mega-downloads lässt mich nicht mehr in Ruhe !!!

AW: mega downloads lässt mich nicht mehr in Ruhe !!!

hhey leute,

leider habe auch ich mich bei m-d unter falschangaben angemeldet.... bin aber noch keine 18, da ich von den ersten drohungen wegen nichtbezahlens sehr eingeschüchtert wurde und diese seite noch nicht kannte, habe ich bezahlt. Was schreibe ich denen nun am besten, um die zweite rechnung die heute gekommen ist nicht bezahlen zu müssen?

gibts da vielleich schon nen standardbrief?

danke schonmal ;)
 
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Womit hätte sich diese Bande für die Würdigung mit einem Schreiben qualifiziert?
 
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das problem ist denke ich mal dabei, dass ich die erste rechnung bezahlt habe und dass die daher meinen namen kennen
 
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hey schonmal danke für eure antworten, find echt klasse, dass ihr das macht... ;)


jetzt aber wieder zu meinem problem:
wäre es sinnvoll denen zu schreiben, dass ich mich mit falschen daten angemeldet habe und noch gar keine 18 bin?
 
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wäre es sinnvoll denen zu schreiben, dass ich mich mit falschen daten angemeldet habe und noch gar keine 18 bin?
Als Sonderservice zum 271. Mal die Links zum Nachlesen.
( Persönliche Rechtsberatung ist nun mal verboten )

http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
Betroffener: Ich glaube Dir kein Wort und will unbedingt irgendwas schreiben. Welchen Musterbrief nehme ich?

Seufz, ich habe es befürchtet. Ist schnurz, solange die Anfechtung drin ist. Den Rest könnte man ja - siehe oben - nachreichen, falls es zu einem Prozess käme. Wichtig ist aber den Anbietern nicht auch noch durchs schreibseln die Datensätze zu verfeinern. Also nicht mehr Daten -insbesondere die Adresse rausrücken- als die Gegenseite eh schon hat. Vollständige Adressdatensätze in den falschen Händen führen nicht nur zu Belästigungen per Brief sondern könnten auch für weitere Projekte eingesetzt werden.
http://forum.computerbetrug.de/info...tragsfallen-versteckte-kosten.html#post131430
Können sich Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?

Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.
 
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Ich hoffe mal ich bin mit den Mega - Pflegefällen durch seit dem 30.01.09 habe ich keinen Brief mehr bekommen, zum Glück hoffe es ist vorbei !

Der Letzte hatte den Titel :

Letzte Zahlungsaufforderung vor Klage


habe wie immer nichts gemacht !!!!

Ich hatte 5 Briefe bekommen !

Gruß

Cola
 
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sieht wohl so aus als ob es vorbei ist da keiner mehr hier schreibt oder ?!
 
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Es ist sehr ruhig geworden um megadownloads.
Vermutlich wird noch versucht, die letzten Forderungen einzutreiben - und dann war´s das.
Die nächste Abzocke kommt bestimmt.
 
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ich denk ma die heissen jetzt nur anders zb.Fix Downloads...
 
Mega-Downloads: Was tun, wenn man Abo für das 1. Jahr (leider) bereits gezahlt hat?

Hallo Zusammen,

Ich glaube die Überschrift dieses Threads sagt schon grob, um was es geht. Bitte lasst mich mein Problem mit Mega-Downloads kurz schildern und ich hoffe natürlich auf Eueren Rat.

Ende 2007 bin ich leider auch auf Mega-Downloads reingefallen. Als dann die Mahnung im Nov. 2007 bei mir im Briefkasten lag, habe ich erstmal 96 EUR gezahlt und über mich selbst geärgert, dass ich die Seite nicht näher durchgelesen habe. Ich habe anschließend umgehend gekündigt, so dass mein tolles Mega-Downloads-Abo Ende 2009 ausläuft.

Ich habe leider erst längere Zeit nach meiner Zahlung von dieser dubiosen Firma und ihrer Abzocke Notiz genommmen (und mich dann nochmals geärgert :wall:).

Nun aber meine Frage:

Ich habe nunmehr wieder eine Mahnung bekommen für das 2. Jahr und letzte Jahr des Abos (d.h. wieder 96 EUR). Nachdem ich umfassend in diesem Forum rumgestöbert habe, bin ich vorerst zu dem Entschluss gekommen, mein Abo für das 2. Jahr nicht zu bezahlen und es darauf ankommen zu lassen.

Wenn ich mir nun aber die Musterbriefe der Verbraucherzentralen durchlese, wird als Begründung immer aufgeführt, dass "...ein Vertrag nicht zustande gekommen ist, da keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen".

Man könnte nun auf die Idee kommen, dass ich - durch die Zahlung des Abos für das 1. Jahr - dem Vertrag leider konkludent zugestimmt habe und damit auch für das 2. Jahr bezahlen muss. Ich möchte nicht der erste sein, der vor Gericht gegen Mega-Downloads verliert.

Hat jemand von Euch ein ähnliches Problem? Würde Ihr weiter warten?

Danke vorab für Euere Comments.

Gruß

Hummersepp
 
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hallo, ich hab da auch noch mal ne frage:

ich war damals auch so blöd und hab die erste rechnung bezahlt. gleichzeitig habe ich denen eine kündigung geschickt ("zum nächstmöglichen termin") diese wurde auch bestätigt zum 30.04.2010

jetzt kam die rechnung fürs zweite jahr (und mittlerweile auch schon die erste mahnung)
nun meine frage: habe ich dadurch, dass ich schriftlich gekündigt habe, den vertrag sozusagen anerkannt? (denn wenn ich einen vertrag kündige, muss ich ihn doch anerkannt haben oder?)

weiss jetzt echt nicht, was ich machen soll und wie da die rechtslage ist.

wäre für eine antwort sehr sehr dankbar!!!
 
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blöd wie ich war gekündigt...

ja ich weiss das war dumm könnte mir auch selbst in den a... beissen
 
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In diesem Fall wäre es besser, die Verbraucherberatung oder einen Anwalt zu fragen. Denn in diesem Fall sollte z.B. genau geprüft werden, was Du geschrieben hast, und was die geantwortet haben.
 
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[ edit] Auch wenn ihr die erste Rechnung schon bezahlt habt ist kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Die können euch gar nichts, denn deren Geschäftsgebahren erntbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Wie hier schon oft erwähnt, scheuen die Unternehmen der Nutzlosbranche aus gutem Grund den Gang zum Gericht wie der Teufel das Weihwasser.

Gruß
meckes
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Seit Oktober 2008 nicht mehr angemahnt ;)
 
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