Nebenkostenprivileg, Wegfall und die Folgen

Gestern erst hatte chip.de einen Artikel veröffentlicht, der auch ein bisschen weit über die Realität hinaus schießt:

Schwarz Fernsehen nach Kabel-TV-Aus: Was passieren kann, wenn Sie nicht zahlen

Doch auch, wenn Sie keinen privaten Kabelvertrag abschließen oder sich für eine der zahlreichen TV-Alternativen entscheiden, wird Ihr Fernseher höchstwahrscheinlich weiterhin die Live-Programme zeigen. Erliegen Sie aber nicht der Versuchung, einfach ohne Bezahlung zu schauen
Denn Sie dürfen ohne entsprechenden Vertrag das Kabelfernsehen nicht nutzen. Tun Sie es trotzdem, kann der Anbieter Schadenersatz von Ihnen fordern. Das Strafrecht könnte zusätzlich ins Spiel kommen, wenn Sie zum Beispiel eigens eingebaute Sperrfilterdosen vorsätzlich entfernen, um den Anschluss weiterzunutzen.

Vor allem der deutsche Marktführer Vodafone hat angeblich viel zu verlieren, wegen des Wegfalls. Andererseits kommt gerade Vodafone aktuell gar nicht hinterher, seine Kundschaft zu ordnen, zumal ja noch drei Monate hin sind, bis zum 1.7.

Wer nicht bezahlt, dem wird der Anschluss dann (vielleicht) irgendwann abgeklemmt. Doch bis dahin, wie will Vodafone feststellen, dass geguckt wird? Wie sollte da ein Schadenersatz gefordert werden?

Ich persönlich habe seit einiger Zeit beides: Kabelfernsehen von Vodafone und IP-TV über Zattoo, auch via Voda. Bei den immer wieder auftretenden Ausfällen durchaus eine praktikable Alternativlösung, wenn man von der Doppelzahlung absieht.
 
Technisch bleibt bei mir alles beim alten. Kabel-TV über Vodafon (ohne www Krimskram) 4€ weniger als über Nebenkosten .
Telefon & WWW bleibt wie gehabt bei Telekom ohne Streaming Firlefanz.
Ansonsten sehe ich meist über Astra2/28,2 Grad/Ost Sky UK live kostenlos....
 
Bis auf weiteres nutze ich nun dann beide Technologien und bin gespannt, wie Vodafone den TV-Zugang vom Telefon/Internetanschluss entkoppeln will. Technisch müsste hier ein Filter zur Signaltrennung eingebaut werden:

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Solange kein Filter eingebaut ist, wird mir das Kabel-TV-Signal frei Wohnung geliefert.
 
Teltarif hat einen interessanten Beitrag veröffentlicht, der sich nur am Rand mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs beschäftigt aber durchaus damit im Zusammenhang steht:
 
Bis auf weiteres nutze ich nun dann beide Technologien und bin gespannt, wie Vodafone den TV-Zugang vom Telefon/Internetanschluss entkoppeln will. Technisch müsste hier ein Filter zur Signaltrennung eingebaut werden:

Anhang anzeigen 11708

Solange kein Filter eingebaut ist, wird mir das Kabel-TV-Signal frei Wohnung geliefert.
In deiner Wohnung werden dann die Kabelfernsehanschlussdosen verplompt. Da kannst du dann nur noch dein Internetkabelmodem anklemmen.
So soll dann verhindert werden, dass du Kabelfernsehen nutzt.
Hast du allerdings noch eine Anschlussdose, kannst du TV dort abgreifen ;-)
 
Genau, bei mir ist in jedem Raum eine Kabel-Anschlussdose, im Wohnzimmer sogar 3. Da eine "Verplombungsaktion" aber nur angekündigt und mit Termin durchgeführt werden kann, ist ja noch reichlich Zeit für etwaige Überlegungen.
 
Auf welcher rechtlichen Grundlage müßte ein Zutritt zur Wohnung gewährt werden?

Den §§ bezw entsprechende Urteile würde ich gerne wissen.
Falls ich nicht öffne, darf/muß die Polizei den Wohnraum gewaltsam betreten
am besten mit vorgehaltener Waffe und wegen Verletzung von ??? §§ festnehmen?

