Ich hoffe, dass dieses Thema nicht ganz zwischen den Monster-Threads verloren geht.
Um den Sachverhalt ganz kurz zu umreissen:
Meine Freundin ist auf eine "Videobotschaft" von Interfun/Inpa Imsaat... reingefallen. Forderung waren 140 Euro für 60 Minuten. Die Dialer-Einwahl habe ich rekonstruiert und der Forderung widersprochen. Begründet habe ich es mit den Argumenten des Musterschreibens, irreführender Gestaltung des Dialers und Unstimmigkeiten in den ABG. Laut den AGB kommt ein Vertrag bei Anklicken von "Anwahl betreten" zustande, den Button gibt's im Dialer aber nicht. Interfun hat dann eine Diskette mit dem Dialer angefordert und auch bekommen. Dazu hab ich Interfun dann meine Unkosten in Höhe von 60 Euro in Rechnung gestellt und eine Zahlungsfrist gesetzt.
So, jetzt schreibt Interfun, dass der Dialer nicht irreführend sei, aber mir aus "Kulanz" 150 Eur überweisen wird. Wohlgemerkt habe ich noch nichts bezahlt. Die Forderung, die inzwischen 192 Euro beträgt und bei Intrum Justitia liegt, sei davon aber nicht berührt. Wie ist dieses Verhalten zu deuten? Für mich sieht es so aus, als wissen sie genau, dass die Forderung nicht haltbar ist und mich mit den 150 Euro dazu bringen wollen, die 192 Euro an das Inkassobüro zu überweisen, was ich natürlich nicht tun werde. In ihrem Schreiben sind auch keine weiteren Vorbehalte erwähnt, unter denen die Zahlung geschieht. Ist das einfach nur Dummheit, Gutmütigkeit, soll mich das vom Rechtsweg abhalten oder kann mir aus dem Akzeptieren der Zahlung irgendwie ein Strick gedreht werden?
Welche Firma würde einfach 150 Euro an einen Kunden überweisen wenn die im Raum stehende Forderung gegenüber dem Kunden wasserdicht wäre?
Um den Sachverhalt ganz kurz zu umreissen:
Meine Freundin ist auf eine "Videobotschaft" von Interfun/Inpa Imsaat... reingefallen. Forderung waren 140 Euro für 60 Minuten. Die Dialer-Einwahl habe ich rekonstruiert und der Forderung widersprochen. Begründet habe ich es mit den Argumenten des Musterschreibens, irreführender Gestaltung des Dialers und Unstimmigkeiten in den ABG. Laut den AGB kommt ein Vertrag bei Anklicken von "Anwahl betreten" zustande, den Button gibt's im Dialer aber nicht. Interfun hat dann eine Diskette mit dem Dialer angefordert und auch bekommen. Dazu hab ich Interfun dann meine Unkosten in Höhe von 60 Euro in Rechnung gestellt und eine Zahlungsfrist gesetzt.
So, jetzt schreibt Interfun, dass der Dialer nicht irreführend sei, aber mir aus "Kulanz" 150 Eur überweisen wird. Wohlgemerkt habe ich noch nichts bezahlt. Die Forderung, die inzwischen 192 Euro beträgt und bei Intrum Justitia liegt, sei davon aber nicht berührt. Wie ist dieses Verhalten zu deuten? Für mich sieht es so aus, als wissen sie genau, dass die Forderung nicht haltbar ist und mich mit den 150 Euro dazu bringen wollen, die 192 Euro an das Inkassobüro zu überweisen, was ich natürlich nicht tun werde. In ihrem Schreiben sind auch keine weiteren Vorbehalte erwähnt, unter denen die Zahlung geschieht. Ist das einfach nur Dummheit, Gutmütigkeit, soll mich das vom Rechtsweg abhalten oder kann mir aus dem Akzeptieren der Zahlung irgendwie ein Strick gedreht werden?
Welche Firma würde einfach 150 Euro an einen Kunden überweisen wenn die im Raum stehende Forderung gegenüber dem Kunden wasserdicht wäre?