"Lotto"abzocke per Telefon

was hat die Mama immer gesagt : niemals Bankdaten herausgeben - schon gar nicht am Telefon

Warum nicht?

Bank für Gemeinwirtschaft
oder
Herstatt Bank bieten sich doch dafür an! :)

Ob die das sofort merken? ;)

Wie sagte Otto damals:

Der Kassierer ruft bei Herstatt an und sagt: "Herstatt, we need D-Mark!"
- "Eine oder alle beide?"



 
hallo zusammen,
auch ich bin auf die lotto abzocke am Telefon reingefallen. Nach dem Kündigen eines Vertrages bin ich immer wieder in einen anderen "lotto-vertrag" reingerutscht. So zieht sich die sache schon über einem Jahr. Meine Daten durften angeblich weitergegeben werden, weil ich die AGB´s eingestimmt habe (ohne die möglichkeit gehabt zu haben, diese zu lesen, da alles immer nur Telefonisch ablief)

Jetzt habe ich am Montag vor zwei Wochen wieder einen Anruf bekommen, dem ich leider wiedermal zugestimmt habe. Ich hab seit dem den schriftlichen Vertrag NIE erhalten, kann es somit auch nicht wiederrufen! Kann ich die erste abbuchung wieder zurückholen buchen, ohne Angst vor einem Anwalt zu haben?

Seit diesem besagten Montag erhalte ich täglich 4-6 Anrufe (bei denen ich nicht mehr ran gehe) von immer wieder verschiedenen telefonnummern (0231 796642, 0421 964752, 0711 978832, 0180 5 577448, 0681 824613, usw.) Diese Nummern lassen sich natürlich Nicht zurück rufen (kein Anschluss unter dieser Nummer).
was soll ich tun, kann mir jemand helfen?
Ich würde ja zu einem Anwalt gehen, aber ich hab ja absolut nichts schriftliches auf der Hand.....

Würde mich über Tipps und Ratschläge freuen!
Gruß
M.A.
 
Kann ich die erste abbuchung wieder zurückholen buchen, ohne Angst vor einem Anwalt zu haben?
Vor den Gewinnbimmleranwälten muß man keine Angst haben.
Ich hab seit dem den schriftlichen Vertrag NIE erhalten, kann es somit auch nicht wiederrufen!
Solange Du keine Belehrung erhalten hast wird auch die Frist zum Widerruf nicht gestartet. Du kannst also "ewig" widerrufen, z.B. gegenüber demjenigen der meckert wenn Du die Kohle zurück holst.
 
Einen Anwalt brauchst du nicht. Nimm die Kontoauszüge vom letzten Jahr, geh zu deiner Bank und lasse alle unberechtigten Abbuchungen zurückbuchen. Unberechtigte Abbuchungen kannst du bis zu 13 Monate zurückbuchen lassen.
Wenn die Herrschaften sich melden, weil sie Geld haben wollen, sollen sie dir doch erst mal einen gültigen Vertragsabschluss nachweisen. So wie die das anstellen funktioniert das nicht. Lass dich von Mahn- und Inkassodrohungen nicht einschüchtern.
 
Ich würde ja zu einem Anwalt gehen, aber ich hab ja absolut nichts schriftliches auf der Hand.....
Würde mich über Tipps und Ratschläge freuen!

Die einzigen, die da Tipps und Ratschläge bräuchten, sind die Abzocker. Die brauchen nämlich demnächst gute Ratschläge, wie sie von Dir das Geld holen, nachdem Du das ganze Geld für die letzten 13 Monate von Deiner Bank hast rückbuchen lassen. Und da gibt es zum Leidwesen der Abzocker keine hilfreichen Ratschläge, denn die kriegen nix, und das wissen die auch.

Also versuchen die es oft mit dem Geknurre von Mahnanwälten. Aber auch das nutzt denen nichts. Anwälte sind keine Behörden, die haben zunächst einmal gegenüber Dir keinerlei Sonderrechte, die dürfen überhaupt nichts außer mahnen und knurren.

