MagentaCloud: Neukunde mit 15 GB oder Bestandskunde mit 25 GB

Der Jurist

Teammitglied
Mit der Umstellung von MagentaCloud im Dezember 2021 haben Kunden der Telekom zum Teil eine böse Überraschung erlebt.

Das Speichervolumen von 25 GB schrumpfte auf 3 GB zusammen.

Nach und nach wuchs es wieder für zahlende Kunden der Telekom: Neukunden bekommen 15 GB, Bestandskunden 25 GB, bei Nicht-Kunden blieb es bei 3 GB.

Wer in der Zeit der Umstellung um den 8. Dezember 2021, als mit der Cloud nichts mehr ging, etwa keine Daten zu löschen waren, wenn das Volumen überfüllt war, auf die Idee kam, den Dienst kurz ganz abzuschalten, erlebte eine böse Überraschung. Auch wenn er den Zugang gleich wieder eingerichtet hat, um wenigstens mit 3 GB arbeiten zu können, wurde zum Neu-Kunden erklärt.

Versuche, das Problem mit der Hotline zu klären, waren erfolglos. Auch Briefe an den Geschäftsführer für Privatkunden verpufften.

Dafür gab es dann heute Post an das Amtsgericht Bonn mit einer Klage wegen Schlechterfüllung des Vertrages.

Mal sehen, was daraus wird.

Fortsetzung folgt hier.
 
Nicht Behäbigkeit, sondern Hochnäsigkeit:

Die meinen glatt, durch das Abschalten des Dienstes sei er der Vertrag gekündigt. Mit der Wiederanmeldung sei ein neuer Vertrag geschlossen.
Das nehmen sie auch sofort in die Bestandsdaten auf, mit der Folge von zwei weiteren Jahren Bindung.
Aber ich will die mal hören, wenn ein wechselnder Kunde sagt, dass er mit der Abschaltung doch gekündigt hätte.

Oder ist der Neustart des Routers, weil er vorübergehend nicht verbunden ist, eine Kündigung?
 
So, jetzt hat das Gericht der Gegenseite die Klage zusammen mit einem Beschluss zum Verfahren zugestellt.
Jetzt heißt es zwei Wochen warten.
 
Die Gegenseite hat sich gemeldet und Abweisung der Klage beantragt. Für mehr hat sie wegen Urlaub Fristverlängerung beantragt, die das Gericht gewährt hat. Ende August geht es weiter.
 
Aber immerhin nimmt man dich ernst - ein Privileg, das vermutlich nur wenige Kunden haben, der Ottonormalo eher gar nicht! Nur, Ottonormalo geht auch nicht soweit.
 
Telekom hat Hinweise vom Gericht erhalten. Gut, dass dies an die Gegenseite ging.
Ich habe jetzt von RA zu RA meine Bereitschaft zu einem Vergleich signalisiert.
Beim Vergleich muss man zwar immer Abstriche machen, aber man geht kein Risiko ein. Meine Bereitschaft und das Sondieren habe ich dem Gericht mitgeteilt.
Vergleiche haben Richter gerne, da sie Arbeit (Urteil schreiben) ersparen. Wer nicht zu einem Vergleich bereit ist, ist deshalb nicht gerne gesehen.
Die Gegenseite braucht jetzt Zeit zum Nachdenken.
 
So, das Vergleichsangebot kam heute rein: Das Problem dabei ist, dass die Gegenseite einen unsinnigen Satz geschrieben hat.

Ich habe ihn korrigiert und dem Vergleich zugestimmt, wenn die Gegenseite ihn annimmt.
Inhalt MagentaCloud S mit 25 GB, Gerichtskosten zahlt Telekom. Bei den Anwaltskosten jeder die seiner Seite.

Der Vergleich entspricht dem, was in der Sondierung verabredet war.

Spannend wird die Umsetzung: Hotline konnte nicht auf 25 GB erhöhen, weil das das hinterlegte Programm nicht zulassen würde. Ich bin jetzt gespannt, ob die Telekom das hinbekommt.
 
So am späten Abend kam noch der Vergleich im beA (besonderes elektronische Anwaltspostfach rein. Der Vergleich ist geschlossen.

Die TicketNr: Amtsgericht Bonn 118 C 127/22, falls jemand das gleiche Problem hat

Die vertretende Anwaltskanzlei war https://www.haug.law/; der ältere von den Anwälten hat das Verfahren geführt.
 
Und der Jüngere ist der Nachwuchs?
Dann hast du ja kompetente RA Kraft beauftragt ;)
Glückwunsch zum Sieg:D
Nein, der jüngere ist der Chef. Ich bin bei meinem Sohn der Junior-Anwalt. Er ist länger als Rechtsanwalt tätig und es ist seine Kanzlei. :rofl::rofl:

Danke für den Glückwunsch; die Telekom lieb ich als Gegner, das ist schon aus Dialer-Zeiten so. Damals musste sie lernen, dass sie Geldwäsche betriebt.
 
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