Nicko1998
Sehr aktiv
Heise schrieb:Bislang müssen Plattformen mit mehr als zwei Millionen Nutzern – de facto also insbesondere Facebook, Twitter, Instagram, YouTube und TikTok – von Nutzern gemeldete, als rechtswidrig erkannte Inhalte binnen 24 Stunden entfernen. Nun müssen sie von sich aus die gesperrten Beiträge auch behördlich melden, samt zugehöriger IP-Adresse und Portnummer, und zwar über eine definierte Schnittstelle direkt ans Bundeskriminalamt (BKA), das dann die Eingaben prüfen und gegebenenfalls strafrechtliche Ermittlungen aufnehmen soll. Nur unter bestimmten Umständen und frühestens vier Wochen nach Meldung soll der gemeldete Nutzer von der Übertragung seiner Daten ans BKA informiert werden.
https://www.heise.de/ct/artikel/War...nungsfreiheit-einschraenken-wird-4798347.htmlHeise schrieb:Bislang war nur die konkrete Bedrohung mit einem Verbrechen strafbar. Dies gilt bald auch für Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten. Der Strafrahmen soll bei Drohungen im Netz statt bei bislang einem Jahr Freiheitsstrafe bei bis zu zwei Jahren liegen – und bei der Drohung mit einem Verbrechen, die öffentlich erfolgt, bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auch der Strafrahmen für einfache Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdungen wird im StGB spürbar erhöht