A
Anonymous
Hallo an alle, ich brauche Hilfe.
wie fang ich an. Meine Telekomrechnung beinhaltete im Februar 2 Dialer-Kosten, die aber unter den Einzelverbindungsnachweisen mit PSR-Offline bezeichnet waren. Auf meinen Einspruch, daß ich die angegebenen Nummern gar nicht kenne, daß ich zu dieser Zeit im Internet war und kostenlose gifs runtergeladen habe, auf keine kosten aufmerksam gemacht worden bin etc. habe ich eine Küzung des Betrages vorgenommen. Hierauf teilte mir die Telekom, nachdem sie mir zwischenzeitlich eine Mahnung gesandt hatte, den Betreiber dieser Nummern mit, die Fa. Intexus (Mainpean), es handele sich um einen seriören Anbieter und es bestehe kein Grund zur Kürzung der Rechnung. Die Nummern waren 090090000585 und -583. Unter "Dialerschutz" habe ich sie nicht als registrierte Nummern gefunden. Mein Antivir - Programm hat mir später ein "kostenverursachendes Programm" gemeldet, was ich blöderweise löschen lies.
Ich habe also in einem zweiten Schreiben die Art der Offline-Berechnung durchdie Telekom moniert als auch den Tatbestand, daß ich nicht auf Kosten aufmerksam gemacht worden bin und beide Nummern bei der Reg TP nicht registriert sind, es sich somit mitnichten um einen seriösen Anbieter handele. Ich bestand auf der Beibehaltung der Kürzung meiner Rechnung. Desweiteren hatte ich darauf bestanden, zukünftig alle Einzelnachweise korrekt aufzuführen, da seit der letzten Rechnung manche Telefonate nur noch mit den Gebühren aufgeführt werden, jedoch ohne Datum, Einheiten etc.
Vor ca. 5Tagen erhielt ich einen Brief der T Com, in welchem man sich auf meinen obigen Brief bezieht, und man bedauert, daß "Sie Anlaß zur Reklamation haben. Wir haben Ihr Schreiben in die Bearbeitung gegeben und bitten Sie daher noch um etwas Geduls, bis wir mit den Ergebnissen unserer Überprüfung wieder auf Sie zukommen".
So weit so gut.
Heute nun, ca. 1 woche nach dem obigen schreiben der T Com, erhalte ich ein Schreiben einer RA-Kanzlei ... & Kollegen aus Heidelberg, in welchem erklärt wird, daß man im Namen der Deutsche Telekom AG handele, daß es sich bei den Dialer-Nummern um die Anwahl von Servicenummern handele, und daß u.a. nach Entscheidung des BGH v. 22. Nov. 2001 (III ZR 5/01) eine Zahlungsverpflichtung für die Anwahl dieser Nummern bestünde. "Wir wurden daher beauftragt, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und die Zwangsvollstreckung gegen Sie zu betreiben." Sie setzen mir eine Frist bis zum 28.5, bzw. bieten sie eine ratenzahlung an.
Ich bin weiterhin der Meinung, daß, abgesehen von der Tatsache, daß mir diese Kosten durch nichts bewußt gemacht wurden, (heute sehen diese Internetseiten bereits anders aus), diese Dialer nicht als Offlineverbindung hätten berechnet werden dürfen, und sie außerdem nicht registriert sind, und damit eine Zahlung nicht zu leisten wäre, wie ich es im Dialerschutz gelesen habe.
Ist meine Auffassung richtig? Was mache ich, wenn ein gerichtliches Mahnverfahren während meiner Urlaubszeit eintrifft?
wie fang ich an. Meine Telekomrechnung beinhaltete im Februar 2 Dialer-Kosten, die aber unter den Einzelverbindungsnachweisen mit PSR-Offline bezeichnet waren. Auf meinen Einspruch, daß ich die angegebenen Nummern gar nicht kenne, daß ich zu dieser Zeit im Internet war und kostenlose gifs runtergeladen habe, auf keine kosten aufmerksam gemacht worden bin etc. habe ich eine Küzung des Betrages vorgenommen. Hierauf teilte mir die Telekom, nachdem sie mir zwischenzeitlich eine Mahnung gesandt hatte, den Betreiber dieser Nummern mit, die Fa. Intexus (Mainpean), es handele sich um einen seriören Anbieter und es bestehe kein Grund zur Kürzung der Rechnung. Die Nummern waren 090090000585 und -583. Unter "Dialerschutz" habe ich sie nicht als registrierte Nummern gefunden. Mein Antivir - Programm hat mir später ein "kostenverursachendes Programm" gemeldet, was ich blöderweise löschen lies.
Ich habe also in einem zweiten Schreiben die Art der Offline-Berechnung durchdie Telekom moniert als auch den Tatbestand, daß ich nicht auf Kosten aufmerksam gemacht worden bin und beide Nummern bei der Reg TP nicht registriert sind, es sich somit mitnichten um einen seriösen Anbieter handele. Ich bestand auf der Beibehaltung der Kürzung meiner Rechnung. Desweiteren hatte ich darauf bestanden, zukünftig alle Einzelnachweise korrekt aufzuführen, da seit der letzten Rechnung manche Telefonate nur noch mit den Gebühren aufgeführt werden, jedoch ohne Datum, Einheiten etc.
Vor ca. 5Tagen erhielt ich einen Brief der T Com, in welchem man sich auf meinen obigen Brief bezieht, und man bedauert, daß "Sie Anlaß zur Reklamation haben. Wir haben Ihr Schreiben in die Bearbeitung gegeben und bitten Sie daher noch um etwas Geduls, bis wir mit den Ergebnissen unserer Überprüfung wieder auf Sie zukommen".
So weit so gut.
Heute nun, ca. 1 woche nach dem obigen schreiben der T Com, erhalte ich ein Schreiben einer RA-Kanzlei ... & Kollegen aus Heidelberg, in welchem erklärt wird, daß man im Namen der Deutsche Telekom AG handele, daß es sich bei den Dialer-Nummern um die Anwahl von Servicenummern handele, und daß u.a. nach Entscheidung des BGH v. 22. Nov. 2001 (III ZR 5/01) eine Zahlungsverpflichtung für die Anwahl dieser Nummern bestünde. "Wir wurden daher beauftragt, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und die Zwangsvollstreckung gegen Sie zu betreiben." Sie setzen mir eine Frist bis zum 28.5, bzw. bieten sie eine ratenzahlung an.
Ich bin weiterhin der Meinung, daß, abgesehen von der Tatsache, daß mir diese Kosten durch nichts bewußt gemacht wurden, (heute sehen diese Internetseiten bereits anders aus), diese Dialer nicht als Offlineverbindung hätten berechnet werden dürfen, und sie außerdem nicht registriert sind, und damit eine Zahlung nicht zu leisten wäre, wie ich es im Dialerschutz gelesen habe.
Ist meine Auffassung richtig? Was mache ich, wenn ein gerichtliches Mahnverfahren während meiner Urlaubszeit eintrifft?