Ironietags nach Belieben einsetzen
 
Falls ich nicht öffne, darf/muß die Polizei den Wohnraum gewaltsam betreten
Nein, das ist Zivilrecht, da müsste erst ein Gerichtsvollzier ran. Auch wird an manchen Internetecken über Schadenersatz von Schwarzsehern fabuliert, doch das kann ich mir gar nicht vorstellen, ohne Messeinrichtung für den Glotznachweis.

Aber Spaß beiseite, man kann doch bestimmt das TV-Signal an der Hausverteilung splitten, oder?

Meine Eigentümergemeinschaft hat den Sammelvertrag zum 30.6. gekündigt und will eine Versorgungsvereinbarung abschließen. Was das bedeuten mag, da bin ich erst noch gespannt. Mich beschleicht der Eindruck, dass die Hausverwaltung den Eigentümern etwas vorgaukelt.
 
Aber Spaß beiseite, man kann doch bestimmt das TV-Signal an der Hausverteilung splitten, oder?
Kommt ganz auf den jeweilige Installation an. Sternförmig mit Verteiler kann jeder einzeln gesperrt werden bzw die Leitung abgeklemmt werden. Ringförmig wie hier im Haus, bei dem die Leitung von von unten nach oben und wieder zurückgeht, geht es nicht, da .U. zahlende Mitglieder davon betroffen wären, wenn der Ring unterbrochen wird.
In dem Fall ginge es nur mit betreten der Wohnung und dann s.o.
Meine Eigentümergemeinschaft hat den Sammelvertrag zum 30.6. gekündigt und will eine Versorgungsvereinbarung abschließen.

Beispiel Vodafone

https://www.vodafone.de/immobilienwirtschaft/produkte/tv-versorgung/versorgungsvereinbarung.html
 
Genau, bei mir ist in jedem Raum eine Kabel-Anschlussdose, im Wohnzimmer sogar 3. Da eine "Verplombungsaktion" aber nur angekündigt und mit Termin durchgeführt werden kann, ist ja noch reichlich Zeit für etwaige Überlegungen.
Bei uns wurde nur die Eine Dose im WZ verplompt. Nach anderen Dosen in der Wohnung wurde nicht gefragt und wir haben das dann auch nicht extra erwähnt.
Bei dir dann halt die unwichtigste Dose zerigen und bei den anderen Gegenstände/Möbel davor stellen ;-)
 
...oder kurz vor dem Termin einen Vertrag abschließen oder einfach nur weiterhin - um einiges komfortabler - das vorhandene 100k Internet mit dem ohnehin laufenden TV-Vertrag über Zattoo nutzen.

Super und danke Jupp, die Info zu Vodafone ist hier angekommen.
 
...man kann doch bestimmt das TV-Signal an der Hausverteilung splitten, oder?
Einfach ist die Trennung der Signale wohl nicht überall, wie dieser Bericht erklärt: https://tinyurl.com/276gvo4w - kommt auf die Netzebene an.
Vodafone greift hier hart durch und sperrt im Extremfall auch TV-Anschlüsse.

Doch was passiert bei Nutzern, die auch Internet per Kabel kriegen? Legt dann eine TV-Sperre auch den Internet-Anschluss lahm bzw. muss man Kabel-TV weiter nutzen, um auch den Internet-Anschluss verwenden zu können? Leider ist die Antwort nicht so einfach.
Im Grunde sind TV- und Internet-Anschluss zwei Dinge, auch wenn sie beide über das gleiche Kabel übertragen werden. Wer also Kabel-Internet nutzt und sich jetzt gegen Kabel-TV entscheidet, sollte bei großen Anbietern wie Vodafone kein Problem haben.
 
Chip ist nicht gerade die seriöseste und verläßlichste Informationsquelle. Clickbaiting mit Sensationsmeldungen sind Dauerbrenner.
Gehört zur Kategorie PC-Boulevardpresse wie Computerbild & CO. Berüchtigt der CHIP Installer der ungefragt PUP unterjubelt.

