Nachforderung bei prepaid

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Rembremmer

Eine Frage zu Prepaid:
es soll ja vorkommen dass man zb im Ausland prepaid nutzt und dann ins Minus rutscht, weil die Abrechnungsdaten verzögert übermittelt werden, und dann bekommt man als prepaid Kunde plötzlich eine fette Rechnung.
Allerdings glaube ich mich an ein Urteil zu erinnern, wonach sich die Anbieter bei Prepaid aber jegliche Nachforderung in die Haare kleistern können. Der Richter sagte wohl sinngemäß: ein PP Kunde muss sich darauf verlassen können, dass immer nur das vorhandene /aufgeladene Guthaben verbraucht werden kann. Wenn sich aus technischen Gründen die Abrechnung verzögert, könne es nicht Problem des Kunden sein und deshalb seien Nachforderungen bei PP ausgeschlossen.
Habe das Urteil gesucht aber nirgends gefunden, weiss jemand weiter ?
 
Passiert das noch mit Abrechungsproblemen ?
Oder kann man sich halbwegs darauf verlassen dass die Abrechnungen halbwegs in Echzeit übertragen wird ?
Sprich: ich bin im nicht-EU-Ausland, aus irgendwelchen Gründen ist YouTube im Hintergrund im Dauerbetrieb und ich merke es nicht.
Wie realistisch ist es dass das wochenlang geht ohne dass Prepaid Guthaben eben auf 0 geht und mein Internet gesperrt ist ??
Oder komme ich dann mit ein paar tausend Euro Schulden nach Hause ?
 
Genau letzteres ...
Wer im Ausland sein Datenroaming eingeschaltet läßt ist da m.E. selber schuld wenns klappert.
Trifft noch mehr auf das Nicht-EU-Ausland zu!
Da gehts nämlich nicht nach Zeit sonden nach Datenvolumen
 
Aber wie bitte kann es denn sein dass ich zur Kassse gebeten werde obwohl ich mir ja eine Prepaid Karte angeschafft habe. Und zwar aus genau dem Grund, damit dieses nicht passiert.
 
ein Gericht das bereits bestätigt hat.
http://www.verbraucherzentrale.nrw/...tschen-und-zu-nachzahlungen-verpflichtet-sein
BGH vom 09.10.2014 (I ZR 33/14)
OLG Frankfurt am Main vom 09.01.2014 (1 U 98/13)
LG Frankfurt am Main vom 21.03.2013 (2-24 O 231/12)
http://www.fr.de/leben/recht/abo-sp...ile-die-handybesitzer-kennen-sollten-a-472892
Eine Nachzahlungspflicht kommt demnach für Roaming-Verbindungen, bei Verbindungen zu Premiumdiensten sowie über das Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommenen Mehrwertdiensten in Betracht – und zwar dann, wenn der Verbraucher auf diese Rechtslage im Vertrag klar und unmissverständlich hingewiesen wurde.
Da hapert es aber oft.
https://www.telefon-dsl.com/prepaid-guthaben-nutzer-koennen-ins-minus-rutschen/
Mit diesem Urteil wurde die bis dato gültige Rechtsprechung für ungültig erklärt. Bislang gingen Kunden davon aus, mit ihrem Prepaid-Guthaben nicht ins Minus abrutschen zu können. Kein Wunder, denn sämtliche Gerichte Deutschlands haben bis zu diesem Urteil stets die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Das neue Urteil schwächt den Verbraucherschutz erheblich.
...
Was heißt das Urteil für Prepaid-Nutzer?

Wer ein Prepaid-Handy nutzt, sollte immer einen genauen Blick auf die AGB seines Anbieters werfen. Dort muss sich ein Hinweis darüber finden lassen, dass die Kosten für Premium-Dienste oder Roaming erst vier Wochen später abgerechnet werden können. Laut BGH muss dieser Hinweis für den Kunden leicht auffindbar und verständlich sein. Darüber hinaus dürfe eine solche Regelung nur dann greifen, wenn es sich um „Roamingverbindungen, Verbindungen zu Premiumdiensten sowie über das Sprach oder Datennetz in Anspruch genommene Mehrwertdienste“ handelt.
 
Eigentlich wäre es auch im Interesse des "echten" Prepaid Anbieters, dafür zu sorgen, das die Abrechnung zeitgleich erfolgt.
Denn eine Bonitätsprüfung erfolgt bei Prepaid ja nicht.
Bisher gab es auch die Möglichkeit zum Bezug von anonymen Karten; Stelle man sich mal vor, da läuft ein Negativ Saldo von 2000€ durch Roaming auf.:p
 
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