A
Anonymous
Im April 2002 hatte ich 2 Dialereinwahlen und die Sache hat sich langsam hochgeschaukelt.
Aktueller Stand:
Das zuständige Amtsgericht hat vom Kläger (die Telefongesellschaft) eine erneute Stellungnahme für die Forderung (Mahnbescheid mit Widerspruch ist schon gelaufen) angefordert.
Jetzt sind 5 Monate in Land gegangen -> keine Reaktion.
Welche Fristen müssen in diesem Fall eingehalten werden ... wann kann ich die Sache als abgeschlossen getrachten?
Aktueller Stand:
Das zuständige Amtsgericht hat vom Kläger (die Telefongesellschaft) eine erneute Stellungnahme für die Forderung (Mahnbescheid mit Widerspruch ist schon gelaufen) angefordert.
Jetzt sind 5 Monate in Land gegangen -> keine Reaktion.
Welche Fristen müssen in diesem Fall eingehalten werden ... wann kann ich die Sache als abgeschlossen getrachten?