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Quergedacht - das deutsche StGB spricht aber von einer natürlichen Person, nicht von einer juristischen. Auch wenn sonst die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, so kann man dennoch nicht ein Unternehmen anklagen und bestrafen, nur weil es Technologien anbietet, die Missbrauch ermöglichen. Gradeaus gedacht sind die Telkos (allen voran die Telekom) bestrebt, Missbrauch zu unterbinden.