Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigte sich gegenüber heise online enttäuscht von den Änderungen. Damit falle der Entwurf teils "sogar hinter die geltende Rechtslage zurück". Bei der einfachen Melderegisterauskunft wäre nach Ansicht Schaars eine deutliche Stärkung der Rechte der Meldepflichtigen erforderlich gewesen. "Äußerst kritisch sehe ich auch, dass nach dem Willen der Koalitionsfraktionen die Nutzung von Meldedaten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zulässig sein soll, sofern der Meldepflichtige nicht widerspricht. Dies stellt eine massive Verschlechterung gegenüber dem Regierungsentwurf dar, der hierfür zu Recht eine Einwilligung des Meldepflichtigen verlangt hatte", fügte Schaar hinzu.