Hallo liebe Computerbetrug.de-Communtiy,
es fing so an, dass ich halt eine E-Mail bekam mit dem Inhalt
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Ihr wisst ja... Also ich bin 16 Jahre alt und habe halt nur mein Geburtsdatum geändert ohne Einwilligung meiner Eltern.
Ich hab es denen versucht zu erklären, ohne Erfolg natürlich. Daraufhin bekam ich also erneut eine Email in dem drin stand dass ich den ein Altersnachweis schicken soll. Also hab ich mein Personalausweis hingeschickt.
Jetzt kommt die wichtige E-Mail :
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es fing so an, dass ich halt eine E-Mail bekam mit dem Inhalt
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Beitragsrechnung:
Zugang vom 14.11.2007 bis 14.11.2008
Nettobetrag: 58.78 EUR
19% MwSt: 11.17 EUR
Mahngebühren: 5.50 EUR
Auslagepauschale: 4.00 EUR --------------------------------------------------------------------------------
Gesamtbetrag: 79.45 EUR
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Ihr wisst ja... Also ich bin 16 Jahre alt und habe halt nur mein Geburtsdatum geändert ohne Einwilligung meiner Eltern.
Ich hab es denen versucht zu erklären, ohne Erfolg natürlich. Daraufhin bekam ich also erneut eine Email in dem drin stand dass ich den ein Altersnachweis schicken soll. Also hab ich mein Personalausweis hingeschickt.
Jetzt kommt die wichtige E-Mail :
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Was ist eure Meinung ? Hab ich jetzt Pech und bekomm eine Anzeige oder was ist jetzt die Folge?Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,
Sofern Sie der Ansicht sind, das Verhalten von Ihnen (Ihres Kindes) stelle keinen Betrugstatbestand dar, weil insofern kein Vorsatz vorlege, irren Sie. Als rechtskräfitge Beispiel seien hier nur die Urteile des Amtsgericht Lemgo (24 Ds-42 Js 1277/06), sowie des Amtsgericht Nordenham (5 Ds 220 Js 36024/06) angeführt, in denen das Gericht einen Betrug angenommen hat und den jeweiligen Verurteilten eine Schadenswiedergutmachung auferlegt hat.
Vorsatz umfasst das Wissen und Wollen der Handlung. In unserem Fall haben Sie (Ihr Kind) wissentlich und gewollt eine falsche Angabe bei der Anmeldung hinterlegt. Somit wurde der Irrtum der Volljährigkeit bei uns hervorgerufen.
Begleichen Sie die offenen Posten umgehend, da wir das Mahnverfahren sonst in die Rechtsabteilung weiterleiten müssen, welche mit Mehrkosten verbunden ist.
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