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Betroffenen Kunden gegenüber heißt das aber auch, nicht von denen Gebühren zu verlangen, die nur deshalb überhaupt möglich sind, weil es irgendwelche Verträge zwischen den Telcos gibt, von denen der Kunde keine Ahnung hat.Wenn ein "Anruf" aber gar nicht möglich ist, können für den Kunden (Verbraucher) auch keine Gebühren anfallen.Wenn die Telekom Maßnahmen ergreift, Missbrauch zu unterbinden, hat sie doch Kenntnis davon, wie der Missbrauch (durch short stopping) funktioniert. Das sagt sie aber betroffenen Kunden nicht und schafft somit dem Kunden gegenüber ein Informationsgefälle. Das ist zumindestens unfair. Das Vorenthalten wichtiger Informationen ist einer Täuschungshandlung gleichzusetzen (im Zivilrecht). Ob dann überhaupt ein Zahlungsanspruch entsteht?Dass diese Täuschungshandlung nicht für einen juristischen (strafrechtlichen) Betrugstatbestand ausreicht, ist schon klar. Betrogen wird der Kunde trotzdem. Lebenspraktisch beurteilt.
Betroffenen Kunden gegenüber heißt das aber auch, nicht von denen Gebühren zu verlangen, die nur deshalb überhaupt möglich sind, weil es irgendwelche Verträge zwischen den Telcos gibt, von denen der Kunde keine Ahnung hat.
Wenn ein "Anruf" aber gar nicht möglich ist, können für den Kunden (Verbraucher) auch keine Gebühren anfallen.
Wenn die Telekom Maßnahmen ergreift, Missbrauch zu unterbinden, hat sie doch Kenntnis davon, wie der Missbrauch (durch short stopping) funktioniert. Das sagt sie aber betroffenen Kunden nicht und schafft somit dem Kunden gegenüber ein Informationsgefälle. Das ist zumindestens unfair. Das Vorenthalten wichtiger Informationen ist einer Täuschungshandlung gleichzusetzen (im Zivilrecht). Ob dann überhaupt ein Zahlungsanspruch entsteht?
Dass diese Täuschungshandlung nicht für einen juristischen (strafrechtlichen) Betrugstatbestand ausreicht, ist schon klar. Betrogen wird der Kunde trotzdem. Lebenspraktisch beurteilt.