Grundsätzlich bei Schreiben, Mahnungen von Inkassounternehmen von Firmen, die ggf. im Ruf von Abzockerportalen stehen sich die Abtretungserklärung der offenen Forderung senden lassen.
Bitte dies mit dem gleichzeitigen Hinweis die Echtheit anwaltschaftlich auf Echtheit und Richtigkeit
prüfen zu lassen. Ich hatte in einem ähnlichem Fall von content4u über einen RA aus Frankfurt von einem Olaf Tank üble. Die Schreiben waren fast schon als Drohbriefe zu bezeichnen. Und siehe da 2 Wochen nach diesen Schreiben wurde dieser Herr Tank namentlich bei AKTE 2010 in SAT 1 als Handlanger und
[XXX] genannt

).
Darauf hin mein Schreiben an die Sparkasse Freudenberg (angegebene Zahlungsadresse von content4u). Allerdings hier mit der Reaktion, dass die Geschäftsbeziehung aufgelöst wird. Das habe ich auch zu dem angekündigten Zeitraum überprüft.
Und siehe da. Alle Kontobewegungen von Content4u waren gesperrt, und die Guthaben sogar eingefroren. Also in meinem Fall ein Erfolg auf ganzer Linie. Scheinbar kommt es da dann auf die jeweiligen Leiter der Sparkassen an, da es sich bei den Sparkassen ja nicht um ein Gesamtunternehmen sondern um einen Verbund handelt. Das war zwar eine Menge Arbeit- und Schriftkram für mich. Hat aber letztlich sogar Spaß gemacht.
Übrigens der Nachweis eines Vetragsabschlusses über die IP ist sowieso Quatsch, da diese vom Provider max. 6 Wochen gespeichert wird, und nur im Fall von Kapitalverbrechen an Ermittlungsbehörden herausgegeben wird. Nie aber an Firmen die lächerliche Forderungen an Kunden haben. Also nicht einmal die IP über Programme verschleiern. Lohnt den Aufwand nicht.
Sollte ich hier Rechtschreibfehler drin haben, sorry, aber den Text hab ich jetzt nur so runtergehauen.
[modedit: Es wäre höflicher wenn es schon selber merkst daß Du den Text nur "runtergehauen" hast ihn selbst vor dem Absenden noch ggf zu korrigieren ...]
LG
Bernd
[modedit by Hippo: Nicht verifizierte Aussage von Sat1 entfernt]