A
Anonymous
Per Bandansage wird dazu aufgefordert, unter 0190-851178 zurückzurufen. Man habe in einer Lotterie eine fünfstellige Summe gewonnen.
Bekannt?
Bekannt?
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Das gilt nicht bei telefonischen Gewinnzusagen! Diese Art der Mitteilung ist nicht vom Gesetz umfasst!
sascha schrieb:welche rechtlichen möglichkeiten bleiben dann, gegen diese offensichtliche abzocke vorzugehen? ich meine, jetzt mal abgesehen von einschaltung der wettbewerbszentrale und bitte um umklemmung der 0190-nummer wegen missbrauchs?
Anonymous schrieb:Versuchter Betrug? Gewerbsmäßiger Betrug?
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder
durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.