Millionenbetrug mit 0190-Dialern: Anklage erhoben

AW: Millionenbetrug mit 0190-Dialern: Anklage erhoben

Millionenbetrug mit 0190-Dialern: Angeklagte legen Teilgestaendnis ab

Mit einem Teilgeständnis der Angeklagten hat am Donnerstag in Osnabrück der Prozess gegen vier mutmaßliche Dialer-Betrüger begonnen. Die Männer sollen Internetnutzer durch automatische 0190-Einwahlen um bis zu 20 Millionen Euro gebracht haben. Am ersten Prozesstag vor dem Landgericht zeichnete sich ab, dass die Beschuldigten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wohl grundsätzlich einräumen wollen. Um die Details, etwa die technischen Abläufe, die genaue Schadenshöhe und die Zahl der Opfer, dürfte in den nächsten Verhandlungstagen jedoch noch heftig gestritten werden. (...)

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=357
 
AW: Millionenbetrug mit 0190-Dialern: Anklage erhoben

Es wird plädiert
http://www.zdnet.de/security/news/0,39029460,39148380,00.htm
Hmm
Nach Angaben des Landgerichts könnte die 10. Große Strafkammer das Urteil möglicherweise bereits am 8. November.
da fehlt wohl ein "fällen" - aber woher weiss das das landgericht? Hat man es etwa schon gefällt?
Ich habe ein ganz komisches Gefühl...

die nachricht ist von
ZDNet mit Material von dpa
- aber ich hab's nur dort gefunden.
Nicht mal der lettische "General" hat's kommentiert
http://lettische-presseschau.de/joo...calendar&Itemid=99999999&extmode=cat&cat_id=1

Den fand ich ja klasse:
"In Lettland geschrieben, in Deutschland vertrieben"
dort interessant:
Denn kaum war seine freundliche Mahnung verklungen, schwirrten auch schon die ersten Idiome eines zumeist englischlastigen Internetkauderwelsches durch den Saal 272: von "Traffic" war die Rede, die man einkaufen könne, von "Exploits und "Exitchains", vor allem aber von "Dialern", und da wiederum hauptsächlich von "Auto-Dialern".
Ich nehme an, dass die Wissensdefizite der Kammer inzwischen ausgeräumt wurden... ...und fürchte trotzdem das Schlimmste...

Hoffentlich hat die Staatsanwaltschaft genug Fortbildungsarbeit geleistet, wie z.B. hier
http://app.lg-os.niedersachsen.de/landgericht/Entscheidungen/FILES/12S4504.htm
Aufgrund der bloßen Inanspruchnahme solcher Mehrwertdienste kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Nutzung willentlich erfolgt ist, da die Nutzung auch durch eine mißverständliche oder bewußt auf Täuschung angelegte Gestaltung des Bildschirminhalts erreicht worden sein kann. Ein typischer Lebenssachverhalt liegt damit nicht vor. Die Kammer hat auch in der Sitzung vom 6.8.2004 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihr aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung mit entsprechenden Demonstrationen bekannt ist, dass derartige Manipulationen im Internet nicht ungewöhnlich sind.
 
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