Neuer Dialer über 0800!

@frodo

Ist soweit richtig, ausser das es sich bei der 0900 Nummer um eine Servicenummer handelt. Die Einwahlnummer des Dialers ist eine (kostenlose) 0800.
 
Formfehler - Rechnung

Das Aufdecken und Melden von "Formfehlern" aller Art bei solchen "Rechnungen" ist natürlich wichtig.

Aber: Wie ich schon auf Seite 3 dieses Threads schrieb, dient die 0800er eher der "Verwirrung". Es handelt sich um eine eher alte Methode der "indirekten" Abrechnung


Details darüber und eine mögliche Vorgehensweise dagegen, die natürlich adaptiert werden müsste finden sich bei den direkten Links zur Verbraucherzentrale.

Sollte sich jemand dort beschweren wollen, bitte vorsichtshalber darauf hinweisen, falls man dort das eigene 3 Jahre alte Archiv nicht kennen sollte.
 
Ich schicke heute (auch wegen 14 tages Frist) einen Widerspruch mit folgenden Text an die dänische Adresse der Stttelekom:


Hiermit lege ich Widerspruch gegen ihre Rechnung vom 10.10.03 ein.

Begründung:

1. Es besteht kein rechtsgültiger Vertrag zwischen mir und der STTtelekom, weil
a)kein Vertrag abgeschlossen wurde !
b)weise ich darauf hin, das der Anschlussinhaber nicht zwingend der Vertragspartner sein muss.

2. Sollte aus irgendwelchen ominösen Gründen doch ein Vertrag bestehen, der von mir in keiner Weise anerkannt wird, nehme ich hiermit mein 14 Tägiges Rücktrittsrecht in Anspruch und trete von diesem Vertrag zurück.

3. Desweiteren weise ich Sie darauf hin, das ihr verwendete Dialer nicht gesetzeskonform ist und Sie haben sich auf illegalen Wege meine Adresse beschafft.


Mal sehen was dann weiter passiert.

gruß
jocki
 
Hiermal mein Text:

gebürenpflichtiges Abonnement für Internetbezahldienste

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihr o.g. Schreiben erhalten und weise die Forderung aus folgenden Gründen zurück:
1. Es ist kein Vertrag zustande gekommen da kein Vertragsabschluß meinerseits mit STT stattfand.
2. Mir keine Möglichkeit gegeben wurde die Installation des Dialers zu verhindern.
3. Die Einwahl des Dialers ohne Informationen über die entstehenden Kosten automatisch ohne mein zutun im Hintergrund über eine 0800 erfolgte.
4. Der Kundendienst nur über eine 0900 Nummer zu erreichen ist ohne Angabe der anfallenden Kosten.
Falls dennoch ein Vertrag mit Ihnen zustande gekommen sein sollte nehme ich mein 14 tägiges Rücktrittsrecht in Anspruch.
Eine Anzeige wegen Betrugsverdachts behalte ich mir vor.

Gruß,
Frodo
 
Die Recherchen von DS und DH finden schnelle Aufmerksamkeit:
http://www.computerbetrug.de/news/031017_01.php
http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1464360&d=30&a=1&t=1663478

teltarif.de:
http://www.teltarif.de/arch/2003/kw42/s11828.html

Heise online:
http://www.heise.de/newsticker/data/uma-17.10.03-000/

Heise schrieb:
Allerdings dürfte es für den Dialer-Betreiber schwierig werden, seine Forderungen
einzutreiben, wenn sich der Dialer unbemerkt einwählt.

Die Masche ist nicht ganz neu: Vor einigen Jahren versuchte eine Hamburger Firma, dieses
Verfahren im Telefonsex-Bereich mit einer Rufnummer im Festnetz zu etablieren. Kunden,
die ihre Adresse nicht nennen wollten, wurden mit ständigen Anrufen bedacht, bis sie die
Adresse herausrückten. Wer nicht zahlte, erhielt zwar Mahnungen mit der Androhung weiterer
Schritte, es ist jedoch kein Fall bekannt, in dem die Firma tatsächlich Klage erhoben hätte.
tf
 
Obwohl wir hier doppelt posten (0800- und STT-Thread), drucke ich trotzdem hier auch mein Schreiben ab:

STT Telekom 17.10.2003
Postfach 2647

DK – 2100 KBENHAVN 




Ihre Rechnung/Faktura 84684 vom 13.10.2003, eingegangen bei mir am 16.10.2003
Kundennummer XXXXX

