Mainpean kauft Dialerundrecht.de

A

Anonymous

Habs gerade auf der Webseite von Dialerundrecht gelesen: Der Anwalt hat sich von Mainpean kaufen lassen. "Wir werden daher im Auftrag der Mainpean GmbH eine Prüfung, Verbesserung und Bestätigung der Rechtmäßigkeit von Dialern vornehmen. Wir werden dazu insbesondere den engen Kontakt zur Regulierungsbehörde suchen", schreibt der Betreiber. Krasse Geschichte. Habt ihr auch schon ein Kaufangebot von Mainpean? Was zahlt Tonnos denn so pro Verbraucherschützer?
 
Stop!

Dialer & Recht wird nicht gewerblich betrieben, sondern ehrenamtlich. Die dahinter stehende Kanzlei hat Mitarbeiter und Räume, die regelmäßig Geld verschlingen.

Es ist daher das gute Recht auch dieser Anwaltskanzlei, jedes ihr genehme Mandat anzunehmen und zu betreuen. "Käuflich" im Wortsinn sind alle, die sich für ihre Leistung bezahlen lassen. Das ist als solches weder verwerflich noch anzugreifen. Die entsprechende Entscheidung sollte also fair und moderat kommentiert werden.

Obwohl mich die Entscheidung auch irritiert hat, zugegeben ...
 
Meinpein

:o

@N.N.

Schon mal was vom Rechtsstaat gehört?

Die Kanzlei von dialerundrecht.de hat ein Mandat für eine Firma übernommen, über deren Seriosität man nicht diskutieren muss!

Gruß
Raimund
 
Re: Meinpein

Raimund schrieb:
:o
@N.N.
Schon mal was vom Rechtsstaat gehört?
Die Kanzlei von dialerundrecht.de hat ein Mandat für eine Firma übernommen, über deren Seriosität man nicht diskutieren muss!
Gruß
Raimund

Dieses Mandat ist mit Sicherheit lukrativer, als das eines rechtsschutzversicherten Dialergeschädigten. Die schreckt man ab, in dem man ihnen sagt, daß sie alle Kosten, die 50 EUR übersteigen, selbst tragen müßten:

http://www.teltarif.de/forum/a-talkline/1726-1.html
http://www.teltarif.de/forum/a-talkline/1726-4.html

Counselor
 
Was darf man sich unter Prüfung, Verbesserung etc. vorstelle

Ich habe eben die wenig erfreuliche Pressemitteilung von www.dialerundrecht.de gelesen.

Was darf man sich eigentlich unter einer Prüfung, Prüfung, Verbesserung und Bestätigung der Rechtmäßigkeit von Dialern vorstellen?

Man sollte auch übrigens den engen Kontakt zu Verbraucherschützern herstellen; diese hätten sicherlich ein gewichtigtes Wort zu sagen.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn nicht nur die Dialer selbst sondern auch deren "Umfeld" besser geprüft würden. (Namensgebung,Kostenhinweise auf der betreffenden Seite, Qualität und Rechtmäßigkeit des Contents)

Und bevor jetzt das Standardargument (oder der "Textbaustein" kommt, dass alleine die Anbieter etc verantwortlich seien:

In den USA ist es so, dass namhafte Kreditkartenfirmen die immer ähnliches sagten diverse Verträge mit Unternehmen angekündigt haben um Onlinecasinos, dubiose Onlineshops etc. von der Bezahlung mit ihren Karten auszuschließen.

Wunschtraum on:
Ein generelles und unmissvertändliches Verbot von Dialern wäre wohl hoffentlich rechtssicher genug.

Wunschtraum off:
 
Dann hat der Herr Dialerundrecht ja einiges zu tun jetzt. Als erstes könnte mal dafür sorgen, daß Dialer als "kostenloses Zugangstool" beworben werden. Als zweites könnte er Mainpean dazu bringen, daß sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten (TExteingabe J+A oder O+K auf den Stardialern). Als drittes könnte er der Regulierungsbehörde mitteilen, daß Mainpean in einer Nachtundnebenaktion die gesperrten Nummern in seinen Dialern ausgetauscht hat und einfach neue Nummmern verwendet. Der Herr Mainpean wird ja sicher auf seinen Anwalt hören wenn der sagt, daß das pfui ist. 8)
 
Counselor schrieb:
Dieses Mandat ist mit Sicherheit lukrativer, als das eines rechtsschutzversicherten Dialergeschädigten. Die schreckt man ab, in dem man ihnen sagt, daß sie alle Kosten, die 50 EUR übersteigen, selbst tragen müßten:

http://www.teltarif.de/forum/a-talkline/1726-1.html
http://www.teltarif.de/forum/a-talkline/1726-4.html

Counselor

Höflicher Widerspruch:
Auch dort wurde nicht gesagt, dass Geschädigte generell alles ab 50 € selbst zahlen müssten.
50 € = 20/10-Gebühren aus einem Gegenstandswert bis 300 € = Prozessgebühr und Verhandlungsgebühr. Das ist das, was eine RSV im üblichen Prozess zu erstatten hat (zzgl. notwendiger Kosten und USt).
Nehme ich mir als Rheinländer aber einen RA aus Hamburg, der mal eben zur mündlichen verhandlung anreist und hierfür mehrere hundert Euro berechnet, sind diese Mehrkosten weder für den Gegner noch für die RSV erstattungsfähig. Ein RA aus Köln hätte es ja auch getan.
Und genau das wurde dort mitgeteilt.
Und genau das ist auch richtig.
 
