Neue Urteile bei Dialerundrecht am 14.7.04

A

Anonymous

Die folgenden Urteile wurden bei Dialerundrecht.de neu eingestellt:


http://dialerundrecht.de/Entscheidungen/agcottbus30042004.htm


http://dialerundrecht.de/Entscheidungen/lgkonstanz28042004.htm


http://dialerundrecht.de/Entscheidungen/agelmshorn16042004.htm

http://dialerundrecht.de/Entscheidungen/agdorsten28012004.htm


http://dialerundrecht.de/Entscheidungen/agmuenchen11082003.htm



Bis auf das Urteil aus Elmshorn sind alle für Verbraucher positiv. Beim Elmshorner Urteil war wohl der Verbraucher Kläger und hatte deswegen die "ungünstige" Klägerposition; man sollte das Urteil daher nicht überbewerten.
 
Ooch sogar mal ein Berufungsurteil eines Landgerichts dabei. Ob das überhaupt die altbekannten Massenkläger waren, bisher hatte die sich doch anscheinend immer schon in der ersten Instanz geschlagen gegeben.

Teleton
 
Dazwischen mal wieder ein Klops, der zeigt, dass nicht alle AGs die Systematik verstanden haben:

AG Westerburg, 10.05.04

AG Westerburg schrieb:
Der Beklagte wurde bereits durch Beschluss vom 30. Januar 2004 (Bl. 208, 209 d.A.) darauf hingewiesen, dass nicht hinreichend dargelegt bzw. unter Beweis gestellt wurde, dass er selbst nicht die 0190-Mehwertdienste in Anspruch genommen hat, bzw. dass er selbst nicht einen Dialer aus dem Internet heruntergeladen und installiert hat, bzw. dass ein illegale Dialernutzung vorliegt, bzw. welche Schutzmaßnahmen er zur Abwehr eines betrügerischen Dialers ergriffen hat. Unter Würdigung des Beklagtenvorbringens besteht lediglich die Möglichkeit, dass ein Dialerbetrug vorliegen könnte. Im Rahmen der Beweisaufnahme hat sich herausgestellt, dass eine illegale Aufschaltung unwahrscheinlich ist. Der Zeuge (…) hat nachvollziehbar und glaubhaft dargelegt, er habe im Rahmen seiner Überprüfung an sämtlichen Schaltstellen keine Auffälligkeiten bemerkt, so dass nach seiner Einschätzung eine Aufschaltung ausgeschlossen werden kann.
Hier werden die technische Überprüfung des Verbindungsnetzes ("Aufschaltung"; "letzte Meile") grob vermengt mit den Möglichkeiten einer ungewünschten Dialerinstallation und -aktivierung diesseits der Telefonbuchse, nämlich im PC - wie soll ein Telekom-Zeuge zu den Vorgängen im PC etwas sagen können?

Die Verteidigung hat hier wohl nicht besonders ausführlich vorgetragen, was auch weiterhin ein Problem bleiben wird ...

Alle anderen Urteile sind grün ... :lol:
 
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