Eine Kopie dieses Schreiben nebst Kopie der Rechnung erging zeitgleich an Ihren Kundenservice in D-88445 Warthausen

Rücksendung der Rechnung da offensichtlich Irrläufer



Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie Ihre oben genannte Rechnung zurück. Es muss sich offensichtlich um einen Irrläufer handeln.
Ich bin zwar der Anschlussinhaber der Telefonnummer, welche Sie offensichtlich als Kundennummer verwenden – einen Vertrag habe ich mit Ihnen jedoch nicht abgeschlossen. Es ist mir auch nicht bekannt, dass ich irgendwelchen Dienst von Ihnen bezogen oder angefordert habe, Ihre Firma ist mir gänzlich unbekannt. Ferner befindet sich weder auf meinem Desktop noch auf einem anderen Teil meiner PC-Festplatte ein „Freischaltprogramm/Schalter“ mit dem Namen „LivePlayer“. Auch keine Verknüpfungen oder andere Programmteile, falls Sie dies meinen.
Ich widerspreche daher dieser Rechnung und sende sie zu meiner Entlastung zurück.
Teilen Sie mir bitte mit, woher Sie meine Anschrift und persönlichen Daten erhielten. Von mir direkt können Sie diese nicht bezogen haben. Sollte ein anderer Vertragspartner meine Daten benutzt haben, wenden Sie sich an diesen und legen Sie mir ggfls. entsprechende Belege vor.
Ferner werde ich entsprechende Stellen und Behörden (Staatsanwaltschaft, Verbraucherschutz etc.) einschalten, um Ihre Absichten zu prüfen. Zu diesem Zweck habe ich bereits damit begonnen, eine Interessensgemeinschaft über das Internet zu bilden. Es hat mich schließlich sehr überrascht, dass in Ihrer Stelle in Dänemark nur ein Anrufbeantworter angeschlossen ist und es sich bei der angeblichen Kundendienstnummer 09001-100782 um ein einfaches 0900-Callcenter handelt, welches lediglich Anrufe für Sie entgegennehmen – jedoch nicht beantworten – kann.
Mit freundlichen Grüßen
 
Klagen seitens des damaligen Anbieters

Die Ansicht des Heiseverlages scheint teilweise leider nicht ganz korrekt zu sein.
Mindestens die österreichisches Tochtergesellschaft dieser Hamburger Firma (sofern nicht, was unwahrscheinlich eine blosse Namensgleichheit)hat mindestens ein im Web auffindbares Urteil erwirkt.

siehe hier http://www.rtr.at/web.nsf/lookuid/62E7ABAE4CFCEAC3C1256DBE0034E368/$file/LG%20Leoben.pdf

Anmerkungen der Regulierungsbehörde hierzu:

http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/T...ce_Tipps+&+Tricks_Tipps_TippsIBC?OpenDocument
 
Ich habe den Heiseverlag eine Mail geschickt.

Nachtrag: Ich habe dem Heiseverlag an die im Artikel angegebene Mailadresse ein E-Mail geschickt und auf die entsprechenden Urteile sowie die Anmerkungen der Regulierungsbehörde hingewiesen.

Meiner Meinung nach sollte auf jede existierende Rechtsprechung zu diesem Thema hingewiesen werden, insbesondere wie gesagt auch auf die kritischen Anmerkungen der Regulierungsbehörde.
 
Ich galube nicht , daß diese Entscheidung mit den jetzt anstehenden Problem vergleichbar ist,
1. es werden überhaupt keine Angaben über die angeblich zu erbringende Leistung gemacht
(Nix Telefonsex)
2: Es werden keine Zeiteinheiten berechnet, sondern ein Pauschalabschluß berechnet.
3. Die Einwahl erfolgt definit unwissentlich über Sicherheitslücken des IE

Wenn Heise von bekannt spricht , meinten sie mit Sicherheit den deutschen Rechtsraum

tf
 
Es ging auch direkt um die "alte" Firma

Ich bezog mich auch auf den Artikel selbst, denn in diesem ging es anscheinend auch um die Firma IBC.

Folglich habe ich zu diesem Artikel eine entsprechende Ergänzung mit Verweis auf die Urteile zu IBC geschickt, damit alle Fakten zur damaligen Situation berücksichtigt sind.


Das es zur neuen "Dialermethode" noch keine direkte Rechtssprechung gibt ist mir klar.

