine hohe Telefonrechnung durch Dialersoftware, kann sich Rat holen bei www.dialerhilfe.de


Besondere Beachtung verdienen die letzten drei Worte der Meldung.
 
Generelle Frage an die werten Herren Juisten:

die Mainpean-Dialer wurden anfangs zugelassen. Infolge der Intervention von Verbrauchern, einschl. z. B. dvill und an-deren hier, wurden die Dialer bei der RegTP geprüft und die Registrierung wg. den fehlenden Mindestvoraussetzungen rückwirkend wieder entzogen. Tonnos war nun seit dem 15.09.2003 davon ausgegangen, dass sein Angebot ordentlich ist - kann man ihm eigentlich weiterhin eine Betrugsabsicht gem. § 261a StGB unterstellen?
Diese Frage stelle ich hier mal ganz offen zur Beantwortung, da sicher einige Leser des Forums auf folgende Idee kommen werden - konfrontiert nach dem 15.09.03 mit dem Dialer, Verbindungen waren entstanden. Anstatt den Formularweg über die RegTP zu gehen und den Nicht-Zahlungsanspruch von dort bestätigen zu lassen, werden Anzeigen bei Polizei und StA erstattet.
@Mod und Heiko, könnten wir hier zu einer expliziten Empfehlung für Endkunden z. B. unter der Rubrik "was tun bei Schaden" kommen?
Besonders beachtlich finde ich auch noch folgende Überlegung - Endkunden, die vom 15.09. bis vorgestern den Content wissentlich benutzt haben sind somit ebenfalls von dem Zahlungsanspruch befreit.
Naiv gefragt - @tonnos, wer kommt eigentlich für den Leistungsausfall in dieser Zeit auf? Musst Du den Content an die Webmaster bezahlen oder ist das Risiko bereits vorab vertraglich auf dessen eigene Kosten abgewälzt?
 
anna schrieb:
Naiv gefragt - @tonnos, wer kommt eigentlich für den Leistungsausfall
in dieser Zeit auf? Musst Du den Content an die Webmaster bezahlen oder ist das Risiko
bereits vorab vertraglich auf dessen eigene Kosten abgewälzt?

Offengestanden ist die Beantwortung dieser Frage so wichtig, wie die Frage nach dem Sack Reis in China.
Er hofft ja wohl immer noch jetzt sogar mit "höchstqualifizierter" anwaltlicher Unterstützung
siehe www.dialerundrecht.de aus dem Schlamassel, den er selber wissentlich angerichtet
hat mit heiler Haut rauszukommen,(auf Kosten der Verbraucher versteht sich)
Ob er selber oder seine "Kunden" für diese zweifelhaften Machenschaften gerade stehen müssen
ist eigentlich ziemlich egal und dürfte wohl nur ihn und seine "Kunden" interessieren.
Erfreulicherweise steht die Bundesregierung ja wohl voll hinter der Entscheidung der RegTP.
cp
artus
 
anna schrieb:
die Mainpean-Dialer wurden anfangs zugelassen.
Die Registrierung in der RegTP-Datenbank ist keine Zulassung!
anna schrieb:
Tonnos war nun seit dem 15.09.2003 davon ausgegangen, dass sein Angebot ordentlich ist
Er hat bei der Registrierung versichert, daß seine Dialer gesetzeskonform sind. Das waren sie aber nach Ansicht der RegTP nicht.
anna schrieb:
Besonders beachtlich finde ich auch noch folgende Überlegung - Endkunden, die vom 15.09. bis vorgestern den Content wissentlich benutzt haben sind somit ebenfalls von dem Zahlungsanspruch befreit.
Naiv gefragt - @tonnos, wer kommt eigentlich für den Leistungsausfall in dieser Zeit auf? Musst Du den Content an die Webmaster bezahlen oder ist das Risiko bereits vorab vertraglich auf dessen eigene Kosten abgewälzt?
Laut einem Posting im Jagin-Forum (28-10-2003 09:30) ließ Mainpean verlauten: "Selbstverständlich steht der aktuellen und zukünftigen Auszahlung nichts im Wege!" Dieses Posting bezog sich auf die Mainpean Wochennews KW44, doch da wurde anscheinend etwas geändert, denn IMHO sieht diese Seite jetzt anders aus und ist vom 29.10.

