IT-Schrauber schrieb:Hmm, die FAQ laesst die Frage, ob man die Nummern zur Aufnahme in die Liste kennen muss, aber auch unbeantwortet. Wobei meine Vorahnung mir sagt, dass man sie bestimmt kennen muss
Ja, dass wird mit Sicherheit so sein. Diese CallCenter rufen ohnehin nicht von einer Nebenstelle an. D.h. die 10 Speichermöglichkeiten sind innerhalb von wenigen Wochen wertlos. Was wir brauchen ist ein Gesetz, was denjenigen, der aus gewerblichen Gründen einen Anschluß anruft, welcher z.B. auf der E-Robinsonliste steht, durch ein ohne Gerichtverfahren zu verhängendes Ordnungsgeld (siehe Parkknollen Auto), belangt werden kann. Das möchte die Politik aber nicht, da es sich um einen milliardenschweren Dienstleistungs-Zukunftsmarkt handelt, in dem man die Zukunft Deutschlands sieht...