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Ich würde meinen hier: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=5194


Die Sachlage mag sich geringfügig anders stellen (Dialeranwahl), aber der Grundgedanke ist der selbe. Allein durch die Anwahl einer Festnetznummer (ohne Tastendruck und ohne Preisansage) unterstellt ATS einen Vertragsabschluss. Es ist keine Interaktion des Anrufers nötig. Verwählen genügt. Zu einem Vertragsabschluss gehören aber immer 2 Partein. Daher kann man meiner Meinung nach die Entscheidung des LG Köln recht gut auch auf den Fall ATS beziehen.


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