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Das stimmt nicht, schon allein daher, weil die Handlungsführer in Sachsen/Chemnitz sitzen und Chmenitz eine eigene (scheinbar in dieser Sache lustlose) Staatsanwaltschaft hat.

 

Vor einigen Jahren war eine mir sehr nahe stehende Person übrigens auch mal unfreiwillig Kunde der Melango.de GmbH. Es war damals mMn hinreichend gelungen, konkrete Tatbestände zumindest wegen dem Anfangsverdacht des Betruges zu skizzieren. Das Verfahren wurde jedoch von der StA Chemnitz deshalb eingestellt, weil die Beschuldigten (die damaligen zwei Geschäftsfüher) in einem anderen Verfahren eine höhere Strafe zu erwarten hätten, als nur allein mit der Anzeige in dem mir persönlich bekannten Fall. Was das für ein hochkarätiger Fall gewesen sein soll, werden wir wohl nie erfahren - ja, ich glaube sogar an eine Schutzbehauptung der Staatsanwaltschaft. Wie sonst erklärt sich die Tatsache, dass genau diese zwei Personen heute als Geschäftsführer und/oder Gesellschafter immer noch das gleiche Geschäft verfolgen, eben nur leicht modifiziert?


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