„Die Deaktivierung von Kabelanschlüssen erfolgt vor Ort durch Techniker – beispielsweise an den Hausverteilern im Keller“. Was mit Kunden passiert, die keinen TV-Vertrag nutzen, aber Internet per Kabel nutzen, sagt Vodafone nicht.
Wieviele und wie genau Sperrung vorgenommen werden sagt Vodafon auch nicht. Über "Verplomben" in Wohnungen gibt es kaum Meldungen.
Für Nutzer, die auch Internet über Kabel beziehen, stellt sich die Frage, ob eine Sperrung des TV-Anschlusses auch Auswirkungen auf ihren Internetzugang hat. Die Antwort darauf ist nicht ganz eindeutig. Grundsätzlich sind TV- und Internetanschluss getrennte Dienstleistungen, auch wenn beide über dasselbe Kabel übertragen werden.
Nix genaues weiß man nicht...

Allgemeine INFO: https://www.swrfernsehen.de/kaffee-...enkosten-kabelfernsehen-alternativen-100.html
 
Angesichts der viiiiiieeeeelen Haushalte, vor allem in Ballungsräumen, kommen die Anbieter (vor allem Vodafone) mE gar nicht hinterher, sich um Einzelfälle in Mehrfamilienhäusern/Wohnanlagen zu kümmern. Darum auch wird nur reichlich die Werbetrommel gerührt und hier und da dudu gemacht, so z. B. hier:
Wir behalten uns also vor, Kabelanschlüsse auch zu sperren, sofern eine ungerechtfertigte Nutzung vorliegt“, verdeutlicht der Sprecher: „Und wir haben auch bereits Kabelanschlüsse gesperrt.“ Andere Anbieter gehen ähnlich vor. Diese Deaktivierung erfolge direkt vor Ort, etwa an den Hausverteilern im Keller.

Da wird von bereits durchgeführten Sperrungen berichtet, doch der 1.7.2024 ist erst in 4 Wochen. Es geht wohl um Anschlüsse, für die es bisher schon gar keine Versorgungsvereinbarung gegeben hatte, wie man hier auch Anekdötchen zum Wildwuchs im Vodafone-Forum lesen kann:

 
Zuletzt bearbeitet:
Aber, wenn es was zu fressen gibt, kommen auch die Ratten aus ihren Löchern. Da gibt es ganz findige Vertriebspartner, z. B. von Vodafone, hier einer 2020 in Starnberg:

vodafone-kabel-vertriebspartner-aggressiv-gekuendigt-2f.jpg
 
Warum ich jetzt ablenke? Ganz einfach, meiner Hausverwaltung ist das Thema anscheinend zu blöd, die verweisen in einer Wurfsendung an alle Haushalte einfach exklusiv auf die Tel. eines "autorisierten Vertriebspartners", so zu sagen dem Vertriebspartner "ihres" Vertrauens.
 
Bei Vodafone beschweren sich Teilnehmer über die "seriösen Vertriebspartner"

vertriebspartner-vfkd.de verlinkt sofort auf https://www.vodafone.de/direktvertrieb/direktvertrieb.html
ist also vodafone selber

1717314027464.png


 
Meine Eigentümergemeinschaft hat den Sammelvertrag zum 30.6. gekündigt und will eine Versorgungsvereinbarung abschließen. Was das bedeuten mag, da bin ich erst noch gespannt.
Eigentümer & Hausverwaltung hatten einen Fehler produziert. Ein Aushang informiert nun, dass man den bisherigen Versorgungsvertrag ab1.7.24 auf einen Bereitstellungsvertrag mit Einzelinkassoverfahren umgestellt habe.
 
Bereitstellungsvertrag mit Einzelinkassoverfahren
Google findet nichts was dazu passen könnte bzw lenkt auf
Mit unserer kostenlosen Versorgungsvereinbarung ermöglichen Sie Ihren Bewohnern den günstigen und einfachen Zugang zum TV-Empfang. Ihre Bewohner buchen den Kabelanschluss direkt bei uns und erhalten den TV-Empfang ohne zusätzlichen Internetanschluss und weitere Geräte.
Was der gravierende Unterschied sein soll?

Einen Bereitstellungsvertrag kenne ich nur auf Unternehmensebene
Vollständige Bestellungen prüft die Deutsche Telekom umgehend gemeinsam mit
der angegebenen Bestellung zur Kollokation im MFG. Soweit eine Bereitstellung
beider Produkte zum gewünschten Termin erfolgen kann, bestätigt sie den Termin
unverzüglich. Mit der Bestätigung kommt ein Bereitstellungsvertrag über die
Kollokation zustande.
 
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