Addendum: Ein aus dem Heise-Forum gefischter Link zum Thema bei Dialerfragen.de mit O-Ton Mainpean.
 
Fidul schrieb:
Die Registrierung in der RegTP-Datenbank ist keine Zulassung! Laut einem Posting im Jagin-Forum (28-10-2003 09:30) ließ Mainpean verlauten: "Selbstverständlich steht der aktuellen und zukünftigen Auszahlung nichts im Wege!" Dieses Posting bezog sich auf die Mainpean Wochennews KW44, doch da wurde anscheinend etwas geändert, denn IMHO sieht diese Seite jetzt anders aus und ist vom 29.10.! Hm...
Nun zumindest eine Art der Zulassung ist das schon - aber auf keinen Fall ein "Persilschein". Danke für den Rest Deines Postings - genau darauf wollte ich hinaus. Scheint so, als bekämen mit solchen drakonischen Massnahmen nicht nur die Zwischenhändler und technischen Dienstleister so ihre Probleme sondern auch der Rest des Rattenschwanzes - lässt die RegTP womöglich die Branche von innen ausbluten?
 
anna schrieb:
Generelle Frage an die werten Herren Juisten:

die Mainpean-Dialer wurden anfangs zugelassen. Infolge der Intervention von Verbrauchern, einschl. z. B. dvill und an-deren hier, wurden die Dialer bei der RegTP geprüft und die Registrierung wg. den fehlenden Mindestvoraussetzungen rückwirkend wieder entzogen. Tonnos war nun seit dem 15.09.2003 davon ausgegangen, dass sein Angebot ordentlich ist - kann man ihm eigentlich weiterhin eine Betrugsabsicht gem. § 261a StGB unterstellen?
Diese Frage stelle ich hier mal ganz offen zur Beantwortung, da sicher einige Leser des Forums auf folgende Idee kommen werden - konfrontiert nach dem 15.09.03 mit dem Dialer, Verbindungen waren entstanden. Anstatt den Formularweg über die RegTP zu gehen und den Nicht-Zahlungsanspruch von dort bestätigen zu lassen, werden Anzeigen bei Polizei und StA erstattet.
@Mod und Heiko, könnten wir hier zu einer expliziten Empfehlung für Endkunden z. B. unter der Rubrik "was tun bei Schaden" kommen?
Besonders beachtlich finde ich auch noch folgende Überlegung - Endkunden, die vom 15.09. bis vorgestern den Content wissentlich benutzt haben sind somit ebenfalls von dem Zahlungsanspruch befreit.
Naiv gefragt - @tonnos, wer kommt eigentlich für den Leistungsausfall in dieser Zeit auf? Musst Du den Content an die Webmaster bezahlen oder ist das Risiko bereits vorab vertraglich auf dessen eigene Kosten abgewälzt?


Das Registrierungsverfahren von Dialern wird von vielen missverstanden.

Ich versuche es mit einem Vergleich, der wie immer hinkt:

Bei der Abgabe einer Steuererklärung muss der Steuerpflichtige auch versichern, dass er alle Angaben richtig und gewissenhaft dem Steuerrecht entsprechend gemacht hat.

Das Finanzamt geht dann auch zunächst davon aus, dass alles richtig ist.

Gibt es dann Anhaltspunkte, dass dies nicht der Fall war, kommt danach die ganze Palette der Möglichkeiten. Dann erst handelt die Finanzverwaltung.

Übertragen auf das Dialer-Geschäft bedeutet dies:

Registrierung ist keine Zulassung und schon gar keine Prüfung auf Rechtmäßigkeit.

Dafür war, ist und bleibt der Registrierungspflichtige veranwortlich.

Mehr: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3123
 
Meine Herren, wir danken für die Entvakuuminisierung. Soll heißen - für weitere strafrechtliche Schritte sind die Behörden in Berlin örtlich zuständig.
 
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