Neue Dialerurteile bei JurPC

Teleton schrieb:
Hat sie gut zu lesen geschrieben, die Frau Richterin:
Es geht hier vorliegend nicht um den Beweis der Richtigkeit der technischen Aufzeichnungen von Seiten des Netzbetreibers, sondern um den Beweis des tatsächlich zustande gekommenen Vertragsverhältnisses von seiten der Mehrwertdienstleistungsanbieterin und der beklagten Partei. Hierfür trägt die klagende Partei die Beweislast, wie auch sonst im Rechtsverkehr derjenige, der die Existenz eines Vertrages behauptet, dieses zu belegen hat.
 
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