Auf Thema antworten

Dann brauchst nach meiner Meinung erst mal keinen Anwalt. Irgendwo hier stehen ´ne Menge Urteile in denen bestätigt wird daß ein Verbraucher nicht zahlen muß.

Kurzes Schreiben daß Du Verbraucher bist und gem. Urteilen [AZ einfügen] keinen Vertrag eingehen konntest weil Dir die Eigenschaft als Gewerbetreibender fehlt und Du somit nicht zahlungspflichtig bist

Text lehnst Du an die Urteilsbegründungen an.

Danach holst ´ne Tüte Popcorn und lehnst Dich zurück


Zurück
Oben