Reducal
Forenveteran
Zwei recht informative Artikel zum Thema:
Kabel-Fernsehen: Anbieter will für Sperrung des Anschlusses in deine Wohnung
Je nach Anschluss und Netztyp setzt der Kabelanbieter auf verschiedene Maßnahmen, um das Signal zu unterbinden. Neben der Signalunterbrechung hat Tele Columbus auch die Versiegelung durch Plomben erprobt. Dieses Verfahren werde nun verstärkt eingesetzt. Offen heißt es von Tele Columbus: „Die Deaktivierung erfolgt nicht schlagartig.“ Kabelanschlüsse ohne Vertrag will man jedoch sukzessive abschalten. Nach unseren Informationen sollen die Plomben möglicherweise sogar im Zuge von Haustürbesuchen gesetzt werden, sodass dir als Nutzer letztmals die Möglichkeit einer Buchung gegeben wird. Auch Sicht der Verbraucherzentrale ist das sogar zulässig.
Kommt ganz auf den jeweilige Installation an. Sternförmig mit Verteiler kann jeder einzeln gesperrt werden bzw die Leitung abgeklemmt werden. Ringförmig wie hier im Haus, bei dem die Leitung von von unten nach oben und wieder zurückgeht, geht es nicht, da .U. zahlende Mitglieder davon betroffen wären, wenn der Ring unterbrochen wird. In dem Fall ginge es nur mit betreten der Wohnung und dann s.o.
Kabel-TV: Muss ich einen Techniker in meine Wohnung lassen, wenn ich kein TV mehr nutze?
Ist das Signal erst einmal im Haus, muss man zwischen einer Sternstruktur und einer Baumstruktur unterscheiden. Seit einigen Jahren setzen die Netzbetreiber wann immer möglich auf eine Sternverkabelung. Hier wird vom Hausübergabepunkt eine eigene Leitung in jede Wohnung verlegt. Wird diese im Übergabepunkt abgeschraubt, kommt kein TV mehr aus der Dose. Allerdings auch kein Internet. Vodafone & Co. könnten alternativ Frequenzfilter auf die jeweilige Leitung setzen
Musst du einen Techniker in die Wohnung lassen?
Um TV-Signale in der Wohnung zu sperren, gibt es sogenannte Sperrdosen. Diese werden auf die bestehende Kabeldosen geschraubt. Doch muss man einen Techniker des Kabelanbieters in die Wohnung lassen, damit er diese setzen kann. „Wenn man Kabelfernsehen nicht nutzt, muss man ein einziges Mal jemanden rein lassen zum verplomben“, so Michael Gundall, zuständig für Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das gehe zurück auf die sogenannten nachvertraglichen Pflichten. Entsprechende Urteile gibt es zwar bisher nur für Hausübergabepunkte, doch dürften diese wohl auch auf das Mietrecht und das Kabel-TV anwendbar sein.
Allerdings dürfe der Techniker nicht zwei bis drei Monate später wiederkommen und auf Verdacht die Dosen kontrollieren...