KatzenHai schrieb:
Höflicher Widerspruch:
Auch dort wurde nicht gesagt, dass Geschädigte generell alles ab 50 € selbst zahlen müssten.
Die Betreiber von Dialer&Recht sollen Folgendes gesagt haben:
Code:
Ihre RSV hat mir gerade die Deckungszusage mitgeteilt, jedoch nur für
die gesetzlichen Gebühren, die je nach Fall zwischen 25,- und 50,- Euro liegen. Den entstehenden Differenzbetrag müssten Sie selber tragen. Das ist eine Frage der Kostendeckung. Schon bei bei 55,- Euro zzgl.MwSt. und Porto ist keine kostendeckende Bearbeitung des Falles notwendig.
Es bleibt offen, woraus die Differenz berechnet wird. Wahrscheinlich aber die tatsächlich anfallenden Kosten (Honorarvereinbarung?) abzüglich der Erstattung der RSV.
Katzenhai schrieb:
Nehme ich mir als Rheinländer aber einen RA aus Hamburg, der mal eben zur mündlichen verhandlung anreist und hierfür mehrere hundert Euro berechnet, sind diese Mehrkosten weder für den Gegner noch für die RSV erstattungsfähig. Ein RA aus Köln hätte es ja auch getan.
Ganz höflicher Einspruch:
In solchen Fällen wird der Hamburger Anwalt nicht nach Köln fahren. Ehr wird er Katzenhai zum Terminsvertreter (§ 53 BRAGO) machen. Das müßte möglicherweise dann vom Mandant übernommen werden.

Aber es muß nicht zum Termin kommen :wink:

Counselor
 
Counselor schrieb:
Ganz höflicher Einspruch:
In solchen Fällen wird der Hamburger Anwalt nicht nach Köln fahren. Ehr wird er Katzenhai zum Terminsvertreter (§ 53 BRAGO) machen. Das müßte möglicherweise dann vom Mandant übernommen werden.

Allerverehrtestes Contra:
KatzenHai fährt für seine Mandanten auch rum, das gehört zum persönlichen Vertrauensverhältnis. Zugegeben, es kostet, aber dafür komme ich auch mal wieder raus hier. Und der Mandant erhält die hausübliche und von ihm gewählte Qualität bundesweit.
Natürlich ließe sich auch ein Korrespondenzanwalt nehmen, ich vergaß, diese Möglichkeit zu erwähnen. Und dessen Erstattung übernimmt die RSV nur in Ausnahmefällen.
Also stimmte alles.
 
KatzenHai schrieb:
Allerverehrtestes Contra:
KatzenHai fährt für seine Mandanten auch rum, das gehört zum persönlichen Vertrauensverhältnis. Zugegeben, es kostet, aber dafür komme ich auch mal wieder raus hier. Und der Mandant erhält die hausübliche und von ihm gewählte Qualität bundesweit.

Na, das nennt man Topservice. Ich gehe aber davon aus, daß du deiner Mandantschaft im Erstkontakt - bevor Deckungszusage eingeholt wird - klar machst, daß die RSV für die Reisekosten zB Köln nach Stuttgart nicht aufkommt, und die daher extra bezahlt werden müssen.

Die Betreiber von Dialer&Recht haben dies bei Mandatsübernahme nicht erwähnt. Die haben die Deckungszusage der RSV eingeholt, und den Mandanten - nachdem die Zusage da war - mit Zusatzkosten überfahren. Manche RSV tut sich dann schwer, einem zweiten Anwalt Zusagen zu erteilen, da der erste Anwalt bei Mandatskündigung ja schon ein Beratungsgespräch abrechnen kann.

Counselor
 
counselor schrieb:
Die Betreiber von Dialer&Recht haben dies bei Mandatsübernahme nicht erwähnt. Die haben die Deckungszusage der RSV eingeholt, und den Mandanten - nachdem die Zusage da war - mit Zusatzkosten überfahren.

Kann ich nicht bewerten, war nicht dabei. Es könnte sich ja auch um ein bedingtes Mandat mit vorgeschaltetem RSV-Mandat gehandelt haben: ("Holen Sie mal die Deckungsschutzzusage für's Hauptverfahren.
Bekommen Sie die, gilt die dort und das Einholen der Deckungsschutzzusage war kostenfreier Service.
Bekommen Sie die nicht, ist Schluss - und für das Vormandat rechnen Sie 5/10 aus dem RSV-Deckungsbetrag ab, also maximal brutto € 16,68 ...
")

Ansonsten sind wir mit unserem klugen Kostengeschwätz jetzt durch, glaube ich. Und bei D&R bestehen ja ggf. sowieso Kollisionstatbestände ...
 
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