Wenn Du nicht zahlst (weil Du das ja auch gar nicht musst...), können die Dir gar nichts. Klage vor Gericht einreichen tun die erfahrungsgemäß nur z.B. dann, wenn Du so dumm warst und eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Schuldanerkenntnis unterschrieben hast. Aber es steht in keinem Gesetz geschrieben, dass Du gefälligst so dumm zu sein hast.

Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht, ist aber in diesen Fällen sehr selten): innerhalb 14 Tagen Widerspruch einreichen, und basta.

Ansonsten klagen die erfahrungsgemäß nicht. Und wenn: dann gehst Du halt zum Anwalt, der schreibt eine Klageerwiderung, dann zieht die Bande die Klage wieder zurück oder verliert den Prozess, und in beiden Fällen zahlt die Bande alle Rechtskosten, auch Deine Anwaltskosten. Die können gar nicht gewinnen, weil die den wirksamen Vertragsschluss nicht nachweisen können. Selbst wenn sie den nachweisen könnten: Du hast keine Widerrufsbelehrung bekommen (das Gegenteil müssten die Dir aber beweisen), also hast Du ein unendlich langes Widerrufsrecht.

Gültige Verträge kommen bei diesen albernen Lotto- bzw. Gewinnspielanrufen mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nie zustande. Die Verkaufsgespräche strotzen nur so vor Lügen und Rechtsmängeln, die würden selbst mit einer Gesprächsaufzeichnung vor Gericht nie durchkommen. Das fängt schon damit an, dass sich die verkaufende Firma so gut wie nie eindeutig identifiziert. Es handelt sich fast durch die Bank um Phantasiefirmen wie "Glückskeks 49", "Fortunabimmel 24", "Euro-Klabautermann" und wie sie noch so alle heißen. Diese "Firmen" gibt es allesamt gar nicht. Mit einem Phantom kann aber schon gar kein wirksamer Vertrag zustandekommen. Es gibt noch weitere eklatante Mängel bei diesen albernen Werbegesprächen.

Angst muss man da keine haben. Angst haben müssen nur die Abzocker. Nämlich vor Staatsanwalt und Steuerfahndung. Es gibt da nämlich in Wirklichkeit gar keine Lottoscheine und auch keine "Eintragungen bei Gewinnspielen", das Geld wandert 1:1 über dunkle Kanäle und obskure "Zahlungsdienstleister" auf Konten in der Schweiz oder Liechtenstein. Ich empfehle, Strafanzeige wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sowie Geldwäsche und Steuerstraftaten zu erstatten. Die Abzocker fühlen sich vielleicht noch sicher, aber es haben sich da schon ganz andere ihrer "Kollegen" ach so sicher gefühlt, und es sitzen von denen bereits so einige im Knast.

Mehr zu diesen Gewinnspiel- und Lotto-Abzockereien:

http://forum.computerbetrug.de/thre...on-ein-gewinnspiel-angedreht-was-jetzt.30852/

http://www.antispam-ev.de/wiki/Gewinnspiel-Betrug_-_Abzocke_am_Telefon_-_Callcenter-Terror
 
ACHTUNG ACHTUNG! Solche Abzocker sterben nie aus! Seit 2 Wochen nerven mich anonyme Anrufer (meist mit ostländischem Akzent), zuerst: Hallo, sprech ich mit Frau Man (Name geändert)?" Ich frag dann: Mit wem spreche ich bitte? (sage nicht ja oder nein), dann laute Hintergrundgeräsche wie in nem Großbüro (auch am Sonntag!), sobald ich nachgefragt habe wer spricht, kommt gar nix mehr und ich häng auf. jedesmal um die gleiche Uhrzeit so um die Mittagsstunde rum. Beim ersten mal wars eine männliche Stimme die mich zu nem Lottospiel überreden wollte, mit den Worten:" Ah Frau Man? Sie haben gewonnen....! Ich:"Ich hab nirgends mitgespielt, daher meine Daten löschen und nicht mehr anrufen!" (aufgelegt), jetzt kommt wie gesagt so ein Anruf nur mit Nachfrage nach meinem Namen, sonst nix mehr. Wären es Kollegen oder Freunde würde sie mich nicht so ansprechen, ist klar. Kann man solche Leute trotz anonymer Nummer rückverfolgen lassen? In Amerika gibts angeblich so ein Prgramm. Hereinfallen tu ich bestimmt nicht auf solche Möchte-Gern-Abzocker, aber belästigen brauchens mich auch nicht!
 
