Devilfrank
Sehr aktiv
Was heißt "zugegangen"? Er kann bei einer Webmail nur den Anscheinsbeweis erbringen, dass die Mail gelesen und beantwortet wurde. Aber der Beweis der physikalischen dauerhaften Zustellung der Mail auf den Rechner des Empfängers (wie es in der Rechtsprechung verlangt wird!) kann damit nicht geführt werden. Die Mail verbleibt beim Webmailer physikalisch auf dem Server des Mailproviders.
Ansonsten würde ja auch jede normale Webseite, die der Betroffene am PC anguckt, als "zugestellt" betrachtet werden müssen. Technisch gesehen betrachtet der Empfänger beim Webmailer nichts anderes als Webseiten auf dem Server des Providers, nicht auf seinem Rechner.
Immer noch "Hm..."
Das Ansehen einer Webseite ist nicht identisch mit dem Aufrufen der Mail im Webmail, denn dazu ist die gewollte Interaktion des Users (Öffnen durch Anklicken) notwendig. Physikalisch wurde sie ebenfalls zugestellt, da sie sich nach erfolgreicher Übertragung im Browser-Cache befindet. Also quasi die Übergabe des Papier-Briefes an den Briefkasten des Empfängers durch den Postboten. Oder?
Wie der User dann "dauerhaft" damit umgeht, ist in beiden Fällen jedoch offen.