Ich hoffe sehr, dass entsprechende Ansprüche der dänischen Firma abgewiesen werden.
 
Re: Es ging auch direkt um die "alte" Firma

Gast schrieb:
Das es zur neuen "Dialermethode" noch keine direkte Rechtssprechung gibt ist mir klar.

Es geht m.E Heise bei dieser Aussage um die nahezu gleiche "Geschäftsmethode"
(nachzulesen in den Links zu den Verbraucherzentralen) bei denen damals ein fast identisches
Spiel mit Ortsnetzstelefonnummern abgezogen wurde. Anrufer wurden zum Anrufen von Ortsnetznummern
animiert und an Hand ihre Rufnummern identifiziert,danach das exakt gleiche Spiel. Darauf bezieht
sich m.E die Aussage von Heise, daß in den damaligen Fällen keine einzige Klage oder Urteil bei Weigerung der Zahlung ergangen ist.
Fazit "altes Geschäftsmodell in neuem Outfit"
tf
 
IBC

Um noch einmal alle eventuellen Missverständnisse abzuklären:

IBC betrieb damals in Deutschland und anscheinend auch in Österreich - wie von mir auf Threadseite 3 - festgestellt, ein "Geschäftsmodell" in welchem Ortstarifnummern in der Form ...keine 0190 Kosten... beworben wurden, und nach Rufidentifizierung oder Rückruf Rechnungen versandt wurden.

Dem Heiseverlag waren hierzu keine gerichtlichen Klagen bekannt, was für Deutschland durchaus stimmen mag, mein entsprechendes E-Mail war auch keinesfalls als Kritik oder Vorwurf gedacht oder formuliert sondern nur als Ergänzung, da die im Artikel offensichtlich gemeinte Firma anscheinend in beiden Ländern aktiv war.

Wie man aus dem verlinkten Urteil auf Urteilsseite 3 sieht, betrieb die österreichische IBC aber genau diese "Methode". Sie verwendete normale geographische Vorwahlen mit der Vorwahl 01 für Wien. Es steht ausdrücklich im Urteil, dass IBC nicht über Mehrwertnummern abrechnete. IBC rief die beklagte Partei zurück und erhob so die Adresse.

Übrigens verweist das östereichische Landesgericht Leoben in diesem Urteil reichlich auf die deutsche Rechtsprechung.
 
Kostenlose Schmalband-Flatrate

Also im Heise-Forum freut man sich schon über die kostenlose Schmalband-Flatrate. 0:-)
Wer nicht im Telefonbuch/in Telefonbuch-CDs steht oder ISDN hat und MSNs die nicht mit der Hauptrufnummer in Verbindung gebracht werden können, sollte beim Surfen über diese 0800-Nummer doch wohl auf der sicheren Seite sein. Vorausgesetzt, er gibt nicht bei Rückrufen von STT seine eigene Adresse raus.
Optional kann man (sofern vorhanden) als ausgehende Rufnummer auch eine MSN verwenden, bei der kein Telefon reagiert. Also entweder gibt's beim Rückruf gar kein Freizeichen oder es freut sich das Faxgerät / die Fax-Software :lol:
So wenig ich auch von der Telekom halte, glaube ich doch, daß diese den Inhaber der Anschlüsse auf Nachfrage nicht rausgeben wird.

Liggy
 
Noch ein Nachtrag

Noch ein Nachtrag zur IBC:
Was aus der deutschen IBC wurde, steht ja bei der Verbraucherzentrale.

Bezüglich der österreichischen IBC habe ich folgenden Link auf die Insolvenzdatei der Republik Österreich gefunden.

Handelsgericht Wien (007), Aktenzeichen 2 S 489/02b

www.edikte.justiz.gv.at


Bitte bei www.edikte.justiz.gv.at selber in der Suchmaske IBC eingeben und dann den Fall mit dem oben genannten Aktenzeichen auswählen, den direkten Link darf ich aufgrund der hiesigen NUBs möglicherweise nicht posten.

Zumindest stimmen Firmenname sowie Anschrift aus dem Urteil und dem Edikt zusammen.

Falls dem so wäre, so war das Geschäftsmodell wohl doch nicht so ertragreich.

Zitat: Konkursmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Konkursmasse nicht aus-
reicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
 
Irgendeiner meinte doch mal, dass STT in Dänemark auch "bekannt" ist. Hat jemand da etwas in Erfahrung bringen können / vielleicht sogar ein Urteil ?
 
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