Richtig. Die Telefonterroristen haben sehr schnell dazugelernt. Noch vor ein paar Jahren konnte man sie oft mit einer Fangschaltung kriegen. Inzwischen funktioniert das nur noch sehr selten. Die meisten rufen über Voice-over-IP-Carrier an und fälschen ("spoofen") die Kennung. Das geht soweit, dass z.T. existierende Nummern von Unbeteiligten Personen oder Firmen eingeblendet werden. Mit einer Fangschaltung erwischt man im Regelfall nur den Carrier, über den das Gespräch reingekommen ist. Der wird sich meistens in Schweigen hüllen und auf angebliche "Datenschutzbestimmungen" verweisen. Carrier, die Spoofing ermöglichen, gelten als unseriös. Ohne technische Mithilfe des Carriers ist VoIP-Spoofing eigentlich nicht möglich. Gegen ein Bakschisch bekommen die Callcenter vom Carrier die technische Option gestellt.
 
Wiener Unschuldslämmer im Fadenkreuz einer phantasierenden Staatsanwaltschaft? Oder: auch in Österreich tut sich die Justiz schwer, Betrug nachzuweisen, wo die Abzockabsicht offensichtlich war:
http://kurier.at/wirtschaft/wirtsch...gluecksspiel-im-internet-abgezockt/27.028.877
Das unschuldigste Lamm war das Schaf, das bei der Türe rausgeschaut hat. Der Wolf, der Kreide gefressen hat, der Toifel, der Weihwasser predigte. Die nicht vor Gericht stehenden werden auf Malle sitzen und lachen über dies und jenes, all diese armen, mittellosen alleinerziehenden Betrügershelferinnen und ihre Chefs, denen die bösen deutschen Netzindianer dauernd Böses unterstellen. Betrug am Telefon - sauber, ohne Strafandrohung - und wen es erwischt, den trifft die Justiz mit ihren Wattebällchen. Zum Wohle der Mitverdiener aus den Bereichen Telekommunikation, Medien (insbesondere Werbung!) und dem Anwaltswesen.
Was soll's? Wiener Karussell? War lustig. Nun kriegen K und M ein bisschen dutzi dutzi und wenn's hoch kommt nach drei Revisionen eine Bewährungsstrafe und schon düsen sie wieder in den Süden. Ich könnte ein paar Voodoopuppen brauchen...
(Anklage ist noch nicht rechtskräftig bedeutet wohl, dass noch nicht entschieden wurde, ob es überhaupt zur Anklage kommt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach österreichischem Recht kann der Beschuldigte Einspruch gegen die Klageerhebung einlegen, über diesen Einspruch wird dann durch ein Obergericht entschieden. Daher ist die Anklage noch nicht rechtskräftig. Ich würde aber damit rechnen, dass nach so langen Ermittlungen die Anklage hieb- und stichfest ist.

Warten wir auch mal ab, ob das wirklich mit Bewährungsstrafen ausgeht. M. und dieser K., der sich ja in einem eigenen Videobeitrag vor ein paar Jahren schon als ganz unschuldig bezeichnete ("...wir von der Luck24 hoben domit üüüüübahaaaaaaupt nüchts zu tuuuun...") werden schon irgendwann mal wieder auf der Finca hocken, aber wohl nicht in den nächsten Jahren.
 
Aud aktuellem Anlass möchte ich hier noch einmal antworten, da diese Betrüger mal wieder eine Großkampagne starten und dieses Forum als erstes bei Google erscheint.
Ich wurde auch erwischt und hatte angeblich im September etwas abgeschlossen und soll ab jetzt bezahlen. Kurzer Blick auf mein Konto...und tatsächlich haben diese ****** 56€ von meinem Konto abgebucht. Nach einigen Recherchen im Internet habe ich mir eine Email zusammen gebastelt mit ein paar BGB Angaben. Hier einmal die Email (dürft ihr gerne per copy/paste für euch benutzen :)):

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Ihrem dubiosen Anruf von gestern, dem 20.01.2014, habe ich nun auch ein Schreiben von Ihnen bekommen, datiert vom 13.01.2014.

Laut Ihrem Kollegen gestern am Telefon, soll ich im September am Telefon einem angeblichen Gewinnspiel zugestimmt haben, welches nach 3 Monaten kostenpflichtig werden soll.

Weder habe ich seit September an irgendeinem Gewinnspiel bei Ihnen teilgenommen, noch habe irgendetwas schriftliches von Ihnen bekommen, bis auf den oben erwähnten Brief letzte Woche.

Ich weiß nicht, wo Sie meine Bankdaten her haben und auch meine Adresse auf dem Brief ist nicht korrekt.

Auf jeden Fall habe ich bei einem Blick auf mein Konto festgestellt, dass Sie tatsächlich am 16.01.2014, 55,60€ von meinem Bankkonto abgebucht haben.

Ich habe dem nie zugestimmt und fechte dies an. Ich habe nie etwas bei Ihnen unterschrieben und laut BGB § 675, Absatz (3):

"Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, die Anmeldung oder Registrierung des anderen Teils zur Teilnahme an Gewinnspielen zu bewirken, die von einem Dritten durchgeführt werden, bedarf der Textform."

wäre selbst mein ANGEBLICHER Vertragsabschluss per Telefon nichtig, da der Brief von letzter Woche, den ersten Schriftverkehr von Ihnen darstellt.

Ich habe selbstverständlich sofort eine Lastschriftrückgabe veranlasst.

Außerdem fordere ich Sie hiermit auf, meine angebliche Teilnahme am Gewinnspiel sofort zu stornieren und meine Bankdaten und sonstige Daten bei Ihnen zu löschen.

Ich bitte Sie hierfür um eine kurze Bestätigung per Email.

Sollten Sie versuchen, weitere Beträge von meinem Konto abzubuchen, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Meine angebliche Kundennummer, welche in Ihrem Schreiben vom 13.01.2014 vermerkt ist, ist die ******.


Außerdem handelt es sich bei Ihrer Methode um ein "Überrumpelungsgeschäft". Zu diesem Geschäft besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht laut BGB § 312d, Abs. 4 Ziff. 4:

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,


Somit mache ich außerdem von meinem Widerufsrecht Gebrauch und bitte Sie auch hierzu um eine kurze schriftliche Bestätigung per Email.

Sollte all dies nicht passieren, werde ich Strafanzeige gegen Sie erstatten.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian ******

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Nicht einmal 3 Stunden später bekam ich grade diese Email zurückgeschrieben:

Sehr geehrter Herr ******,

wir haben Ihren Widerruf erhalten und bedauern dies.

Sollten sich Bankeinzug und Widerruf überschnitten haben, darf ich Sie bitten,

eine Rücklastschrift zu veranlassen.

Ihre Daten wurden gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beck


:D :D :D

Also keine Panik!
Am besten gleich ne Email hin und das noch innerhalb der ersten 14 Tage diese Mail schicken, um absolut auf Nummer sicher zu gehen.

Es handelte sich in meinem Fall um die dubiose Seite www.weblotto24.com.

Die Email habe ich an die Adresse [email protected] geschickt.

Also viel Glück euch und beim nächsten Anruf gleich auflegen,

Christian
 
Die Seite hat nicht mal ein Impressum, obwohl sie sich an deutschsprachige Zocker richtet und in D betrieben wird.

Vielleicht haben die Gauner Betreiber kalte Füsse bekommen und deshalb der Kündigung zugestimmt.
 
Da mußt keine kalten Füsse kriegen.
Die wissen einfach wer sich derart wehrt droht nicht nur sondern tut auch ...
... und daß sie da dann mehr Kosten als den Verlust eines zahlenden Abgezockten Kunden haben dürfte klar sein.
Also besser Schwanz einziehen und zurückrudern ist hier ganz einfach die kostensparendere Lösung.

Und was sagt uns das?
Wenn man sich abgezockt vorkommt, prüfen ob es wirklich so ist und dann einmal kurz und heftig ...
... schreiben! Was habt ihr denn gedacht?
 
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